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Krankenkassen-Zusatzbeitrag ist steuerlich absetzbar

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Nicht nur Krankenkassenbeiträge, sondern auch Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Darauf weist Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin hin.

"Diesen Beitrag kann man schnell vergessen, da er nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, die man vom Arbeitgeber erhält, vermerkt ist." Krankenversicherte sollten sich an ihre Krankenkassen wenden. Diese stellt über den Zusatzbeitrag eine gesonderte Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung aus.