Spezialversicherungen für Elektrogeräte lohnen sich oft nicht
            Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 10.12.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Henstedt-Ulzburg - Wer sich ein neues Smartphone zulegt, bekommt oft noch eine Versicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Witterungseinflüsse angeboten. Doch ist eine solche Versicherung sinnvoll? Bianca Boss vom Bund der Versicherten rät davon ab, einen solchen Vertrag für elektronische Geräte abzuschließen.
Denn in der Regel ersetzen Versicherer im Schadensfall nicht den Neuwert der elektronischen Geräte, sondern nur den Zeitwert - und der Wert der Geräte verfällt meist schnell.
Nach Auffassung von Boss stehen die Kosten für den Vertrag und der Nutzen für den Verbraucher selten in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Ein Beispiel: Für den Diebstahlschutz müssen Kunden bei einigen Handyversicherern eine extra Gebühr zahlen. Wird das Gerät jedoch in einem geschlossenen Gebäude geklaut, übernimmt die Schadensregulierung oft die Hausratversicherung - sie ersetzt Kunden meist sogar den Neuwert des Gerätes.
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (08/2025)
 
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Ja, denn nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Sie verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Sie anderen zufügen, – und das in unbegrenzter Höhe. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sichern Sie sich für einen kleinen Betrag zuverlässig gegen dieses finanzielle Risiko ab.