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Ihre Gesundheit, Ihre Wahl

Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

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*Ab 2025 steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenversicherung für freiwillig Versicherte teurer wird. Daher empfehlen wir Ihnen: Prüfen Sie jetzt Ihr Einsparpotential mit einer privaten Krankenversicherung.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Krankenversicherungspflicht
  3. Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
  4. Was kostet die GKV?
  5. Günstigste Krankenversicherung im Vergleich
  6. Das gilt bei der Künstlersozialkasse
  7. Was gilt bei nebenberuflichen Selbstständigen?
  8. Lohnt sich die GKV für Selbstständige?
  9. Freiwillig gesetzlich kranken- und rentenversichern
  10. Mit dem Verivox-Rechner zur besten Krankenkasse
  11. Zum Vergleich
  12. Das könnte Sie auch interessieren
  13. Vertrauen Sie auf Verivox

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anmelden.
  • Rechnen Sie als Selbstständiger mit geringen oder mittleren Einnahmen, kann sich die GKV eher für Sie eignen als die private Krankenversicherung (PKV).
  • Wer freiwillig in die Rentenkasse einzahlt und sich gesetzlich krankenversichert, hat im Alter Anspruch auf die günstige Krankenversicherung der Rentner.

Krankenversicherungspflicht für Selbstständige und Freiberufler

Mit der Selbstständigkeit endet die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die gesetzliche Krankenkasse kann sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler mit geringem Einkommen lohnen. Auch für Familien kann sich die GKV empfehlen, denn hier lassen sich Familienmitglieder kostenlos mitversichern.

Selbstständig als Freiberufler

Freiberufler sind Selbstständige, die bestimmte Berufe ausüben, zum Beispiel Rechtsanwälte, Ärzte oder Künstler. Eine genaue Liste führt § 18 des Einkommensteuergesetzes auf. Freiberufler führen laut Definition kein Gewerbe.

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Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Die gesetzliche Krankenkasse steht nicht unbedingt jedem offen. Wer sich freiwillig versichern will, muss zuvor bereits gesetzlich versichert gewesen sein (§ 9 SGB V). Endet die gesetzliche Pflichtversicherung, weil Sie beispielsweise kündigen und sich selbstständig machen, tritt die obligatorische Anschlussversicherung ein. Sie werden also automatisch freiwillig gesetzlich versichert, können aber in die private Krankenversicherung wechseln. Vorversicherungszeiten sind für die obligatorische Anschlussversicherung nicht notwendig (§ 188 SGB V).

Selbstständige, die direkt zuvor im europäischen Ausland gesetzlich versichert waren, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten beachten:

  • Sie müssen entweder in den letzten fünf Jahren mindestens vierundzwanzig Monate lang

  • oder unmittelbar vor dem Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft ununterbrochen mindestens zwölf Monate lang gesetzlich versichert gewesen sein.

Was kostet die Krankenversicherung für Selbstständige?

Selbstständige haben bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Wahl, ob sie sich für einen Beitrag mit oder ohne Krankengeld entscheiden.

  • mit Krankengeld beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent

  • ohne Krankengeld liegt der Beitragssatz bei 14 Prozent

  • dazu kommt der kassenspezifische Zusatzbeitrag

  • sowie die Pflegeversicherung (3,6 Prozent mit einem Kind; 4,20 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahre)

Da Selbstständige keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, sollten sie sich gut überlegen, ob sie auch auf das Krankengeld der Krankenversicherung verzichten wollen. Dann müssten sie das Einkommen im Krankheitsfall komplett allein ersetzen. Die Krankenkasse zahlt Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankschreibung. Dieses beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettolohns.

Häufig bieten die Krankenkassen Wahltarife an, die das Krankengeld für Selbstständige bereits früher bezahlen. Der Einkommensverlust im Krankheitsfall lässt sich zudem über eine Krankentagegeldversicherung auffangen oder als Absicherung gegen den schlimmsten Fall über die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige.

Wie berechnet sich der Beitrag für Selbstständige?

Der Beitrag berechnet sich nach dem gesamten Einkommen der Versicherten. Dazu zählen zum einen das Einkommen direkt aus der selbstständigen Tätigkeit, zum anderen weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.

Grundlage der Beitragsberechnung ist der Einkommensteuerbescheid. Solange der Bescheid noch nicht vorliegt, wird das Einkommen geschätzt. Ergeben sich aus dem Einkommensteuerbescheid Abweichungen beim Beitrag, werden unter Umständen Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig. Auch bei Existenzgründern wird das Einkommen anfangs geschätzt.

Steuerbescheid einreichen

Wer den Steuerbescheid nicht innerhalb von drei Jahren einreicht, muss den Höchstbeitrag für Selbstständige zahlen. Nach diesem Beitragsbescheid haben Sie aber weitere 12 Monate Zeit für Widerspruch und Neuberechnung der Beiträge.

Höchst- und Mindestbeitrag für Selbstständige

Für die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung gelten bestimmt Unter- und Obergrenzen.

So zahlen Selbstständige mindestens den Beitrag, der anhand der Mindestbemessungsgrundlage errechnet wird. Diese beträgt 2025 1.248,33 Euro. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent und Anspruch auf Krankengeld beträgt der Krankenkassenbeitrag 213,46 Euro. Ein kinderloser Selbständiger müsste dazu noch 52,43 Euro Pflegeversicherung bezahlen.

