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Staat fördert Mini-Kraftwerke für das Eigenheim

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Hamburg - Die Solarförderung soll gekürzt werden, dafür gibt der Staat ab 1. April wieder Geld für kleine Blockheizkraftwerke. Die Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) können im Keller von Ein- oder Zweifamilienhäusern betrieben werden. Die Zuschüsse liegen zwischen 1500 und 3450 Euro.

Ab April 2012 fördert der Bund wieder den Bau hocheffizienter KWK in Privathäusern aus einem Finanztopf beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hilfen gibt es aber nur, wenn ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Experten raten zudem, unbedingt die Frage der Wirtschaftlichkeit genau überprüfen zu lassen.  

Welche Anlagen fördert der Staat?

Das BAFA-Programm fördert den Einbau von Mini-Blockheizkraftwerken mit einer Leistung von höchstens 20 Kilowatt in bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem einmaligen Investitionszuschuss zwischen 1500 und 3450 Euro - je nach Größe der Anlage. Das Angebot gehört zu einer Novelle des KWK-Gesetzes, die den Einsatz derartiger, besonders sparsamer Kraftwerke in Deutschland fördern soll.

Für welche Häuser und Anlagen gibt des Fördermittel?

Damit die Förderung aber tatsächlich einen umwelt- und energiepolitischen Mehrwert hat, ist sie an restriktive Bedingungen geknüpft. Erstens kommt sie laut BAFA überhaupt nur für Privathäuser in Gebieten in Frage, in denen kein Zugang zu einem Fernwärmenetz besteht. Zweitens werden nur Anlagen gefördert, die auf einer speziellen BAFA-Liste aufgeführt sind und die die Anforderungen der KWK-Richtlinie der EU "deutlich" übertreffen, wie das Bundesamt betont.  

Welche Zusatzbedingungen müssen erfüllt sein?

Zu den Anforderungen gehört unter anderem, dass die Mini-Blockheizkraftwerke je nach Größe eine Primärenergieeinsparung von mindestens 15 bis 20 Prozent erzielen und einen Gesamtnutzungsgrad von nicht weniger als 85 Prozent haben. Die Anlage muss mit einem Energiespeicher mit definierter Leistungsfähigkeit, einem intelligenten Wärmespeichermanagementsystem sowie einem Messsystem zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) kombiniert werden.
   
Auch der Abschluss eines Wartungsvertrags für das neue Kraftwerkssystem ist der Förderrichtlinie nach Pflicht. Förderfähig sind darüber hinaus nur Anlagen, für die vor dem 1. April dieses Jahres noch keine staatliche Förderung beantragt oder Liefer- und Leistungsverträge unterschrieben worden sind.

Warum sollten sich Interessierte beraten lassen?

Angesichts der komplizierten technischen Fragen sowie schwierig zu erfüllender Voraussetzungen raten Experten Interessenten dazu, unbedingt den Rat von Fachleuten hinzuzuziehen. Nur so lasse sich vorab ermitteln, ob der Einbau einer Anlage für den Besitzer überhaupt wirtschaftlich sein wird.
   
"Gerade im Einfamilienhaus werden oftmals nicht genug Betriebsstunden erreicht, um die Anlage auszulasten", erklärt Thomas Posanski, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Nur wenn eine Wirtschaftlichkeits- und Umweltbilanz für den konkreten Einzelfall genau ermittelt werde, ließen sich mögliche teure Fehlinvestitionen in eine eigene Mini-KWK-Anlage ausschließen.