Kfz-Versicherung: Schlüsselverlust sofort melden
Nadja Feder
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 21.03.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Hamburg - Wer seinen Autoschlüssel verliert, sollte schnellstmöglich seine Kasko-Versicherung darüber informieren. Auch eine Meldung bei der Polizei sei in solchen Fällen sinnvoll, schreibt die Zeitschrift "Auto Bild".
Hinweise auf das dazugehörige Auto wie ein Aufkleber mit dem Kennzeichen haben am Schlüssel generell nichts verloren: Erstens ist das eine zu große Hilfe für Kriminelle, zweitens kann die Versicherung das als grobe Fahrlässigkeit einstufen und im Zweifelsfall die Zahlung verweigern.
Einen neuen Schlüssel kann die Vertragswerkstatt beim Hersteller des Autos bestellen, benötigt wird dafür die Schlüsselnummer oder die Fahrgestellnummer aus dem Fahrzeugschein. Beim Abholen sollten Autofahrer Ausweis, Fahrzeugschein und - wenn vorhanden - ihre Zweitschlüssel mitbringen. Der darin eingebaute Transponder für die Wegfahrsperre wird dann gemeinsam mit dem neuen Schlüssel auf das Auto eingestellt. Mit dem verlorenen Schlüssel lässt sich das Auto danach nicht mehr starten.
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Mehr rund um Versicherungen
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Ein schneller und einfacher Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist nicht möglich.
Angestellte haben die Möglichkeit, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen wieder unter 73.800 Euro – umgerechnet 6.150 Euro brutto pro Monat (Stand 2025) – sinkt.
Selbstständige müssen ihre Selbstständigkeit aufgeben und in ein festes Angestelltenverhältnis wechseln, bevor sie sich gesetzlich versichern können. Hierbei ist aber ebenfalls die jährliche Einkommensgrenze zu beachten. Wer älter als 55 Jahre ist, darf nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Für Beamte ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung generell ausgeschlossen.
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Bei Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld I oder II ensteht in der Regel die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen oder dies ist sogar verpflichtend. Bei Personen über 55 Jahren kann der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse verschlossen bleiben. Bei Personen unter 55 Jahren und einer geringen Versicherungszeit in der PKV kann ein Wechsel in die GKV - mit Widerspruchsrecht - der Regelfall sein.
Die Beiträge werden vom (ehemaligen) Arbeitnehmer gezahlt, es gibt es einen Zuschuss der Arbeitsagentur oder des Jobcenters. Der Zuschuss beträgt die Höhe des Zuschusses, der zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt worden wäre. In Härtefällen kann ein Sozialtarif der privaten Krankenversicherung greifen und der Beitrag vollständig von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter übernommen werden.