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Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Mit einer Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung lassen sich die Beitragszahlungen deutlich reduzieren. Dafür müssen sich Eigentümerinnen und Eigentümer im Schadenfall an den Kosten beteiligen. Doch wie funktioniert eine Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung genau? Wann muss man die Selbstbeteiligung zahlen und wann ist eine Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung sinnvoll? Die Antworten erhalten Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Selbstbeteiligung stellt ein mit der Wohngebäudeversicherung vereinbarter Betrag dar, den Sie im Schadenfall selbst zahlen.
  • Durch eine Selbstbeteiligung lässt sich die Versicherungsprämie spürbar reduzieren.
  • Aus finanzieller Sicht lohnt sich eine Kostenbeteiligung vor allem, wenn das Schadensrisiko niedrig ausfällt.

Was bedeutet eine Selbstbeteiligung?

Bei einer Selbstbeteiligung handelt es sich um einen vertraglich festgelegten Geldbetrag, den Versicherungsnehmerinnen beziehungsweise Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst übernehmen. Im Gegenzug senkt die Assekuranz die Versicherungsprämie, da sie weniger Kosten übernehmen muss und die vergleichsweise aufwendige Regulierung von Kleinstschäden entfällt.

Hinweis

Mitunter wird die Selbstbeteiligung auch als Kostenbeteiligung oder Selbst- beziehungsweise Eigenbehalt bezeichnet.

Neben der Wohngebäudeversicherung gibt es zahlreiche weitere Arten von Versicherungen, für die Sie eine Selbstbeteiligung festlegen können. Das gilt unter anderem für Autoversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen und Hausratversicherungen.

Den größten Vorteil der Kostenbeteiligung stellen die niedrigeren Prämien dar, denn die Versicherungsgesellschaften gewähren recht großzügige Rabatte. Mit einer Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung lassen sich die Beiträge nicht selten um bis zu 20 Prozent reduzieren. Dabei gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger die Versicherung. Darüber hinaus motiviert eine Selbstbeteiligung Eigentümerinnen und Eigentümer unter Umständen dazu, präventive Maßnahmen zur Schadensvermeidung zu ergreifen.

Absolute und relative Selbstbeteiligung: Was ist der Unterschied

Wer mit der Wohngebäudeversicherung einen Eigenbehalt vereinbaren möchte, kann grundsätzlich zwischen einer absoluten und einer prozentualen Selbstbeteiligung wählen:

  • Absolute Selbstbeteiligung: Hier zahlen Sie pro Versicherungsfall einen festen Betrag je Schadenfall, etwa 500 Euro.
  • Prozentuale Selbstbeteiligung: Hierbei handelt es sich um einen festgelegten Prozentsatz, der pro Schadenfall fällig wird, beispielsweise zehn Prozent des Schadens.

Da sich Eigentümerinnen und Eigentümer in der Regel vor allem vor größeren Schäden absichern wollen, empfiehlt sich in der Wohngebäudeversicherung normalerweise eher eine absolute als eine prozentuale Selbstbeteiligung. Es gibt allerdings auch Versicherungen, die beide Systeme miteinander kombinieren und eine prozentuale Selbstbeteiligung mit festen Unter- und Obergrenzen anbieten.

Wie funktioniert eine Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung?

Mit der Selbstbeteiligung verpflichten Sie sich dazu, im Leistungsfall einen Teil des Schadens selbst zu bezahlen. Die Versicherung trägt nur die darüberhinausgehenden Kosten. Wenn Sie beispielsweise einen Eigenbehalt von 2.000 Euro vereinbart haben und die Schadenshöhe bei 5.000 Euro liegt, übernimmt die Versicherung 3.000 Euro. Hat der Schaden lediglich Kosten von 1.500 Euro verursacht, müssen Versicherte diesen komplett in Eigenregie tragen.

Wie wähle ich die passende Selbstbeteiligung?

Wie hoch die Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung ausfallen sollte, hängt vor allem von der Ausgangslage ab. Von Bedeutung sind sowohl der Wert der Immobilie als auch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens und Ihr persönliches Budget – aber ebenso die individuellen Präferenzen. Eine hohe Kostenbeteiligung zu wählen, empfiehlt sich tendenziell vor allem für Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem niedrigen Schadensrisiko

Kann die Selbstbeteiligung nachträglich geändert werden?

Ob Sie für Ihren Versicherungstarif nachträglich eine Selbstbeteiligung vereinbaren können, fällt je nach Anbieter unterschiedlich aus. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten Ihren Kundinnen und Kunden diese Option. Wenn Sie Ihrem Tarif einen Eigenbehalt hinzufügen möchten, sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Mitunter besteht allerdings auch die Möglichkeit die Selbstbeteiligung über das Kundenportal der Assekuranz zu aktivieren und einzustellen.

Ist eine Wohngebäudeversicherung mit Selbstbeteiligung sinnvoll?

Als finanziell vorteilhaft erweist sich eine Selbstbeteiligung vor allem für Eigentümerinnen und Eigentümer, die nur ein geringes Schadenrisiko haben oder in Regionen mit niedriger Schadenswahrscheinlichkeit leben. Da Gefahren wie Rohrbrüche, Leitungswasser oder Stürme ab einem gewissen Gebäudealter wesentlich häufiger zu Schäden führen, kann sich eine Selbstbeteiligung in (unsanierten) Altbauten auf lange Sicht als Kostentreiber erweisen. Bevor Sie sich für oder gegen eine Kostenbeteiligung entscheiden, sollten genau abwägen, wie hoch das Risiko eines Schadens ist.

Versicherungsgesellschaften sind zudem stets darum bemüht, Verträge zu identifizieren, die sich aufgrund von Instandhaltungsmängeln nicht mehr zu den bisherigen Konditionen fortführen lassen. Liegen entsprechende Mängel vor, stellt die Selbstbeteiligung eine sinnvolle Alternative zur Beitragserhöhung oder gar Vertragskündigung dar.

Eigentümergemeinschaft: Verteilung nach Miteigentumsanteilen

Wie der Bundesgerichtshof im Jahr 2022 klarstellte, müssen alle Mitglieder einer Eigentümergesellschaft gemäß ihren Anteilen gemeinsam für die Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung aufkommen. Das gilt sowohl für Schäden am Sonder- als auch am Gemeinschaftseigentum. Begründet wurde dieses Urteil unter anderem damit, dass alle Miteigentümerinnen und Miteigentümer von den niedrigeren Versicherungsbeiträgen durch die Selbstbeteiligung profitieren. Das gilt auch für die Fortführung des Versicherungsvertrags nach einem Leistungsfall.