Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Es ist wirklich ärgerlich: Man hat einmal beim Ein- oder Ausparken seines Fahrzeuges nicht aufgepasst, und schon weist die Stoßstange, der Kotflügel oder die Tür eine hässliche Beule in Verbindung mit Kratzern und Schrammen auf. Wer lediglich mit der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht versichert ist, muss in diesem Fall den entstandenen Schaden komplett selbst übernehmen.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Parkschaden - die Vollkasko bietet den besten Schutz
  3. Die Parkschadenversicherung als clevere Alternative
  4. Weitere Leistungsbereiche der Parkschadenversicherung
  5. Fazit: Für wen lohnt sich eine Parkschadenversicheung?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen kleinen Parkschaden verursacht und dessen Beseitigung von der Vollkaskoversicherung regulieren lässt, der staunt meist nicht schlecht, wenn er danach in der Versicherungsklasse entsprechend hochgestuft wird.
  • Auch Schäden, die am parkenden Fahrzeug aufgrund mutwilliger Sachbeschädigung entstanden sind, werden von den meisten Parkschadenversicherungen übernommen.

Parkschaden - die Vollkasko bietet den besten Schutz

Anders bei Fahrzeugführern, die zusätzlich eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Doch auch hier leistet ausschließlich die Vollkasko, da die Teilkasko auf Diebstähle und einige wenige andere Schadensursachen begrenzt ist. Wer also seinen Schaden selbst verursacht, wird auch durch die Teilkaskoversicherung keine Leistung erhalten.

Froh kann also derjenige sein, welcher seinem Fahrzeug einen Rundumschutz in Form der Vollkaskoversicherung gönnte. Doch halt: Wer einen kleinen Parkschaden verursacht und dessen Beseitigung von der Vollkaskoversicherung regulieren lässt, der staunt meist nicht schlecht, wenn er danach in der Versicherungsklasse entsprechend hochgestuft wird. Oder anders ausgedrückt:

Die Versicherung zahlt zwar die Regulierung des Schadens, durch die darauf folgenden höheren Beiträge entwickelt sich das Ganze jedoch oft zu einem Nullsummenspiel, oder der Versicherte zahlt sogar noch drauf.

Die Parkschadenversicherung als clevere Alternative

Genau hier kommt die Parkschadenversicherung ins Spiel. Wer die höheren Beiträge zu seiner Vollkaskoversicherung nach Regulierung eines kleinen Schadens nicht hinnehmen möchte, der sollte sich Gedanken über den Abschluss einer separaten Parkschadenversicherung machen, denn diese ist genau für solche Fälle konzipiert. Sie übernimmt die Regulierungskosten bei kleineren Schäden, die im Zusammenhang mit dem Parken des Fahrzeugs entstanden sind.

Dafür arbeitet die Versicherung in der Regel mit Partnerfirmen zusammen, welche die Schäden günstig ausbessern können. Oft wird eine geringe pauschale Selbstbeteiligung bei der Parkschadenversicherung festgelegt, so dass die Beiträge möglichst niedrig gehalten werden können.

Zudem kann eine Parkschadenversicherung auch dann leisten, wenn der Versicherte gar nicht selbst Verursacher des Schadens ist. In den meisten Fällen, die derart gelagert sind, wird zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegners den Schaden bezahlen, doch was ist, wenn der Gegner gar nicht ausfindig gemacht werden kann?

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schaden auf einem Parkplatz in Abwesenheit des Fahrzeugbesitzers verursacht wurde und der Verursacher anschließend Unfallflucht begeht. Nur in den wenigsten Fällen kann ein Unfallverursacher schließlich festgestellt und gefunden werden.

Weitere Leistungsbereiche der Parkschadenversicherung

Auch Schäden, die am parkenden Fahrzeug aufgrund mutwilliger Sachbeschädigung entstanden sind, werden von den meisten Parkschadenversicherungen übernommen. Immer wieder liest man von Vandalismus, bei dem Fahrzeugen mutwillig Kratzer zugefügt, Antennen abgebrochen oder Spiegel abgetreten werden. Die Verursacher ausfindig zu machen, ist hierbei oft vergebene Mühe. Die Vollkaskoversicherung reguliert zwar auch solche Schäden, jedoch bleibt hier wieder das Problem des Hochstufens in der entsprechenden Schadenfreiheitsklasse und der somit steigenden Beiträge.

Wer eine Parkschadenversicherung abgeschlossen hat, sollte sich also nach einem eingetretenen Schaden zunächst einmal Gedanken darüber machen, ob er diesen bei einer eventuell vorhandenen Vollkaskoversicherung oder der Parkschadenversicherung meldet.

Hier hilft genaues Rechnen: Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Parkschadenversicherung und wie teuer würde das Hochstufen in eine neue Versicherungsklasse hinsichtlich der Beiträge werden?

Fazit: Für wen lohnt sich eine Parkschadenversicheung?

Manche bezeichnen die Parkschadenversicherung grundsätzlich als überflüssig. Das wäre jedoch etwas zu kurz gedacht. Zwar ist sie beispielsweise für Besitzer von älteren Fahrzeugen, die zudem noch über eine eigene Garage verfügen, meist verzichtbar.

Für andere Fahrzeughalter dagegen kann sie sich sehr wohl lohnen. Dies gilt insbesondere für Besitzer neuerer Fahrzeuge, die tagsüber auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt oder auch nachts im öffentlichen Straßenraum geparkt werden. Zudem lohnt sich eine Parkschadenversicherung für Bewohner einer Großstadt in der Regel mehr, als wenn der Fahrzeugbesitzer in einem kleinen Dorf auf dem Land lebt. Ein Kfz-Versicherungsvergleich samt Kostenübersicht schafft oft Klarheit, welche Versicherung sich am Ende für das eigene Fahrzeug lohnt.