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EU-Kommission fordert von Stromgigant EDF über eine Milliarde Euro

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

(dpa) - Erstmals hat die EU-Kommission von einem einzigen Unternehmen über eine Milliarde Euro verbotene Beihilfen zurückgefordert. Der französische Stromgigant EDF soll 889 Millionen Euro zu wenig bezahlte Unternehmensteuern plus Zinsen in die Pariser Staatskasse zahlen, entschied die Kommission nach eigenen Angaben am Dienstag in Strassburg. Zusammen ergibt das einen nicht genau bezifferten Milliardenbetrag.

Die Eléctricité de France (EDF) wird sich voraussichtlich vor dem Luxemburger EU-Gericht gegen den Beschluss zur Wehr setzen. Ein Teil von 1997 aufgelösten Reserven war steuerfrei ins EDF-Eigenkapital überführt worden. EDF ist indirekt auch auf dem deutschen Strommarkt ein wichtiger Spieler, da sie mit 34,5 Prozent bei dem Versorger Energie Baden-Württemberg (EnBW) beteiligt ist.

Die Beihilfen-Rückzahlung gehört zu einem grossen EDF-Paket, dass die Kommission unter Dach und Fach brachte. Demnach wird nach einer einvernehmlichen Absprache mit der Regierung des Premierministers Jean-Pierre Raffarin die unbegrenzte Staatsgarantie, die EDF vor einer Pleite schützt, bis spätestens Ende nächsten Jahres abgeschafft. EDF soll nach Pariser Plänen in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Brüssel pochte auf das Ende der Haftungsgarantie, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil von Konkurrenten zu verhindern. Die Kommission hatte im Frühjahr zu den Garantien ein förmliches Wettbewerbsverfahren eröffnet. Zu der Abmachung gehört auch die Ausgliederung der Pensionskasse.

EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärte: "EDF befindet sich erstmals in einer Konkurrenzsituation - ohne Verzerrungen durch Staatshilfen." Er sprach von einem sehr sensiblen Fall. In Frankreich gilt EDF bisher als eines der Vorzeigeunternehmen des öffentlichen Dienstes. Monti hatte vor zwei Jahren Deutschland dazu verpflichtet, die milliardenschweren Haftungsgarantien für die öffentlich-rechtlichen Landesbanken mit einer Übergangsfrist aufzuheben.