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Nachrichten zu Versicherungen

Übersicht unserer Versicherungsnachrichten

Flensburg-Ranking: Köln und NRW führen bei Punkte-Einträgen
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17.09.2025
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Neue Typklassen für 2026: Kfz-Versicherung bis zu 39 Prozent günstiger
09.09.2025
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Mehr als jeder zweite Mann ab 45 verzichtet auf jährliche Prostata-Früherkennung
03.09.2025
Vorerkrankungen
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Kennzeichen entscheidet: Kfz-Versicherung in Berlin 58 Prozent teurer als in Münster
02.09.2025
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Gender-Gap am Steuer – Frau fährt Audi A1, Mann Audi A6
29.08.2025
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Der Labrador ist Hundehalters Liebling
30.07.2025
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Großstadt-Vergleich: Ein Kinderarzt für bis zu 2.752 junge Patienten
21.07.2025
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Terminnot beim Facharzt: Jeder Sechste würde Notfall vortäuschen oder Notaufnahme wählen
15.07.2025
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Geschlechterkampf am Steuer: Frauen fast gleichauf bei Kfz-Schäden
01.07.2025
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Mehr rund um Versicherungen

  • Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) können Sie gegenüber der Kfz-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.

    Die eVB-Nummer wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen mitgeteilt und behält zumeist 12 Monate ihre Gültigkeit. In den meisten Fällen übermittelt der Versicherer die eVB-Nummer bereits kurz nach Antragstellung an Sie. Sie benötigen die eVB-Nummer, um glaubhaft zu belegen, dass Ihr Fahrzeug über eine vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflicht verfügt. Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten ab. Nach der Überprüfung anhand der Personalien erfolgt die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

  • Nein. Ihre neue Versicherungsgesellschaft übermittelt alle notwendigen Angaben einschließlich der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) an die zuständige Zulassungsbehörde. Sie selbst müssen keine Änderung der Daten initiieren.

  • Kinder und Ehe- oder Lebenspartner sind in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert (anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung). So erhöhen sich die Beiträge für jedes zusätzlich versicherte Kind um etwa 100 Euro im Monat. Pro Erwachsenen sind rund 350 bis 500 Euro monatlich mehr einzurechnen. Angestellte erhalten zu den Beiträgen für Kinder und Ehepartner einen Arbeitgeberzuschuss bis zu 50% des Beitrages.

  • Der private Krankenversicherungsbeitrag muss zunächst vom Versicherten selbst gezahlt werden. Erhält eine Person eine staatliche Altersrente, so zahlt die private Krankenversicherung einen Zuschuss zu diesen Kosten. Was die Höhe der Bezuschussung angeht, sind die private und gesetzliche Krankenversicherung gleichgestellt.