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Absicherung für den Nachwuchs

Krankenzusatzversicherung für Kinder

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Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger

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Ärztliche Zusatzleistungen für Kinder

Um sich bei Krankheit des Sohns oder der Tochter abzusichern, können Eltern eine private Krankenzusatzversicherung für ihre Kinder abschließen. Sie ermöglicht bei der ärztlichen Versorgung des Kindes die kostengünstige Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen. Möglich ist die Absicherung solcher Zusatzleistungen bei Behandlungen von Zahnärzten und Kieferorthopäden, Optikern, Heilpraktikern und bei einem Krankenhausaufenthalt.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert der Vergleich
  2. Warum ist die Versicherung sinnvoll?
  3. Mitversicherung bei den Eltern
  4. Was kann versichert werden?
  5. Versicherungen vergleichen
  6. Häufig gestellte Fragen
  7. Das ist Verivox

Private Krankenzusatzversicherung für Kinder: Vergleich beim Testsieger

Wollen Sie für Ihr Baby oder ein älteres Kind eine private Zusatzversicherung abschließen, sollten Sie zuerst verschiedene Versicherer und Tarife miteinander vergleichen. Mit unserem Online-Rechner ermitteln Sie bequem von zu Hause aus die passende Police mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Dafür sind nur drei Schritte nötig:

  1. Geben Sie im Rechner das Geburtsjahr Ihres Kindes ein.
  2. Wählen Sie, welche Leistungen die private Zusatzversicherung für Ihr Kind abdecken soll. Geben Sie die Adressdaten sowie die Berufsgruppe des Kindes an, beispielsweise Schüler(in).
  3. Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an. Ein Versicherungsexperte kontaktiert Sie daraufhin, um Sie persönlich zu beraten. Im Anschluss können Sie die gewünschte Police online abschließen.

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Warum brauchen Kinder eine Krankenzusatzversicherung?

Die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gewährleistet zwar die medizinische Grundversorgung, übernimmt jedoch die Kosten vieler Behandlungen nur teilweise oder gar nicht. Aus diesem Grund kann der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für Kinder sinnvoll sein. Mit dieser können Versicherte zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, die auch durch eine private Krankenversicherung (PKV) abgedeckt werden.

Eltern haben die Möglichkeit, eine Krankenzusatzversicherung bereits für ihr Baby abzuschließen. Häufig lohnt sich die Zusatzversicherung für Neugeborene und Kleinkinder, die anfällig für Krankheiten sind. Auch im Grundschulalter ist der Zusatzschutz allerdings sinnvoll: in diesem werden häufig Besuche beim Optiker oder Behandlungen durch einen Kieferorthopäden notwendig.

GKV: bis wann sind Kinder bei den Eltern mitversichert?

Generell sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Während dieser Zeit ist die Mitgliedschaft beitragsfrei. Dadurch fallen keine Rezeptgebühren an – die Eltern müssen keine zusätzlichen Kosten tragen.

Auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres können Kinder unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin kostenfrei familienversichert bleiben. Bei Erwerbslosigkeit steigt die Altersgrenze auf das 23. Lebensjahr. Befindet sich das Kind in einer Berufsausbildung oder studiert, ist es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung des Kindes bleibt es ohne Altersbegrenzung in der Familienversicherung.

Krankenzusatzversicherung für Kinder – welche Bereiche werden abgedeckt?

Krankenzusatzversicherungen für Kinder bieten in vier verschiedenen Bereichen Zusatzleistungen an. Eltern können diese an die individuellen Bedürfnisse ihres Kindes anpassen.

Krankenhauszusatzversicherung

Ein Aufenthalt des Kindes im Krankenhaus kann mitunter hohe Kosten nach sich ziehen, wenn die Eltern sich beispielsweise eine Behandlung durch den Chefarzt wünschen oder ihr Kind nicht in einem Mehrbettzimmer unterbringen wollen. Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung kann für Kinder einige Annehmlichkeiten und die Möglichkeit der Behandlung durch Spezialisten bedeuten.

