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E.ON Ruhrgas verliert vor Gericht: Langfristige Verträge untersagt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa

Düsseldorf (dpa) - Im Kampf für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt hat das Bundeskartellamt einen Sieg gegen den größten deutschen Gasversorger E.ON Ruhrgas errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagte E.ON Ruhrgas am Donnerstag, langfristige Lieferverträge mit Stadtwerken abzuschließen. Der 2. Kartellsenat bestätigte damit im Hauptsacheverfahren eine Verfügung der Wettbewerbshüter von Anfang 2006 in vollem Umfang.

E.ON Ruhrgas hatte mit regionalen und lokalen Gasversorgern Lieferverträge mit bis zu 20 Jahren Laufzeit abgeschlossen. Die Stadtwerke mussten sich zumeist verpflichten, 80 bis 100 Prozent ihres Bedarfs bei E.ON Ruhrgas zu decken. Solche Verträge beeinträchtigten den Wettbewerb auf dem Gasmarkt, befand das Gericht. Die Regional- und Ortsversorger würden durch die langen Vertragslaufzeiten daran gehindert, ihren Bedarf über Drittlieferanten zu decken. E.ON Ruhrgas müsse diese Praxis abstellen. Gegen den Beschluss (Az.: VI-2 Kart 1/06 (V)) kann das Unternehmen Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

E.ON Ruhrgas habe bereits die Laufzeiten aller Verträge verkürzt, sagte ein Unternehmenssprecher in Essen. Das Unternehmen hatte diesen Schritt im Juni vergangenen Jahres angekündigt, nachdem es vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung des Kartellamts gescheitert war.

Nach dem Beschluss des Düsseldorfer Gerichts sind auch sogenannte Stapelverträge mit unterschiedlichen Lieferanteilen und Laufzeiten unzulässig. Auch durch solche Verträge werde nahezu der gesamte Bedarf eines regionalen Versorgers über eine lange Zeit in der Hand eines einzelnen Anbieters gebündelt, hieß es. Die Schranken für den Marktzutritt anderer Anbieter blieben bestehen. Gerade kleinere Ortsgasunternehmen könnten dazu neigen, am vertrauten Vertragspartner festzuhalten.