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Vollkasko kann Leistung kürzen bei Glätteunfall mit Sommerreifen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer sich an die „O bis O“-Faustregel (von Oktober bis Ostern) hält und um Ostern auf Sommerreifen wechselt, darf die Witterung danach nicht einfach ignorieren. Bei Schnee- und Eisglätte müssten Autofahrer weiterhin mit M+S-Reifen fahren, sagt Simon Frost vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Bei Unfällen riskieren sie sonst Kürzungen bei der Vollkaskoversicherung. Ein Bußgeld droht obendrein. Dagegen kommt die Haftpflichtversicherung auch bei einem Glätteunfall mit Sommerreifen für Schäden von Dritten auf.

Fahrzeug im Zweifel stehen lassen

„O bis O ist nur eine Daumenregel“, sagt Frost. Generell gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht, die sich nicht nach Zeiträumen orientiert. Das heißt: Wird etwa im Mai noch einmal Schnee erwartet, sollten Autofahrer Winter- oder Ganzjahresreifen aufgezogen haben. Wer schon auf Sommerreifen gewechselt hat, lässt sein Fahrzeug dann im Zweifel lieber stehen, rät Frost.

Was sind M+S-Reifen?

Auch vor Reisen sollte man die Wettervorhersage für die gesamte Fahrstrecke prüfen, um nicht von winterlichen Straßenverhältnissen überrascht zu werden. Wintertaugliche Reifen sind laut ADAC an der Kennzeichnung M + S („Matsch und Schnee“) oder dem Symbol einer Schneeflocke in einem stilisierten Berg zu erkennen.