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Mit Zinsen bieten Geldinstitute ihren Kunden einen attraktiven Anreiz, Geld anzulegen. Doch wenn Banken und Sparkassen Negativzinsen statt Guthabenzinsen vergeben, machen Anleger Verluste. Sie erwirtschaften keinen Zinsgewinn, sondern müssen selbst Minuszinsen auf ihre Geldanlage zahlen. In diesem Fall spricht man von negativen Nominalzinsen, auch Negativzinsen, Strafzinsen oder Minuszinsen genannt. Durch Negativzinsen wird das Geld auf dem Konto nominell weniger.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Strafzinsen für Privatkunden
  3. Niedrigzinsphase sorgt für Strafzinsen
  4. EZB will Kreditvergabe in Schwung bringen
  5. Landgerichtsurteil zu Strafzinsen
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Tagesgeldangebote vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2014 erheben manche Geldinstitute in Deutschland Strafzinsen.
  • Sowohl Firmen- als auch Privatkunden zahlen Negativzinsen bei Geldeinlagen.
  • Grund für die Negativzinsen ist die Geldmarktpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Geldinstitute zahlen selbst Strafzinsen auf Einlagen bei der EZB. Diese Gebühren geben sie wiederum als Negativzinsen an ihre Kunden weiter.

Strafzinsen für Privatkunden

Zahlreiche Geldinstitute reichen die Negativzinsen, die sie selbst auf Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen, an Firmenkunden weiter. Von dieser Maßnahme sind insbesondere institutionelle Anleger betroffen, die große Geldbestände bei einer Bank deponieren.

Lange Zeit waren Privatanleger noch von Negativzinsen ausgenommen. Seit 2014 bitten jedoch Banken und Sparkassen in Deutschland vereinzelt auch private Sparer beim Tagesgeld zur Kasse. Den Anfang machte eine Volksbank aus Thüringen.

Von Privatkunden wurden die sogenannten „Verwahrentgelte“ zuerst überwiegend auf hohe Guthaben ab 100.000 Euro und mehr erhoben. Mittlerweile ist die Schwelle aber gesunken. Bei manchen Banken liegt der Freibetrag bei 25.000 Euro, manche erheben schon ab 5.000 Euro Strafgebühren. Neben Tagesgeldkonten sind in einigen Fällen auch Guthaben auf Girokonten von Negativzinsen betroffen. Die Höhe der Strafzinsen ist in den Preisaushängen vermerkt und beträgt derzeit bis zu minus 1 Prozent. Sie werden in der Regel nur auf den Teil des Guthabens erhoben, der über den vereinbarten Freibetrag hinausgeht.

Rechenbeispiel

Wie sich Negativzinsen auswirken, verdeutlicht ein simples Rechenbeispiel: Eine Bank verlangt für Tagesgeldeinlagen über 100.000 Euro ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent. Bei Einlagen von 200.000 Euro wird der Strafzins also nur auf das Guthaben ab 100.001 Euro erhoben. Nach einem Jahr sind dann noch 199.500 Euro auf dem Konto.

Faktische Negativzinsen

In manchen Fällen ergeben sich faktische Negativzinsen: Das heißt, die Bank verlangt keinen Negativzins, sondern Gebühren für das Tagesgeld, das üblicherweise kostenlos ist. Der Kunde hat am Jahresende dennoch weniger Geld auf dem Konto und seine effektive Nettorendite ist negativ. Von diesen Gebühren können auch Anleger mit niedrigen Anlagesummen betroffen sein.

Übersicht: Banken mit Negativzinsen

Niedrigzinsphase sorgt für Strafzinsen

Auslöser für die Negativzinsen ist die Geldmarktpolitik der EZB. Im Juni 2014 führte sie einen negativen Einlagezins für Banken an, die kurzfristig Geld bei der Notenbank parken wollten. Für die Geldinstitute innerhalb der Euro-Zone bedeutet das: Sie bezahlen Strafzinsen, wenn sie Geld bei der Notenbank lagern. Zunächst lagen die Strafzinsen bei minus 0,1 Prozent, dann erhöhten die Währungshüter auf minus 0,2 Prozent. Von März 2016 bis September 2019 betrug der Negativzins minus 0,4 Prozent. Seitdem liegt er bei minus 0,5 Prozent.

EZB will Kreditvergabe in Schwung bringen

Mit dem Strafzins sollen die Geldinstitute dazu gebracht werden, mehr Kredite an Unternehmen zu vergeben und somit die Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union anzukurbeln. Dieser Ansatz muss jedoch seinen Weg in die Realwirtschaft schaffen. Andernfalls wird der Negativzins, den Banken auf Einlagen bei der Notenbank zahlen, zur zusätzlichen Belastung für die Geldinstitute.

Landgerichtsurteil zu Strafzinsen

Mittlerweile gibt es ein Urteil zu den Negativzinsen. Laut dem Landgericht Tübingen dürfen Strafzinsen bei laufenden Verträgen nicht eingeführt werden. Generell seien sie aber nicht untersagt. Die Richter haben damit zumindest bei Neuverträgen eine Möglichkeit für Strafzinsen offen gelassen. Will eine Bank auch ihre Bestandskunden mit Strafzinsen belasten, muss sie dies mit den betroffenen Sparern individuell vereinbaren. (Az.: 4 O 187/17)

Sparer haben aber nicht nur ein Problem bei Strafzinsen: Selbst durchschnittliche Tages- und Festgeldzinsen liegen derzeit deutlich unterhalb der Inflationsrate. Bereits ohne Minuszinsen findet also ein Kaufkraftverlust statt, der für negative Realrendite sorgt – das Ersparte verliert somit an Wert.

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