Rosa, gelb, grün: Solange sind ärztliche Rezepte gültig
Stand: 07.07.2021
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Rezepte sind nach der Ausstellung in der Arztpraxis nicht ewig gültig. Im Gegenteil: Manchmal bleiben für das Einlösen nur wenige Tage Zeit. Den entscheidenden Hinweis gibt die Farbe der kleinen Zettel, wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) erklärt.
Rosa für gesetzlich Krankenversicherte
So ein Rezept ist 28 Tage gültig – nicht mehr einen Monat. Das ist eine neue Regel, die seit Samstag (3. Juli) gilt und die Vereinheitlichung bringen soll. Denn der Monatszeitraum wurde zuvor von Kasse zu Kasse durchaus auch mal unterschiedlich ausgelegt, was bei Versicherten zu Unsicherheiten führen konnte. Gezählt wird übrigens erst ab dem Tag nach dem Ausstellungsdatum. Das bedeutet: Wird ein Rezept heute ausgestellt, ist morgen der 1. von 28 Tagen.
Nicht verwechseln: Auch sogenannte Entlassrezepte aus dem Krankenhaus sind rosa. Auf diesen Formularen sei der Hinweis «Entlassmanagement» aufgedruckt. Sie sind laut ABDA momentan sechs Tage gültig. Das ist eine Sonderregel wegen der Corona-Pandemie. Normalerweise sind es drei Tage. Der Tag der Ausstellung wird hier schon mitgezählt.
Blau für Privatversicherte
Dieses Rezept ist pauschal drei Monate gültig. Außer, es wird eine konkrete Gültigkeitsdauer genannt.
Gelb steht für Betäubungsmittel
Auf diesen sogenannten BtM-Rezepten werden Betäubungsmittel verordnet, beispielsweise stark wirksame Schmerzmittel. Gültigkeit: sieben Tage. Der Tag der Ausstellung zählt nicht mit.
Weiß bei bestimmten Krebsmedikamenten
Die sogenannten T-Rezepte sind zweiteilig und müssen binnen sechs Tagen eingelöst werden. Gezählt wird auch hier ab dem Tag nach dem Ausstellungsdatum. Verordnet werden mit ihnen Medikamente mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid. Sie werden in der Tumortherapie eingesetzt. Das T rührt von "teratogen" her: Die Wirkstoffe können zu Fehlbildungen bei Embryos/Föten im Mutterleib führen.
Grün bedeutet rezeptfrei
Auf diesen Rezeptblättern empfehlen Ärztinnen und Ärzte rezeptfreie Arzneimittel. Ihre Gültigkeitsdauer ist unbegrenzt.
Wichtig zu wissen: Ist ein Rezept abgelaufen, dürfen die Apotheken das verordnete Arzneimittel nicht mehr «beliefern». Die Ablauffristen gelten laut ABDA auch für Medizinprodukte und andere Hilfsmittel.