Barmer GEK erwägt Zusatzbeitrag für 2015
            Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 28.01.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Düsseldorf - Die Barmer GEK denkt darüber nach, ab 2015 Zusatzbeiträge zu erheben. "In diesem und im nächsten Jahr wird die Barmer GEK ohne Zusatzbeiträge auskommen. Doch für 2015 werden viele Kassen darüber nachdenken müssen - auch die Barmer", erklärte Heiner Beckmann, Chef der Barmer GEK Nordrhein-Westfalen, gegenüber der "Rheinischen Post" (Montagausgabe).
Als einen Grund für die Kostensteigerung nannte Beckmann die immer größer werdende Zahl von Operationen. "Allein von 2003 bis 2009 ist die Zahl der Hüft-Operationen bundesweit um 18 Prozent gestiegen, die Zahl der Knie-Operationen gar um 52 Prozent", sagte er. Zum Teil liege das an der Alterung der Gesellschaft, zum Teil aber auch an falschen ökonomischen Anreizen.
Kfz-Versicherungen vergleichen
- 
            
            
1-Klick-Kündigungsservice
EXKLUSIVER VERIVOX Kündigungsservice:
Beim Abschluss des neuen Vertrages kündigen wir – auf Wunsch – Ihren alten Vertrag. Für Sie: Einfach und kostenlos.
Kündigungsgarantie: Verivox garantiert eine rechtswirksame Kündigung. So sind Sie sicher, dass Ihr alter Vertrag fristgerecht endet, wenn Sie in die Kündigung eingewilligt haben und Ihre Angaben korrekt sind.
Ohne Papier und ohne Unterschrift: Eine Ummeldung bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht nötig. Die Behörde wird vom neuen Versicherer informiert. - 
            
            
Kostenlos vergleichen - ohne versteckte Gebühren
 - 
            
            
Kfz-Versicherung wechseln & bis zu 850 € sparen. Digital & einfach.
Bis zu 850€ und 67% Ersparniss berechnet anhand von:
*Versicherungswechsel; Volkswagen UP! (HSN: 0603, TSN: BGV), gebraucht, Neuwert ca. 16.000 €, Erstzulassung am 17.10.2017, Zulassung auf Halter: 01.08.2024, Versicherungsbeginn 01.08.2025, normales Kennzeichen, gewünschter Versicherungsschutz= Haftpflicht und Vollkasko mit 1000 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Fahrer ist Versicherungsnehmer; Mann, geboren am 10.07.1960, Führerschein 10.07.1978 in Deutschland, ledig, Angestellter; PLZ 22145 - Hamburg, keine Punkte in Flensburg, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 9.000 km/Jahr, Zweitwagen mit Vorversicherung, versichert auf VN mit Haftpflicht (SF 1) und Vollkasko (SF 1), Halter Erst- und Zweitwagen = VN, Erstwagen bei VHV mit Haftpflicht (SF 40) und Vollkasko (SF 40), nicht durch den Versicherer gekündigt; keine regulierten Schäden in den letzten 3 Jahren; Barkauf, Stellplatz= Garage, keine weiteren Rabatte, selbstbewohntes Wohneigentum; jährliche Beitragszahlweise. Anzeige aller möglichen Tarifvarianten. Bisheriger Tarif "WWK KFZ Basis mit XtraSchutz" zu einer Jahresprämie in Höhe von 1.252,09 Euro; demgegenüber 67% Einsparpotential mit dem Tarif "Verti Basis mit Kasko Clever Zweitfahrzeug Tarif" zu 402,00 Euro.
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (08/2025)
 
Mehr rund um Versicherungen
- 
                        
                        
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
 - 
                        
                        
Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
 - 
                        
                        
Wer krank ist, hat in Deutschland Anspruch auf eine ärztliche Versorgung, um wieder gesund zu werden. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Leistungsumfang gesetzlich festgeschrieben – und zwar im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Damit unterscheiden sich die Leistungskataloge der gesetzlichen Krankenversicherungen kaum. So übernehmen alle Krankenkassen die Kosten für:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlungen
 - die Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
 - die häusliche Krankenpflege
 - Behandlungen im Krankenhaus
 - Maßnahmen zur Rehabilitation
 
Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
 - 
                        
                        
Häufig zahlen die Versicherer nur mit Einschränkungen, wenn Sie als Hundehalter eine gesetzliche Vorschrift zum Anleinen Ihres Vierbeiners missachten und dadurch Dritte zu Schaden kommen. Es gibt jedoch Tarife, die auch beim Führen ohne Leine uneingeschränkt leisten.