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Mini-Kraftwerke: kein Steuerrabatt mehr für Brennstoffe

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Bislang konnten sich Betreiber von Mini-Kraftwerken über eine Steuererstattung beim Kauf von Brennstoffen freuen. Doch seit April diesen Jahres ist das nicht mehr der Fall. Grund sind Kommunikationsprobleme auf EU-Ebene.

Betreiber von Mini-Kraftwerken erhalten bis auf weiteres nicht mehr die bisherige Steuererstattung beim Kauf von Brennstoffen. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Demnach gewährt das Bundesfinanzministerium (BMF) Betreibern von Anlagen, welche die sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen, seit April keine Steuererstattung mehr. Grund sind aufgrund von Problemen bei der Abstimmung einer Neuregelung mit der EU.
   
Betreiber kleiner KWK-Anlagen bis zwei Megawatt - wie etwa Hausbesitzer - bekamen bislang die Stromsteuer beim Einkauf von Brennstoffen wie Erdgas oder Holzpellets vom Finanzministerium auf Antrag erstattet. Bei Erdgas fallen beispielsweise 5,50 Euro Steuer je Megawattstunde an. Die EU hatte diese staatliche Beihilfe nur bis zum 31. März genehmigt. Die Bundesregierung musste deswegen eine Verlängerung beantragen.

Abschluss der Verfahrens ist noch offen

Das BMF erklärte, die Bundesregierung habe Ende Oktober einen entsprechenden Antrag bei der EU eingereicht. Die EU-Kommission habe jedoch bis heute nicht über diesen Antrag entschieden. Grund für die ausstehende Entscheidung sei, dass sich Rechtsvorschriften geändert hätten. Wann die Steuerbefreiung wieder in Kraft trete, sei noch unklar. "Eine zeitliche Aussage über den Abschluss des Verfahrens lässt sich derzeit bedauerlicherweise nicht treffen", erklärte BMF-Staatssekretär Werner Gatzer.
   
Da es seit dem 1. April keine Genehmigung der EU mehr gebe, habe das BMF die Steuererstattung "vorläufig ausgesetzt", erklärte Gatzer. Anträge auf Steuerbefreiung würden zwar weiter entgegengenommen. Eine Bearbeitung und Auszahlung erfolge "jedoch erst nach Vorliegen der Entscheidung der Europäischen Kommission". Anträge für Brennstoffe, die vor dem 1. April gekauft worden seien, würden aber weiter bearbeitet und die Erstattung auch ausgezahlt.

Antrag zu spät eingereicht?

Der Grünen-Energieexperte im Bundestag, Oliver Krischer, warf der schwarz-gelben Bundesregierung "stiefmütterlichen Umgang" mit der KWK vor. Dies zeige sich daran, dass das BMF den Antrag auf Verlängerung erst spät eingereicht habe. Leidtragende seien die Betreiber der Anlagen, die für deren wirtschaftlichen Betrieb auf die Steuererstattung angewiesen seien. In der Vergangenheit seien entsprechende Anträge früher eingereicht worden.
   
KWK-Anlagen erzeugen Strom und machen für die Betreiber zugleich auch die entstehende Wärme nutzbar. Auch private Betreiber können solche Anlagen zu Hause installieren und damit zum Beispiel heizen oder ihr Warmwasser erzeugen. Die Befeuerung bei kleinen Anlagen erfolgt meist mit Gas oder Holzpellets.