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Fahrgemeinschaft: Das sollten Fahrer und Mitfahrer wissen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main – Wer auf dem Weg zu Arbeit seinen Geldbeutel schonen und gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes tun will, sucht sich eine Fahrgemeinschaft. "Wenn statt nur einer Person mehrere Menschen in einem Fahrzeug sitzen, reduziert das die Emissionen und den Energieverbrauch pro Person entsprechend", sagt Karin Dziekan vom Umweltbundesamt.

Auch bei der Einkommensteuererklärung stellt eine Fahrgemeinschaft kein Hindernis dar. Ob man selber fährt oder Beifahrer ist: "Angesetzt werden kann die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer", sagt Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland, AvD. Beachten müssen reine Mitfahrer dabei aber die Obergrenze von 4.500 Euro pro Jahr, die sie maximal geltend machen können, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informiert. Fahrer, die einen eigenen Wagen nutzen, unterliegen ihr nicht. Bei sich abwechselnden Fahrern ist entsprechend ein wenig Rechnerei nötig.

Für sich sprechen die praktischen Vorteile: Die Parkplatzsuche ist zu fünft mit einem Auto weniger lästig, und am Zielort werden weniger Stellplätze benötigt. Das könne auch bei der Stadtplanung mehr Freiräume ermöglichen, sagt Dziekan: "Mit weniger Autos in der Stadt haben wir mehr Platz, der anders viel besser genutzt werden könnte."

Fahrgemeinschaft finden, aber wo?

Wer mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit will, muss eine solche aber erstmal finden. Am einfachsten ist es natürlich, wenn man sich mit bereits bekannten Kollegen zusammenschließt. Doch was, wenn man neu in der Firma oder der Stadt ist und noch niemanden richtig kennt? Den Aushang am Schwarzen Brett gibt es zwar immer noch. Viel verbreiteter ist es heute aber, Gesuche in sozialen Netzwerken einzustellen.

Darüber hinaus gibt es Mitfahrzentralen, an die man sich wenden kann. "Die Vorteile sind eine relativ unkomplizierte Nutzung online oder per App sowie überregionale oder internationale Streckenangebote", erklärt Engelmohr. "Nachteile sind bei den meisten die Registrierungspflicht und bei einzelnen Anbietern eine Gebühr." Darüber hinaus weist er auf Projekte hin, die von Anbietern des öffentlichen Personennahverkehrs betrieben und zum Teil öffentlich gefördert würden. Einige wenden sich sogar gezielt an Pendler.

Dazu zählt Pendlerportal.com. Es finanziert sich über seine Partnerbetriebe wie Bundesländer, Gemeinden, Landkreise oder Verkehrsverbu?nde. Die Nutzung für angemeldete Pendler ist kostenlos. "Auch der Arbeitgeber kann helfen", sagt Dziekan. "Unternehmen erkennen zunehmend die Vorteile, die betriebliches Mobilitätsmanagement bietet." Es gibt Betriebe, die Plattformen zur Vermittlung von Fahrgemeinschaften anbieten oder Zusammenschlüsse fördern, indem für diese bevorzugte Parkplätze ausgewiesen werden.

Abfahrtszeit und Treffpunkt absprechen

Wer eine Gemeinschaft gefunden hat, sollte vor der ersten Fahrt aber ein paar Dinge klären. Denn wer morgens pünktlich anfangen muss, muss sich auf seine Mitfahrer verlassen können. Treffpunkte und Uhrzeiten müssen festgelegt und eingehalten werden. "Gerade wer regelmäßig zu seinem Arbeitsplatz und zurück pendeln will, sollte sich mit seinen Mitfahrern genau über die Details absprechen und diese vorab im Zweifel schriftlich niederlegen", sagt Engelmohr. "Vor allem die finanziellen Punkte sowie wer wann sein Fahrzeug zur Verfügung stellt."

Es müssen aber nicht zwingend unterschriebene Vereinbarungen abgeschlossen werden. Im Hinblick auf das Finanzielle lautet Engelmohrs Faustregel, die immer vom Einzelfall, der Regelmäßigkeit der Fahrten und der Anzahl der Mitfahrer abhängt: "Das Gesamtentgelt, welches die Mitfahrer zahlen, sollte die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen." Betriebskosten sind vor allem Treibstoff, Öl und sonstige Flüssigkeiten sowie die Abnutzung der Reifen.

Zusätzliche Versicherung nicht erforderlich

Eine gesonderte Versicherung benötigt eine Fahrgemeinschaft nicht. Zumindest nicht, solange es sich nicht um eine gewerbliche Beförderung handelt, bei der der Fahrer mehr Geld einnimmt als zur Deckung seiner Kosten nötig ist. "Wer quasi als Taxi fungiert, für den gibt es nochmal andere Regeln", sagt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV.

Ansonsten gilt in der Regel: Die Haftpflichtversicherung entschädigt etwaige Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. "Ob Sie nun Freunde, Verwandte oder Arbeitskollegen mitnehmen – da macht die Haftpflichtversicherung keinen Unterschied", sagt Zunk.

Formular für beschränkte Haftung nutzen

Wer als Fahrer sicher gehen will, kann seine Mitfahrer aber auch ein Formular unterzeichnen lassen, das die Haftung beschränkt. Der Mitfahrer erklärt laut Engelmohr darin, dass er auf eigene Gefahr mitfährt und mit Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Ersatzleistungen verzichtet, "sofern diese Leistungen nicht durch eine Versicherung ohnehin abgedeckt sind." Die Beschränkung beuge zum Beispiel Inanspruchnahmen des Halters durch Insassen wegen höherer Gewalt wie umstürzende Bäume vor.

Manches Eigentum von Insassen würde bei Beschädigung nicht von einer Versicherung des Verursachers ersetzt. Dazu zählen Brillen, die Kleidung und die Geldbörse, aber auch ein Laptop, Musikinstrumente oder das Reisegepäck. Engelmohr gibt dabei zu bedenken: "Kein Mitfahrer muss eine solche Erklärung unterzeichnen. Andererseits muss der Fahrer dann aber auch nicht den Insassen mitnehmen."