Karlsruhe soll über EEG-Umlage entscheiden
Stand: 07.08.2014
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Berlin - Viele Unternehmen klagen über die Ökostrom-Umlage, eins klagt dagegen - mittlerweile vor dem Bundesverfassungsgericht. Ein Textilunternehmen hat gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt und erhält dabei Unterstützung aus der gesamten Branche.
"Wir halten das Erneuerbare-Energien-Gesetz auch in der aktuellen Fassung für verfassungswidrig", erklärte die Präsidentin des Gesamtverbands der Textil- und Modeindustrie, Ingeborg Neumann, am Donnerstag in Berlin. Der Gang nach Karlsruhe sei nötig geworden, weil der Bundesgerichtshof die Einwände zuvor abgelehnt habe.
Mit der Umlage wird über den Strompreis Strom aus Wind-, Wasser-, Biogas- und Solaranlagen gefördert. "Für viele im internationalen Wettbewerb stehende Textilunternehmen sind die Stromkosten in Deutschland ein riesiger Wettbewerbsnachteil", kritisierte Neumann - die Branche bekommt anders als die Industrie in der Regel keine Umlage-Rabatte.
Mit einer Entscheidung werde frühestens 2015 gerechnet. Die reguläre EEG-Umlage beträgt derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde und macht 18 Prozent des Haushaltsstrompreises aus.