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Bei der Krankenversicherung haben Studenten die Wahl

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Studenten können sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Umgekehrt können auch bislang Privatversicherte in die gesetzliche Versicherung wechseln. Ihre Entscheidung sollten sich Betroffene gut durchrechnen.

Wer studieren will und privat versichert ist, kann in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) wechseln. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Allerdings können sich Studenten auch von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.

Private Krankenversicherung lohnt sich oft für Beamtenkinder

Sinnvoll kann das für die Dauer des Studiums sein, wenn etwa über die verbeamteten Eltern ein Beihilfeanspruch besteht. Die private Restkostenversicherung ist meistens günstiger als die gesetzliche KVdS. Wichtig zu bedenken: Wer sich privat versichert, kommt während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück.

Fällt während des Studiums der Kindergeldanspruch der Eltern weg, muss der private Krankenversicherungsvertrag auf hundertprozentigen Versicherungsschutz umgestellt werden. Das hat einen entsprechend hohen Beitrag zur Folge, der meistens über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse liegt. Studenten sollten sich vor der Wahl des Vertrages in jedem Fall über Vor- und Nachteile unabhängig beraten lassen.