Krankenkasse zahlt oft Rechnung für Behandlung im Ausland
            Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 29.08.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Kehl - Trotz Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte kann es sein, dass gesetzlich Versicherte beim Arztbesuch im EU-Ausland die Behandlungskosten vorstrecken müssen. Das gilt auch in anderen Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat und wo die Behandlung eigentlich auch kostenlos ist.
Betroffene Krankenkassenmitglieder sollten nach der Reise die Arztrechnung und alle Belege für Medikamente bei ihrer Kasse einreichen, rät das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl. Diese erstatte die Kosten dann entsprechend der Regeln im Behandlungsland.Eine andere Möglichkeit ist, sich die Ausgaben nach den deutschen Vertragssätzen erstatten zu lassen, erläutern die Verbraucherschützer. Dann dürfe die Kasse allerdings 5 bis 12 Prozent des Rechnungsbetrags als Verwaltungsentgelt einbehalten.
Die Europäischen Krankenversicherungskarte ist auf die Rückseite jeder elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. Um bei einem medizinischen Notfall im Ausland nicht auf Kosten sitzen zu bleiben, die die Kasse nicht übernimmt, sei es sinnvoll, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, betonen die Experten.
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Darüber hinaus bieten die Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Leistungen an. Zu diesen kassenindividuellen Zusatzleistungen gehören zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen (Prävention), Bonusprogramme und Wahltarife.
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