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Abschlagszahlung für Strom und Gas

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    (Stand: 25.04.2024)

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Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Mein Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.768,46 Euro

Einsparung: 861,63 Euro
(Stand: 25.04.2024)

Wer von einem Versorger Energie bezieht, muss regelmäßig Abschläge für Strom und/oder Gas zahlen. Die Intervalle können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist die Abschlagszahlung für Strom und Gas?
  3. Wie oft wird die Abschlagszahlung für Strom und Gas fällig?
  4. Ein praktisches Beispiel
  5. Die Abschlagszahlung berechnen und anpassen
  6. Abschlagszahlung zu hoch: Was tun?
  7. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den meisten Anbietern erfolgen die Abschlagszahlungen für Strom und Gas monatlich.
  • Die Höhe der Abschlagszahlung hängt für gewöhnlich vom Vorjahresverbrauch ab.
  • Bei der Berechnung des Abschlags sind neben dem voraussichtlichen Verbrauch der Arbeits- und Grundpreis des Energieversorgers von Bedeutung.

Was ist die Abschlagszahlung für Strom und Gas?

Mit der Abschlagszahlung für Strom und Gas begleichen Sie Ihre Energiekosten. Die Höhe des Betrags hängt einerseits davon ab, wie viel Energie Sie verbrauchen, und andererseits vom Gas- beziehungsweise Strompreis Ihres Anbieters. Dieser setzt sich aus einem Grundpreis sowie einem Arbeitspreis zusammen und enthält alle Kostenfaktoren wie die gesetzliche Mehrwertsteuer oder die Ökosteuer.

Wenn jemand den Energieversorger wechselt, erfragt der neue Anbieter meist den Vorjahresverbrauch. Wenn der Verbraucher dazu keine Angaben machen kann, legt der Strom- oder Gasanbieter einen Schätzwert zugrunde. Dabei orientiert sich der Versorger an Durchschnittswerten für vergleichbare Wohnungs- und Haushaltsgrößen.

Am Jahresende überprüft der Energielieferant, wie hoch der Verbrauch tatsächlich ausfiel und wie viel Geld der Kunde über die Abschlagszahlungen bereits entrichtet hat. Entspricht der Abschlag exakt der auf der Jahresabrechnung angegebenen Summe, ist die Rechnung beglichen und kein weiterer Schritt notwendig. Das ist aber eher die Ausnahme: Hat der Kunde mehr gezahlt als verbraucht, überweist der Versorger ihm die Differenz zurück. Im umgekehrten Fall muss der Verbraucher eine Nachzahlung leisten.

Wie oft wird die Abschlagszahlung für Strom und Gas fällig?

Kunden zahlen Abschläge in einem festen Turnus, zum Beispiel monatlich oder jährlich. Der Energieversorger legt den Zahlungsrhythmus fest. Monatliche Abschläge haben den Vorteil, dass die Raten relativ niedrig bleiben. Es gibt jedoch auch Anbieter, die eine quartalsweise, halbjährliche oder jährliche Zahlung wünschen.

Ein praktisches Beispiel zur Abschlagszahlung bei Strom und Gas

Bei der Berechnung des Abschlags sind verschiedene Größen von Bedeutung. Einfluss auf die Höhe der Abschlagszahlungen haben die folgenden Variablen:

  • voraussichtlicher Jahresverbrauch
  • Arbeitspreis
  • Grundpreis
  • (Intervall der Abschlagszahlung)

Ein Beispiel: Bei einem Verbraucher liegt der prognostizierte Jahresverbrauch bei 3.000 Kilowattstunden (kWh). Der Arbeitspreis (Preis pro Kilowattstunde) beträgt 25 Cent und der monatliche Grundpreis bei 10 Euro. Der entsprechende Nutzer hat mit seinem Versorger eine monatliche Abschlagszahlung vereinbart. Die voraussichtlichen jährlichen Kosten errechnen sich dann folgendermaßen:

Voraussichtliche Jahreskosten = Voraussichtlicher Jahresverbrauch x Arbeitspreis + jährlicher Grundpreis

Daraus ergibt sich die folgende Rechnung für den prognostizierten Jahresverbrauch: 3.000 Kilowattstunden x 0,25 Euro + (10 Euro x 12) = 750 Euro + 120 Euro = 870 Euro.

Da der Verbraucher monatlich zahlen muss, beläuft sich die Abschlagszahlung auf 72,50 Euro (870 Euro / 12).

Die Abschlagszahlung berechnen und anpassen

Mittlerweile bieten zahlreiche Energieversorger ihren Kunden den Service an, die Höhe der Abschlagszahlung für Strom und Gas individuell anzupassen. Der Energieverbrauch kann sich nämlich aus vielen Gründen ändern, beispielsweise durch den Auszug eines Kindes oder energieeffizientere Haushaltsgeräte. Wer die Höhe der Abschlagszahlungen hin und wieder auf seinen aktuellen Verbrauch abstimmt, vermeidet Nachzahlungen.

Die meisten Anbieter stellen ihren Kunden einen Online-Rechner bereit, über den sich diese die optimale Höhe der Abschlagssumme ausrechnen lassen können. Dazu müssen sie lediglich den aktuellen Stand ihres Zählers in ein Formularfeld eintragen, woraufhin ein Schätzwert der idealen Abschlagshöhe ausgeliefert wird. Auch die Anpassung des Abschlags lässt sich in der Regel online vornehmen. Allerdings überprüfen die Anbieter die neuen Einstellungen auf Plausibilität. Wichtig: Jeder Energielieferant legt selbst fest, wie oft Kunden Anpassungen vornehmen dürfen.

Abschlagszahlung zu hoch: Was tun?

Wer zu hohe Abschläge für Strom und Gas zahlt, gewährt dem Versorger gewissermaßen einen kostenlosen Kredit. Der Anbieter erstattet Ihnen die entsprechende Summe am Jahresende zwar zurück, doch das Geld können Sie bis dahin nicht nutzen. Bei manch unseriösem Anbieter gehört es sogar zum System, den Abschlag bewusst viel zu hoch anzusetzen und Guthaben aus der Jahresabrechnung erst mit Verspätung auszuzahlen. In solch einem Fall sollten Verbraucher umgehend handeln. Selbiges gilt, wenn der Anbieter von einer drohenden Insolvenz betroffen ist. Fordern Sie in diesem Fall einen realistischen Abschlag von dem Versorger. Dieser muss sich stets am Verbrauch der vorangegangenen Abrechnungsperiode orientieren.

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    Jahresverbrauch: 3.750 kWh

    Günstigster Tarif: ElVeBe Elektrizität Berlin, Kosten im ersten Jahr: 906,83 Euro
    Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Mein Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.768,46 Euro

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    (Stand: 25.04.2024)

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