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Solaranlage mieten statt kaufen: Nachfrage noch gering

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Frankfurt - Energieversorger haben einen neues Geschäftsmodell entwickelt: Das Verpachten von Solaranlagen. So soll der Solarstrom auch für jene interessant werden, die sich keine eigene Anlage leisten können oder wollen. Einen großen Ansturm auf die neuen Angebote gibt es aber bisher nicht.

Der Solarstrom soll so auch interessant für jene werden, die sich keine eigene Anlage leisten können oder wollen. Verbraucherschützern zufolge sollten die Verträge jedoch gründlich geprüft werden. Einen großen Ansturm auf die neuen Angebote gibt es bisher noch nicht.

Die Idee: Ein Eigenheimbesitzer möchte Sonnenstrom vom eigenen Dach nutzen, die Investition ist ihm aber zu hoch. Daher pachtet er eine Anlage von seinem Stadtwerk. Er zahlt dabei einen bestimmten Grundpreis, hat aber mit der Investition, Installation und Betriebsführung so gut wie nichts zu tun. Den selbst erzeugten Strom kann er verbrauchen. Was er nicht nutzt, speist er ins Netz ein.

Seit dem 1. August müssen Solaranlagen-Betreiber zwar auf den Eigenverbrauch einen Teil der EEG-Umlage zahlen. Die typische Eigenheimanlage bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt fällt aber unter die Bagatellgrenze und ist von der Abgabe ausgenommen.

Zahl der Anbieter mit Pachtmodellen steigt

Die Zahl der bisher abgeschlossenen Verträge lässt sich nicht klar ermitteln. Der Energiedienstleister Greenergetic - Anbieter eines Online-Planungsportals für die Pachtverträge - berichtet von einer "dreistelligen Zahl". Eigenheimbesitzer können über das Portal unter anderem eine Solaranlage planen und sich ein Angebot erstellen lassen. 25 Stadtwerke oder Lizenznehmer haben die Website laut Greenergetic-Vertriebsmann Christian Hodgson bisher freigeschaltet, 15 weitere arbeiteten daran.

Einer davon ist der Aachener Kommunalversorger Stawag, der seit dem vergangenen September Privatkunden Solaranlagen zur Pacht anbietet. Die Zahl der abgeschlossenen Verträge ist noch überschaubar. Die Stadtwerke sehen aber den Vorteil der Kundenbindung, außerdem unterstreiche das Angebot die ökologische Ausrichtung des Versorgers.

Der Stadtwerkeverbund Trianel hält seit Anfang des Jahres ebenfalls für kommunale Versorger ein Pachtmodell bereit, das diese ihren Kunden anbieten können. Einer Sprecherin zufolge ist die Nachfrage groß. Ein sogenanntes Solarpotenzial-Kataster ermöglicht es Interessenten, mit Hilfe eines dreidimensionalen Oberflächenmodells die Eignung des eigenen Daches für eine Solaranlage auszurechnen.

Auch der Energieriese E.ON hat seit kurzem ein Pachtmodell im Repertoire - vorerst nur für Gewerbe- und Industriekunden. Das Paket sei "gut gestartet", sagt ein Sprecher. Genaue Zahlen nennt er nicht.

Alle Eventualitäten vertraglich regeln

Laut Verbraucherschützern sollten sich Interessenten genau mit den Verträgen auseinandersetzen und sich bewusstmachen: Sie treten dann ebenfalls als Pächter oder Vermieter auf - für ihr eigenes Dach. Es muss also ein doppelter Vertrag ausgearbeitet werden.

Rechtsanwalt Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW weist auf eine Vielzahl von Aspekten hin, die vor Vertragsabschluss zu klären sind. Dazu gehört etwa die Frage, was mit der Solaranlage nach dem Ablauf des Pachtvertrages passiert. Oder aber die Frage, wer zahlt, wenn Dachreparaturen nötig sind und die Anlage dafür abgebaut werden muss. Vor allem sollten Eigentümer kein Nutzungsrecht - die sogenannte Dienstbarkeit - ins Grundbuch eintragen lassen.

Die Vorteile des Modells für den Pächter stehen und fallen mit der Frage, ob er selbst produzierten Strom nur für seinen Eigenverbrauch nutzen kann - oder ob ihm auch Erträge aus zusätzlich produziertem Strom zur Abgabe ins Netz zustehen. "Wenn ich mein Dach weggebe, muss ich davon was haben", meint Schneidewindt. "Nur den Strom für den Eigenverbrauch nutzen zu können, erscheint mir zu wenig."