Je nach Tarif haben Kinder durch die Krankenhauszusatzversicherung zudem Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld. Dieses wird in zuvor vereinbarter Höhe für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts ausgezahlt. Üblicherweise beträgt es 10 bis 150 Euro je Tag. Das Krankenhaustagegeld unterliegt der freien Verwendung und kann somit auch indirekte Kostenfaktoren, wie Fahrtkosten zum Krankenhaus, abdecken.

Weiterhin ermöglicht die Zusatzversicherung, das Kind im Krankenhaus der Wahl aufnehmen zu lassen. So muss die Behandlung nicht zwingend im nächstgelegenen Krankenhaus erfolgen. Die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer ermöglicht Ruhe und Privatsphäre, was die Erholung fördert. Manche Versicherungen bieten auch ein sogenanntes „Rooming-in“ an, das es einem Elternteil erlaubt, im Zweibettzimmer beim Kind oder in dessen Nähe zu bleiben und dort die Nächte zu verbringen. Gerade kleineren Kindern nimmt dies mitunter die Angst vor den bevorstehenden Behandlungen.

Zahnzusatzversicherung

Fast jedes zweite Kind leidet an einer Fehlstellung der Zähne, weshalb Behandlungen beim Kieferorthopäden zu den am häufigsten beanspruchten Gesundheitsleistungen gehören. Allerdings kommen die gesetzlichen Krankenkassen nur bei besonders schweren Zahnfehlstellungen für die Kosten auf.

Eine Zahnzusatzversicherung für das Kind ist für viele Eltern eine finanzielle Entlastung, da die Police auch die Behandlung leichter Fehlstellungen abdeckt. Die meisten Zahnzusatzversicherungen übernehmen auch anteilige Kosten für moderne Behandlungsmethoden, Zahnspangen sowie Zahnersatz und Zahnreinigung.

Wichtig:

Eltern sollten darauf achten, dass besonders hohe Anteile für Leistungen der Kieferorthopädie von der Zusatzversicherung des Kindes übernommen werden. Zahnspangen werden beispielsweise auch von der GKV gezahlt, sofern das Kauen, Beißen oder Sprechen aufgrund einer schwerwiegenden Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers beeinträchtigt wird. Da die Korrektur leichter Fehlstellungen allerdings meist nicht erstattungsfähig ist, kann eine Zahnspange ohne Zusatzversicherung für das Kind mitunter eine teure Investition sein.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung für Kinder

Eltern möchten ihren Kindern häufig eine nachhaltige Behandlung als Ergänzung zur Schulmedizin ermöglichen. Viele Heilpraktiker setzen auf Naturheilverfahren und Behandlungen aus dem Bereich der Alternativmedizin. Einige Beispiele für solche Verfahren sind Akupunktur, Aromatherapie oder Diätetik. Nicht immer werden die Kosten für diese Behandlungen von der GKV übernommen. Hier sollten Eltern die genauen Versicherungsbedingungen prüfen.

Ist die Übernahme der gewünschten Leistungen nicht im Versicherungstarif enthalten, sollten Eltern, die solche alternativen Behandlungsmethoden schätzen, eine Heilpraktiker-Versicherung abschließen. Diese Zusatzversicherung enthält auch umfassende Homöopathie-Leistungen für das Kind. In der Regel legen die Eltern beim Abschluss der Police einen Maximalbetrag fest, für den der Versicherer aufkommt.

Brillenzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern unter 18 Jahren die Kosten für Brillengläser – allerdings nur für die Erstbrille oder bei einer Veränderung der Fehlsichtigkeit und lediglich im Rahmen eines vorher festgelegten Betrags. Brillengestelle, Spezialgläser und Kontaktlinsen müssen Eltern dagegen meist aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Brillenzusatzversicherung erstattet die zusätzlich anfallende Summe bis zum vorab vereinbarten Maximalbetrag.

