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Neue Energieeinsparverordnung kommt: Regeln für Bauherren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Am 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Damit kommen auf Hausbesitzer und Bauherren einige Veränderungen zu, die Investitionen nötig machen. Vor allem für Neubauten wurden die energetischen Standards erhöht, die jetzt schon umgesetzt werden können. Aber auch Besitzer älterer Immobilien müssen bald aktiv werden.

Grundsätzlich soll die neue Verordnung für Verbraucher, Mieter und Käufer mehr Klarheit über ihren Energieverbrauch bringen. Die erste Veränderung betrifft den Energieausweis. "Dieses Instrument wird gestärkt", sagt Achim Fischer, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Bislang enthielt der Ausweis nur die Kennwerte zum Energiebedarf oder -verbrauch. Künftig werden die Gebäude auf Basis dieser Werte in Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H eingeteilt. Das kennt man ja schon von Haushaltsgeräten.

Energieausweis: Vorlage schon bei Besichtigung

Diese Klassen werden in alle Ausweise eingetragen, die ab Mai neu ausgestellt werden. Und Immobilienanzeigen müssen dann Angaben zur Energieeffizienz enthalten. "Das macht Mietern und Kaufinteressenten den Vergleich verschiedener Wohnungen leichter", erklärt Fischer. Hinzu komme, dass der Energieausweis nun obligatorisch bei jeder Wohnungsbesichtigung vorgelegt oder ausgehändigt werden muss. "Bisher mussten Mietinteressenten immer aktiv danach fragen. Das machte sie mitunter verdächtig, ein schwieriger Mieter zu werden, und sie bekamen die Wohnung erst gar nicht."

Für Ulrich Löhlein vom Immobilienverband Deutschland (IVD) in Berlin ist es allerdings kein Problem, zusätzliche Energieausweise bereitzuhalten. Da werden ein paar Kopien mehr gemacht und jeder Interessent kann sich bedienen. Aber das ist nur ein Teil der Arbeiten, die neu auf Eigentümer und Verwalter von Immobilien zukommen. "Problematischer wird die Umrechnung der Werte der bisherigen Energieausweise auf die neuen Anforderungen", sagt Ulrich Löhlein. Dafür fehlen bisher noch Anwendungshilfen.

Aber für die Energieausweise, die nach dem 1. Mai ausgestellt werden, gibt es klare Kriterien. "Durch die Einteilung in Effizienzklassen werden sie für Mieter und Käufer etwas genauer", sagt der Immobilienexperte. "Aber insgesamt sind Energieausweise auch dann noch weit davon entfernt, wirklich aussagekräftig zu sein." Da 40 Prozent des Energieverbrauchs vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängen, sei ein Vergleich sehr schwer. "Der eine badet jeden Tag, der andere sitzt im Pullover vor dem Fernseher, weil er die Heizung nicht voll aufdrehen will", zählt Löhlein auf. "Da kommen dann am Ende für ähnliche Wohnungen ganz unterschiedliche Verbräuche heraus."

Der Immobilienexperte findet trotzdem, dass die neuen Effizienzklassen im Energieausweis das Bewusstsein für den Energieverbrauch auf lange Sicht schärfen werden. "Noch steht die Energieeffizienz nicht wirklich im Vordergrund bei der Auswahl einer Wohnung, aber das wird sich entwickeln", prophezeit Löhlein.

Energetische Anforderungen an Neubauten verschärfen sich

Andere Regelungen der EnEV 2014 gelten erst ab dem nächsten oder übernächsten Jahr. Trotzdem sollten Hausbesitzer sie schon jetzt im Auge haben und mit Sanierungen rechnen. So wird ab 2015 der Austausch aller sogenannten Konstanttemperaturheizkessel Pflicht, die älter als 30 Jahre sind. "30 Jahre sind für einen Heizkessel ein hohes Alter", findet Achim Fischer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Wer noch solch einen Oldie hat, sollte möglichst schon früher über einen Neukauf nachdenken. Denn der amortisiert sich in weniger als zehn Jahren."

Wer einen Neubau in Angriff nimmt, muss sich entscheiden, ob er schon die neuen Standards der EnEV 2014 zugrunde legt oder noch etwas preiswerter nach den alten Richtlinien baut. Denn die energetischen Anforderungen an Neubauten verschärfen sich erst ab dem 1. Januar 2016. Der bislang zulässige Primärenergiebedarf pro Jahr muss dann durchschnittlich 25 Prozent niedriger und die Wärmedämmung der Gebäudehülle um im Durchschnitt 20 Prozent besser sein.

Keine verschärften Anforderungen für Altbauten

"Wir raten Bauherren, unbedingt jetzt schon nach den neuen Standards zu bauen", sagt Jürgen Friedrichs vom Bauherren-Schutzbund (BSB) in Berlin. Das sei nur unwesentlich teurer, aber eine Investition in die Zukunft. Es steigere auch den Wert der Immobilie. Daher findet Jürgen Friedrichs: "Wer heute noch nach der alten Energieeinsparverordnung baut, errichtet einen energetischen Altbau." Zwei Drittel der BSB-Mitglieder bauten auch bereits nach dem Effizienzhausstandard KfW 70. Der sei um 30 Prozent besser, als es die bisherige Energieeinsparverordnung vorsieht. Und er entspreche auch locker den Ansprüchen der EnEV 14.

Für die Sanierung von Altbauten sieht die EnEV 2014 keine verschärften Anforderungen vor. "Die bisherigen Vorgaben sind bereits anspruchsvoll", sagt Achim Fischer. Allerdings besteht trotzdem für viele Hausbesitzer Handlungsbedarf. Denn in der EnEV 2014 wurde präzisiert, wie die obersten Geschossdecken bei Bestandsgebäuden zu dämmen sind. Die Pflicht dazu besteht eigentlich schon seit 2011. "Aber da gab es bisher eine große Verunsicherung, welche Decken betroffen sind", erläutert der Energieexperte.

Jetzt gilt: Alle Decken, die nicht den mit DIN-Norm festgelegten Mindestanforderungen an den Wärmeschutz genügen, müssen bis Ende 2015 extra gedämmt werden. "Das ist eine vernünftige Vorgabe im Sinne der Verbraucher, denn mit ungedämmten Decken wird viel Energie verschwendet", sagt Fischer. "Hier liegt ein hohes Sparpotenzial."