BGH: Keine unangekündigte Handysperre bei Limitüberschreitung

Verena Blöcher
Stand: 29.06.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Karlsruhe - Mobilfunkanbieter dürfen einen Handyanschluss nicht ohne vorherige Ankündigung sperren, wenn Kunden ihr Kreditlimit überschreiten. Das hat der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil entschieden. Das Gericht erklärte eine entsprechende Klausel in Verträgen des Mobilfunkanbieters E-Plus für unwirksam (Az.III ZR 157/10).
Die Bestimmung bedeute eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Das BGH verwies auf die Vielzahl der möglichen Tarife, die unter anderem je nach Tageszeiten, Wochentagen, dem Ausgangs- und dem Zielland des Anrufs variieren können. Es sei "dem durchschnittlichen Kunden eine auch nur halbwegs zuverlässige Übersicht, wann die […] eingeräumte Kreditlinie erreicht wird, oftmals nicht möglich", heißt es in der Begründung.
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In Deutschland gibt es drei Mobilfunknetze, die von den großen Mobilfunkanbietern betrieben werden: Die Deutsche Telekom nutzt das D1-Netz, Vodafone das D2-Netz und Telefonica Deutschland das O2-Netz (E-Plus). Das Netz der Telekom wird in Tests regelmäßig am besten bewertet, das E-Netz tendenziell am schlechtesten.
Grundsätzlich erreichen die Mobilfunknetze in Deutschland nahezu komplette Verfügbarkeit bei der Telefonleistung – auch wenn es immer noch über 200 Ortschaften mit Funklöchern gibt. Unterschiede liegen vor allem in der bereitgestellten Datenübertragungsleistung, die die mögliche Surfgeschwindigkeit bestimmt.
Wer einen neuen Handyvertrag abschließen möchte, sollte sich vorab über den Empfang und die Ausbaustufe des gewünschten Anbieters vor Ort informieren. Auf dem Land kann die Netzqualität gegenüber der Stadt abnehmen. Die zahlreichen Mobilfunk-Discounter in Deutschland nutzen übrigens die Netze der großen Anbieter mit – sie sind ebenfalls aufs D1-, D2- und O-Netz verteilt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Mobilfunknetze in Deutschland.
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Der Wechsel des Mobilfunkanbieters ist kostenlos. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Handy-Anbieterwechsel.
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Ob man sich für einen Prepaid- oder ein Vertragshandy entscheidet, ist zum einen von der persönlichen Gesprächsdauer pro Monat abhängig, zum anderen von der Frage, ob man über den klassischen Vertrag ein subventioniertes Handy erwerben möchte.
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Bei den sogenannten "SIM-only"-Verträgen erhält der Kunde lediglich eine SIM-Karte, die dann in ein bereits vorhandenes Handy eingelegt wird. Der Anbieter hat dadurch geringere Kosten, was für den Kunden in den meisten Fällen eine niedrigere monatliche Grundgebühr bedeutet.