Nachrichten zu Versicherungen
Mehr rund um Versicherungen
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Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.
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Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.
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Kinder und Ehe- oder Lebenspartner sind in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert (anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung). So erhöhen sich die Beiträge für jedes zusätzlich versicherte Kind um etwa 100 Euro im Monat. Pro Erwachsenen sind rund 350 bis 500 Euro monatlich mehr einzurechnen. Angestellte erhalten zu den Beiträgen für Kinder und Ehepartner einen Arbeitgeberzuschuss bis zu 50% des Beitrages.
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Der private Krankenversicherungsbeitrag muss zunächst vom Versicherten selbst gezahlt werden. Erhält eine Person eine staatliche Altersrente, so zahlt die private Krankenversicherung einen Zuschuss zu diesen Kosten. Was die Höhe der Bezuschussung angeht, sind die private und gesetzliche Krankenversicherung gleichgestellt.