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Wann zahlt die private Haftpflicht nicht?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die private Haftpflichtversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen. Versicherungsnehmer sollten bei der Wahl ihres Tarifs darauf achten, welche Leistungen in der Haftpflicht-Police enthalten sind und welche nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn der Geschädigte im Haushalt des Verursachers wohnt oder bei ihm mitversichert ist.
  • Schadensereignisse, die sich bei der Arbeit ereignen, sind nicht versichert. Arbeitnehmer sind in solchen Fällen über ihren Betrieb abgesichert, Selbstständige benötigen eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
  • Hunde- und Pferdebesitzer sollten für ihre Tiere eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Manche Klauseln, wie etwa Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust oder Mietsachschäden, sind oftmals nur in teureren Komfort- und Premium-Tarifen abgedeckt.

Private Haftpflichtversicherung: Was ist grundsätzlich ausgeschlossen?

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die in keinem Haushalt fehlen sollte. Sie übernimmt Schäden, die der Versicherungsnehmer durch Ungeschicklichkeit bei Dritten verursacht. Versichert sind sowohl Sach- als auch Personenschäden – also auch Behandlungskosten und Schmerzensgeld, wenn durch das Missgeschick eine Person verletzt wurde.

Abgesichert ist der Versicherungsnehmer bei allen privaten Aktivitäten und das unabhängig vom aktuellen Aufenthaltsort. Wer also beim Radfahren im Auslandsurlaub ein parkendes Auto streift, kann den Schaden über die private Haftpflichtversicherung regulieren lassen.

Allerdings sollten Versicherungsnehmer beachten, dass es grundsätzliche Ausschlüsse bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt.

Keine Zahlung bei Schäden im eigenen Haushalt und bei Haushaltsmitgliedern

Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur bei Schäden außerhalb des eigenen Haushalts. Damit sind sowohl Schäden am eigenen Besitz als auch Schäden von Angehörigen des Haushalts nicht mitversichert.

Beispiel: Der Vater will seinem Sohn dessen Notebook zurückgeben und lässt das Gerät dabei versehentlich auf den Boden fallen. Wohnt der Sohn noch zu Hause, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Wohnt der Sohn hingegen in einer eigenen Wohnung und ist selbst nicht mehr über die Eltern mitversichert, dann greift der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung.

Keine Zahlung bei Vorsatz

Keine Versicherungsleistung ist zu erwarten, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Bei fahrlässig verursachten Schäden ist hingegen im Regelfall auch die grobe Fahrlässigkeit mit abgedeckt.

Kein Versicherungsschutz während der Arbeit

Wie der Name schon verrät, beschränkt sich die private Haftpflichtversicherung auf den privaten Lebensbereich. Während der Arbeit besteht kein Schutz durch die Versicherung. Je nach beruflichem Status des Versicherungsnehmers kann dies unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Arbeitnehmer. Im Rahmen der Fürsorgepflicht haftet der Arbeitgeber für Schäden, die seine Mitarbeitenden während der Arbeit bei Dritten verursachen. Daher verfügen Betriebe üblicherweise über eine betriebliche Haftpflichtversicherung. Fehlt diese Versicherung, muss in der Regel der Arbeitgeber den Schaden begleichen.
  • Selbstständige. Weil Selbstständige keinen Arbeitgeber haben, haften sie während ihrer Arbeit für Schäden, weil die private Haftpflichtversicherung nicht greift. Daher sollten Selbstständige unbedingt eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Haustiere und Hobbys: Nicht alles ist mitversichert

Wer Haustiere hält oder besondere Hobbys betreibt, sollte prüfen, ob er gegebenenfalls eine gesonderte Haftpflicht-Police benötigt. Denn: Nicht alles ist in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

Haustiere: Wann zahlt die private Haftpflicht nicht?

Auch Haustiere können Schäden verursachen – etwa durch Bisse oder als Verursacher von Verkehrsunfällen. Kleintiere wie Katzen, Kaninchen oder Vögel sind über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Anders ist die Lage hingegen bei Hunden und Pferden. Diese Tiere sind nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, sodass der Halter eine zusätzliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung benötigt.

Modellflugzeuge, Drohnen und Boote

Wer Modellflugzeuge besitzt, benötigt für diese eine eigene Haftpflichtversicherung, sofern diese nicht ausdrücklich über eine eigene Klausel in der privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sind. Gleiches gilt auch für Drohnen. Ob und in welchem Umfang eigene Boote, Kiteboards oder Surfbretter mitversichert sind, hängt ebenfalls von den einzelnen Tarifen ab. Im Einzelfall muss geprüft werden, was und in welchem Umfang über den entsprechenden Versicherungstarif abgedeckt ist.

Private Haftpflichtversicherung: Lücken in Billigtarifen

Billigtarife kosten zwar wenig Geld, können jedoch Lücken im Haftpflichtschutz offenlassen. Je nach persönlichem Bedarf sollten Verbraucher vor ihrer Entscheidung die nachfolgenden Klauseln prüfen. Gegebenenfalls empfiehlt sich dann der Abschluss eines etwas teureren Premium- oder Komfort-Tarifs, der die gewünschte Zusatzabsicherung enthält. Damit lässt sich vermeiden, dass im Falle eines Missgeschicks die Haftpflicht nicht zahlt, weil die entsprechende Situation nicht abgedeckt ist.

  • Mietsachschäden. Grundsätzlich zählen Schäden an der Einrichtung gemieteter Zimmer und Wohnungen oder Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen nicht zum Deckungsumfang einer privaten Haftpflichtversicherung. Über Tarife mit entsprechender Klausel lässt sich dieses Risiko jedoch absichern.
  • Schlüsselverlust. Diese Klausel ist sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer wichtige und teure Schlüssel – etwa Generalschlüssel – mit sich führt.
  • Deliktunfähige Kinder. Für Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, haften Eltern grundsätzlich nicht, solange sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Die Folge ist, dass der Geschädigte auf seinen Kosten sitzenbleibt. Wer in solchen Fällen Streitigkeiten vermeiden will, kann einen Tarif wählen, der deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren miteinschließt.
  • Gefälligkeitsschäden. Wer beispielsweise Freunden bei einem Umzug hilft und dabei einen Karton mit teurem Geschirr fallen lässt, muss für den Schaden nicht aufkommen, weil sich dieser bei einer Gefälligkeit ereignet hat. Sind hingegen in der privaten Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden mitversichert, lassen sich solche Missgeschicke über die Versicherung regulieren.