Verbotene Autokorsos: Ärger mit Kfz-Versicherung droht
            Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 22.06.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Düsseldorf - Autokorsos sind besonders während der Fußball-EM wieder sehr beliebt. Dennoch sind sie nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eigentlich nicht erlaubt, werden allerdings von der Polizei geduldet. Fans sollten deshalb auch im Autokorso alle Verkehrsregeln einhalten, sonst droht bei Unfällen Ärger mit der Versicherung.
Allein wegen der Fahrt in der Auto-Schlange droht eher keine Geldbuße - die Polizei könnte aber eine verhängen. Etwa wenn rote Ampeln überfahren oder Fußgänger in Gefahr gebracht werden. Wahrscheinlicher als Bußgelder von der Polizei sind Abstriche beim Versicherungsschutz. Etwa wenn man unangeschnallt fährt oder zu übermütig jubelt und sich dabei verletzt - beispielsweise beim Herauslehnen aus Autofenstern während der Fahrt. Damit setzt man seine eigene Sicherheit aufs Spiel. Die Folge: Die Kfz-Haftpflicht des Fahrers, bei der Ansprüche angemeldet werden könnten, tritt dann oft nicht voll ein.
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (08/2025)
 
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Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.