Eine Zusatzversicherung für die Brille des Kindes lohnt sich jedoch nicht immer. Eltern sollten hier genau prüfen, welche Kosten die GKV übernimmt und ob der Zusatzschutz einen deutlichen Mehrwert bietet.

Private Zusatzversicherungen für Babys und größere Kinder im Vergleich

Je früher Eltern eine Krankenzusatzversicherung für ihre Kinder abschließen, desto eher genießen die einen umfassenden Schutz. Zudem sind die monatlich zu zahlenden Beiträge bei einem frühzeitigen Abschluss niedriger als bei einem späten Abschluss. Neben den Kosten sollten aber vor allem die Versicherungsleistungen bei der Wahl eines Anbieters ausschlaggebend sein. Viele Versicherungen bieten Vergünstigungen an, wenn die Eltern beim eigenen Anbieter eine private Krankenzusatzversicherung für ihr Kind abschließen.

Der Versicherungsschutz lässt sich individuell nach den eigenen Wünschen zusammenstellen. Mit dem Vergleichsrechner von Verivox können Eltern die Leistungen und Beiträge unterschiedlicher Anbieter gegenüberstellen und somit die beste Zusatzversicherung für ihre Kinder finden.

Zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich kann jedes Kind von einer Zusatzversicherung in den vier Bereichen profitieren. Für Babys und Kleinkinder gilt dies besonders bei bestimmten Vorerkrankungen. In diesem Fall kann sich bereits eine Krankenhauszusatzversicherung für Ihr Baby lohnen: so garantieren Sie Ihrem Kind eine Unterbringung im bevorzugten Krankenhaus und durch die Möglichkeit eines Zweibett- oder Familienzimmers eine Genesung in privater Atmosphäre. Weiterhin haben Sie mit dieser Zusatzversicherung für Ihr Kind die Wahlarzt-Option: Sie können die Behandlung durch Spezialisten und Chefärzte durchführen lassen.

Eine gute Zahnversicherung kommt für kieferorthopädische Behandlungen, Zahnreinigungen, Fissurenversiegelungen, Zahnersatzleistungen bei Unfällen und hochwertige Zahnfüllungen auf. Die GKV übernimmt in der Regel nur die Kosten für Füllungen mit Amalgam, wohingegen hochwertige Materialien wie Kunststoff ohne Zahnzusatzversicherung selbst bezahlt werden müssen. Die Wartezeit bis zum Leistungsbeginn beträgt im Bereich der Kieferorthopädie üblicherweise acht Monate. So eine Versicherung können Sie meist nur abschließen, wenn noch keine Zahnfehlstellung bei Ihrem Kind diagnostiziert wurde. Auch eine Zusatzversicherung, welche Kieferorthopädie-Behandlungen für das Kind ohne Wartezeit anbietet, leistet in der Regel nicht, wenn Sie die Police erst nach Behandlungsbeginn abschließen. Für ein Baby lohnt sich diese Krankenzusatzversicherung naturgemäß noch nicht, aber spätestens vor der Einschulung sollten sich Eltern um einen passenden Tarif kümmern.

Versicherer gehen bei Kindern von einem niedrigen Gesundheitsrisiko aus, weswegen die Beiträge für Kindertarife in der Regel deutlich niedriger sind als für Erwachsenen-Volltarife. Auf eine Gesundheitsprüfung verzichten die meisten Anbieter dennoch nicht – wenn auch nicht jeder Versicherer die Gesundheitsfragen im gleichen Umfang stellt. Hat das Kind relevante Vorerkrankungen, müssen Sie diese angeben. Tritt ein Versicherungsfall ein, erkundigt sich die Versicherung zudem, ob die Erkrankung bereits zuvor diagnostiziert wurde. Tarife ohne Gesundheitsprüfung gehen meist mit höheren Kosten oder einem verminderten Leistungsumfang einher.

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