Die Obergrenze orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2025 liegt sie bei 5.512,50 Euro im Monat. Damit muss ein Selbständiger ohne Kinder höchstens 942,64 Euro bei einem Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent zahlen. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 231,52 Euro.

Kein Einkommensnachweis bei Höchstbeitrag erforderlich

Wer mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss keinen Nachweis über das Einkommen vorlegen.

Günstige Krankenversicherung für Selbstständige im Vergleich

Krankenkasse
Gesamter Beitragssatz
mindestens
höchstens
bkk firmus 16,78 % 209,47 € 925,00 €
Techniker 17,05 % 212,84 € 939,88 €
DAK Gesundheit 17,40 % 217,21 € 959,18 €

Beispiel-Tarife inkl. Krankengeld (Quelle: Verivox Vergleich, Stand: Juni 2025)

Das gilt bei der Künstlersozialkasse

Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialversicherung gesetzlich krankenversichert. Die Künstlersozialkasse übernimmt die Hälfte der Beiträge, die andere Hälfte tragen die Versicherten.

Als Voraussetzung für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse gilt, dass die Künstler und Publizisten dauerhaft ihren Lebensunterhalt mit der selbstständigen Tätigkeit verdienen.

Gesetzliche Krankenversicherungen

0800 724 66 91 01

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Montag - Freitag 8:00 - 17:00 Uhr

Selbstständig und angestellt: Was gilt bei nebenberuflichen Selbstständigen?

Wer eine selbstständige Tätigkeit lediglich im Nebenberuf ausübt, ist über den Hauptberuf krankenversichert. Der Nebenberuf darf an Arbeitszeit und Gewinn den Hauptberuf nicht übersteigen. Wer eine solche Nebentätigkeit plant, sollte sich auf alle Fälle rechtzeitig bei seiner Krankversicherung melden. Diese prüft individuell, ob die Voraussetzungen für die Nebentätigkeit gegeben sind.

Lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

Selbstständige haben die Wahl, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Wer Wert auf möglichst umfassende Leistungen und eine bevorzugte Terminvergabe beim Arzt legt, wählt meist die private Krankenversicherung für Selbstständige. Doch auch die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung hat ihre Vorteile.

Kostenfreie Familienversicherung

  • Bei der GKV gibt es im Rahmen der Familienversicherung die Möglichkeit, Ehepartner und Kinder kostenlos mitzuversichern.
  • In der privaten Krankenversicherung benötigt jeder einen eigenen Versicherungsvertrag.

Einkommensabhängige Beiträge

  • Wer wenig verdient, zahlt in der GKV auch weniger Beiträge.
  • In der PKV zahlen Gutverdiener unter Umständen weniger Beiträge als in der Krankenkasse, sofern sie früh in die PKV eintreten und keine Vorerkrankungen mitbringen. Die Beiträge der privaten Versicherung sinken aber auch nicht, wenn die Rente schmal ausfällt, da sie sich nicht am Verdienst orientieren. In diesem Fall haben gesetzlich Versicherte einen Vorteil.

Keine Gesundheitsprüfung

  • Gesetzliche Krankenversicherungen nehmen Kunden auf, ohne sie auf Vorerkrankungen zu prüfen.
  • Die private Krankenversicherung macht die Höhe der Beiträge dagegen vom Gesundheitszustand und Alter der Versicherten abhängig.

Freiwillig gesetzlich kranken- und rentenversichern

Wer sich als Selbstständiger für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, sollte auch seine Rentenansprüche prüfen. Selbstständige zahlen zwar grundsätzlich nicht in die Rentenversicherung ein, können sich aber auch hier freiwillig versichern. Das kann sich im Alter auszahlen: Denn wer eine gesetzliche Rente erhält und gesetzlich krankenversichert war, kommt als Pflichtversicherter in die Krankenversicherung der Rentner. Dann zahlt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung.

Bei pflichtversicherten Rentnern berechnet sich der Krankenkassenbeitrag anhand der gesetzlichen Rente. Wer sich im Alter freiwillig gesetzlich krankenversichert, muss auf alle Einkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen, also auch auf Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Es lohnt sich daher für Selbstständige, sich frühzeitig von der gesetzlichen Rentenversicherung bezüglich der Altersvorsorge beraten zu lassen.

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Gesetzliche Krankenversicherungen im Vergleich

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Häufig gestellte Fragen

Als Einkommen gilt nicht nur der Gewinn aus der selbständigen Arbeit, sondern auch Einkommen beispielsweise aus Vermietungen oder Kapitalerträge. Sie müssen der Krankenkasse als Nachweis Ihren Einkommensteuerbescheid vorlegen.

Die Beiträge für Selbständige mit einem Kleingewerbe hängen vom Einkommen ab. In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge nach der gewählten Leistung.

Hat die Selbstständigkeit gerade erst begonnen, muss das Einkommen, welches voraussichtlich erzielt wird, abgeschätzt werden. Die Krankenkassen legen anhand des geschätzten Einkommens den Beitrag fest. Der Beitrag wird neu berechnet, sobald der Einkommensbescheid mit dem konkreten Verdienst da ist.

Selbstständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, pauschale PKV-Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung anzugeben. Der Betrag beläuft sich auf 2.800 Euro.

Bricht der Gewinn um mehr als 25 Prozent ein, können Selbstständige die Beiträge entsprechend senken lassen. Die Krankenkassen verlangen als Nachweis den Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer. Liegt der Steuerbescheid schließlichvor, werden die korrekten Beiträge nachberechnet.

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