Handy am Steuer - Strafen als Abschreckung bislang nutzlos
Stand: 19.07.2004
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Potsdam (dpa/bb) - Wer kennt ihn nicht: Den Geschäftsmann, der sich beim Abbiegen lieber auf sein Telefongespräch statt auf den Fahrradfahrer auf dem Radweg konzentriert. Mit dem Handy am Ohr fahren trotz drohender 40 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg immer noch zahllose Autofahrer.
Nach ihrer Einführung zum 1. April gab es laut Antonicek zunächst einen Rückgang der Delikte. "Da wurde erstmal geschaut, wie überhaupt kontrolliert wird." So gingen die Zahlen der erwischten Handy- Telefonierer von 494 im vergangenen April auf 342 in diesem April und im Mai von 462 auf 430 zurück. "Doch im Juni zog es wieder an", betont Antonicek. 464 (2003: 410) Handy-Sünder wurden geschnappt.
Der Leiter - im Innenministerium zuständig für verkehrspolizeiliche Massnahmen - räumt ein, dass es flächendeckende Kontrollen allein gegen das Handy-Verbot in Brandenburg nicht gibt. Aber die Polizei kontrolliere die Einhaltung im Rahmen ihrer Verkehrsüberwachung immer mit. "Allerdings kann man die Handy-Nutzung nur nachweisen, wenn man sie aufgezeichnet hat etwa als Nebeneffekt bei geblitzten Temposündern." Deswegen sei das Entdeckungsrisiko geringer als bei Geschwindigkeitsübertretungen.
Nach den Worten des Geschäftsführers der Landesverkehrswacht, Benno Lemke, ist die Aufmerksamkeit auf den Verkehr durch ein Handy am Ohr um mindestens 30 Prozent gemindert: "Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine massive Gefahr für den Verkehr." Nach Ansicht von Lemke kann das Problem nur durch massive Kontrollen in den Griff bekommen werden. Denkbar seien mobile Einheiten der Polizei - aber er sehe natürlich auch das generelle Personalproblem. "Es muss einfach Tabus für die eigene Erreichbarkeit geben und eines muss im Auto sein."
Auch Brandenburgs Verkehrsminister Frank Szymanski (SPD) betont: "Wer sich selbst ehrlich hinterfragt, wird feststellen, dass sehr viele Handytelefonate unnötig sind." Und ADAC-Sprecher Maximilian Maurer ergänzt: "Kein Gespräch ist so wichtig, dass es nicht bis zum nächsten Parkplatz warten kann." Denn: "Allein durch das Eintippen einer Nummer vergehen leicht zehn Sekunden und die ist man im Blindflug unterwegs."
"Man kann ein Gespräch - so man eine Freisprecheinrichtung hat - annehmen und den baldigen Rückruf vom Parkplatz ankündigen", riet Maurer. Nach seiner Einschätzung haben die gesetzlichen Verschärfungen nichts am Verhalten der Autofahrer geändert. "Es kommt ja auch nicht auf die Höhe der Strafe an, sondern ob man Angst hat, erwischt zu werden." Nach Einschätzung von Antonicek sollten vor allem möglichst alle Fahrzeughersteller Freisprechanlagen als Standardausstattung anbieten.