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Importwagen: Tipps zur Überführung, Zulassung und Versicherungsschutz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Auto um einen Importwagen, wenn das Fahrzeug beispielsweise aus Italien oder Japan stammt. Das Fahrzeug wurde dort gefertigt und wird dann nach Deutschland zu einem Händler zum Verkauf in Deutschland gebracht. Umgangssprachlich wird Importwagen oder Re-Import beziehungsweise EU-Reimport jedoch in einem anderen Zusammenhang gesehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Importwagen sind aufgrund regionaler Preisunterschiede im Ausland häufig günstiger erhältlich.
  • Am einfachsten geht der Kauf, wenn der Importeur auch gleichzeitig Verkäufer in Deutschland ist.
  • Wurde der Wagen im Ausland netto bezahlt, ist die Mehrwertsteuer in Deutschland innerhalb von zehn Tagen nach Einfuhr zu entrichten.
  • Bei einem Erwerb innerhalb der EU können Garantieansprüche bei jeder Vertragswerkstatt innerhalb der EU geltend gemacht werden.

Der Importwagen als EU-Reimport

Bei einem Importwagen im landläufigen Sinn handelt es sich um ein Auto, das von einer Privatperson bei einem Händler im Ausland erworben wird. Dieses wird dann nach Deutschland importiert.

Ein Reimport-Auto ist ein Wagen, welches in Deutschland hergestellt wurde, ins Ausland exportiert und von dort wieder importiert wurde.

Der Kaufpreis eines identischen Autos fällt von Land zu Land unterschiedlich hoch aus. Die regionale Preispolitik des Herstellers, das Lohnniveau, und daraus auch resultierend das Preisniveau, spielen eine wesentliche Rolle bei der Preisgestaltung. Günstiger sind Neuwagen beispielsweise in Dänemark, den Niederlanden, Griechenland, Spanien, Portugal und Finnland.

Deutsche Autokäufer können mit einem EU-Reimport bis zu 30 Prozent sparen.

Wie funktioniert der Kauf eines Importwagens?

Importeure bieten für einen Importwagen zwei Varianten. Der Käufer stellt sich sein Auto nach seinen Wünschen zusammen, ähnlich dem Kauf eines Neuwagens in Deutschland. In den meisten Fällen greifen die Importeure jedoch auf Neuwagen zurück, die bei dem ausländischen Händler bereits auf dem Hof stehen.

Der Kauf eines Importwagens kann auf drei Wege erfolgen

  1. Der Käufer fährt ins Ausland und erwirbt den Wagen vor Ort. Mittels Überführungskennzeichen bringt er den Wagen nach Deutschland, um ihn hier zuzulassen.
  2. Der Käufer wendet sich an einen deutschen Importeur, der als Vermittler auftritt. Verkäufer ist ein Händler im Ausland.
  3. Der Käufer erwirbt das Auto von einem deutschen Importeur, der auch gleichzeitig der Verkäufer des Fahrzeugs ist.

Im Vorfeld ist zu klären, dass bei der Überführung auch Schutz durch die Kfz-Versicherung besteht. Dies ist nicht generell der Fall. Wurde der Wagen im Ausland mehrwertsteuerfrei gekauft, muss die Mehrwertsteuer in Deutschland nachentrichtet werden. Berechnungsgrundlage ist der in der Originalrechnung ausgewiesene Preis. Der Käufer muss sich grundsätzlich die Originalrechnung aushändigen lassen.

Unabhängig davon, ob der Importeur auch der Verkäufer ist, sollten die Überführungskosten klar im Vertrag ausgewiesen sein.

Hinsichtlich der gesamten Rechtsgrundlage ist die dritte Variante für den Käufer die einfachste, da der Ansprechpartner in Deutschland sitzt und der Kaufvertrag auf deutschem Vertragsrecht basiert. Kommt der Kaufvertrag mit einem ausländischen Händler zustande, beginnt es schon damit, dass der Vertrag nicht auf Deutsch verfasst ist und eine beglaubigte Übersetzung sicherstellt, dass der Käufer auch das erwirbt, was er bezahlt.

Zulassung eines Importwagens

Bei einem ausländischen Verkäufer muss sich der Käufer auch selbst darum kümmern, dass alle notwendigen Unterlagen für eine Zulassung in Deutschland vorhanden und vor allem korrekt sind. Das betrifft die Fahrzeugpapiere und die EU-Typengenehmigung. Im Fall, dass der Importeur der Verkäufer ist, sind die Unterlagen komplett, im Idealfall lässt er das Auto auch gleich zu.

Diese Dokumente benötigen Sie zur Zulassung eines Importwagens

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung einer Kfz-Haftpflichtversicherung (auch: eVB-Nummer)
  • Kaufvertrag / Kaufrechnung im Original
  • Fahrzeugpapiere
  • COC-Papiere (auch: EU-Typengenehmigung) - alternativ geht auch eine Einzelabnahme durch eine Prüfstelle (bspw. TÜV, gemäß §21 StVZO)
  • Kontodaten bzw. Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (Vordruck ist in der Regel bei Ihrer Zulassungsstelle erhältlich)

Was muss man beim Kauf eines Importwagens noch beachten?

Scheckheft und Garantiebelege müssen vom Händler mit Datum, Stempel und Unterschrift versehen sein. Die Fahrgestellnummer muss ebenfalls eingetragen sein. Handelt es sich um einen Importwagen aus der EU, gelten die europäischen Garantiebedingungen, auch in Bezug auf Inspektionen. Bei einem Kauf außerhalb der EU muss der Käufer eventuelle Garantieansprüche in dem Land geltend machen, in dem der Händler ansässig ist. Gleiches gilt für die Sachmängelhaftung.