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Hochsaison für Einbrecher: Was Versicherte jetzt tun sollten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Die dunkle Jahreszeit ist Hochsaison für Langfinger. Eine Hausratversicherung bietet Schutz vor hohen Verlusten. Damit die Abwicklung im Schadensfall möglichst reibungslos verläuft, sollten Versicherte diesen Rat beherzigen.

Haben Einbrecher etwas gestohlen, zahlen Versicherer den Wiederbeschaffungspreis. Voraussetzung dafür ist aber, dass Betroffene ihr Hab und Gut gegenüber der Hausratversicherung auflisten können, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Denn diese verlangt im Schadensfall eine sogenannte Stehlgutliste.

«Um Beweisschwierigkeiten gegenüber dem Hausratversicherer zu vermeiden und eine solche Stehlgutliste schnell erstellen zu können, empfiehlt sich bereits grundsätzlich eine präzise Dokumentation des Hausrats und der Wertgegenstände», sagt Boss. Versicherte sollten ihre Habseligkeiten schon vor einem etwaigen Einbruch auflisten, fotografieren und die Rechnungsbelege aufbewahren. So lasse sich im Ernstfall schnell erfassen, welche Güter fehlen oder beschädigt wurden.

Wichtig: Aktenzeichen der Versicherung mitteilen

«Die eigene Dokumentation sollte stets so aktuell wie möglich gehalten werden», sagt Boss. Zwischenzeitliche Neuanschaffungen oder Verkäufe sollten entsprechend vermerkt werden.

Kommt es tatsächlich zum Schadensfall, müssen Einbruchsopfer unverzüglich die Polizei informieren, damit diese den Einbruchschaden aufnehmen und die Spuren dokumentieren kann. Die polizeiliche Tagebuchnummer beziehungsweise das Aktenzeichen gehört laut BdV ebenfalls in die Stehlgutliste und muss dem Versicherer mitgeteilt werden.