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Urteil: Berufsunfähig wegen Handystrahlung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Rom - Plötzlich konnte der Manager für einen großen Telekommunikationskonzern die Stimmen seiner Familie nicht mehr richtig hören, sie schienen weit entfernt. Ursache war ein Tumor, ein sogenannten Akustikusneurinom. Das war vor zehn Jahren. Der Mann klagte und ein italienisches Gericht gab ihm recht: Der Tumor galt als Berufskrankheit.

Seit der Operation, bei dem der Hörnerv des rechten Ohres entfernt werden musste, ist der Italiener auf einem Ohr taub. Romeo zog gegen seinen Arbeitgeber vor Gericht - und bekam Recht. Die Richter in Ivrea in Italien bestätigten einen Kausalzusammenhang zwischen seiner Handynutzung und der Krebserkrankung. Nun bekommt Romeo eine monatliche Invalidenrente. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tagelang ist in italienischen Medien von nichts anderem die Rede: „Das Handy provoziert Krebs“, so die Schlagzeile. Elektromagnetische Wellen, die das Handy abgibt, werden immer wieder in Computeranimationen gezeigt.

Forschung hat noch keine abschließenden Ergebnisse

Die Krux an der Entscheidung: Richter haben den Zusammenhang zwischen der Handynutzung und einer Krebserkrankung nun bestätigt. Doch ob dieser tatsächlich besteht, dahinter setzen Forscher immer noch ein großes Fragezeichen. Seit etwa 20 Jahren beschäftigt sich die Wissenschaft mit dem Thema. Es gibt viele Fragen, aber keine definitive Antwort, die die vielen anderen ablösen würde.

„Aktuelle Studien geben derzeit keinen Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen Handystrahlung auf der einen und Tumorerkrankungen auf der anderen Seite“, sagt eine Sprecherin des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) in Berlin. Eine Untersuchung des BfS habe ergeben, dass es innerhalb der gültigen Grenzwerte keine Hinweise auf eine schädigende Wirkung des Mobilfunks gebe. Bestätigt wird dieser Fund von anderen Studien.

Die US-Krebsbehörde sagt zwar, dass es eine begrenzte Zahl an Studien gibt, die Hinweise auf einen statistischen Zusammenhang zwischen der Nutzung des Mobiltelefons und dem Risiko für einen Gehirntumor gefunden haben. „Aber die meisten Studien haben keinen Zusammenhang gefunden.“ Das Problem: Die Mobilfunktechnologie ist relativ jung, abschließende Aussagen zu Langzeitwirkungen können noch nicht gemacht werden.

Ist ein solches Urteil auch in Deutschland möglich?

Wie können dann Richter zu einem solchen Schluss kommen? Wäre so ein Urteil auch in Deutschland möglich? Der Vorsitzende des Oberlandesgerichts Hamm und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Joachim Lüblinghoff, sagt: „Nichts ist undenkbar.“ Entscheidend für ein Urteil sei, dass der Schaden nachgewiesen wird.

„Bei einem Gehirntumor müssten wir einen Spezialisten dafür haben, einen Onkologen, einen Neurochirurgen oder einen anderen Facharzt, der uns die Kausalkette erklären kann“, sagt der Richter. Und komme der Facharzt zu der Ansicht, dass im spezifischen Fall mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit die Handynutzung ausschlaggebend für die Krebserkrankung war, wäre der Vollbeweis erbracht.

Der Beweis könne auch im Ausschlussverfahren geführt werden. Wenn also andere Ursachen für den Tumor ausgeschlossen werden würden, könnte ein Gericht ebenfalls entscheiden: Es war höchstwahrscheinlich die Handynutzung und nichts anderes, das die Erkrankung ausgelöst hat. „Wenn die Kausalitäten überzeugend bewiesen sind, ist so eine Entscheidung durchaus denkbar.“ Allerdings kann Krebs auch durch zu fällige Änderungen im Erbgut entstehen.

Keine Verallgemeinerungen möglich

Paolo Crosignani war als Physiker und Mediziner im Fall Romeo der Sachverständige, der die Richter beraten hat. Er warnte in der italienischen Zeitung „La Stampa“ vor einfachen Verallgemeinerungen.

„Oft hängt das Risiko, wie bei so vielen Dingen, von der Dosis ab.“ Und in Romeos Fall hätten zwei Faktoren das Risiko extrem erhöht. Romeo habe die meiste Zeit ein altes Handy genutzt, das höhere Radiofrequenzen aussendete, als etwa Smartphones. Außerdem habe es sich bei dem Tumor um eine seltene Form gehandelt.

Der Fall Romeo ist ein Einzelfall. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte sich aber jeder so wenig wie möglich Strahlen aussetzen, rät auch das BfS. „Jeder Einzelne kann seine Strahlenexposition durch relativ einfache Verhaltensmaßnahmen verringern“, sagt die Sprecherin. Das heißt: Festnetz statt Mobiltelefon, SMS schreiben statt telefonieren - oder mit einem Headset sprechen, damit der Abstand des Geräts zum Kopf und Körper größer wird. „Um die Aufnahme der Strahlung zu reduzieren hilft jeder Zentimeter.“

Auch Romeo sagt, er wolle nicht, dass das Urteil nun Angst verbreite. Vielmehr habe er auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy aufmerksam machen wollen.