Kfz-Versicherungswechsel auch nach dem Stichtag möglich
Senior Online-Redakteur Versicherungen
Stand: 09.12.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Halle - Der offizielle Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung ist der 30. November. Doch auch nach diesem Datum ist die Kündigung der Kfz-Police unter bestimmten Voraussetzungen möglich, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Autobesitzer, die den Versicherer wechseln wollen, sollten in ihrem Versicherungsvertrag nachschauen, ob die Vertragslaufzeit tatsächlich mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Sei das nicht der Fall, dürften sie bis einen Monat vor Ende ihres individuellen Versicherungsjahres kündigen. Gelte der Vertrag beispielsweise seit dem 1. August 2011, könnten Versicherungsnehmer grundsätzlich zum 30. Juli 2012 kündigen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Versicherte, wenn der Anbieter die Prämie erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu erweitern. Gleiches gelte im Schadensfall, oder wenn er ein anderes Fahrzeug zulasse, so die Verbraucherschützer. Allerdings müsse er dabei einen nahtlosen Versicherungsübergang nachweisen können. Pkw-Besitzer sollten sich aber nicht allein vom Preis leiten lassen. Oft schrumpfe bei günstigeren Tarifen auch der Versicherungsumfang.
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Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (08/2025)
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