Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bundespräsident Wulff hat Atomgesetze unterschrieben

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die Hoffnungen der Atomkraftgegner wurden enttäuscht: Bundespräsident Christian Wulff hat das umstrittene schwarz-gelbe Gesetzespaket mit längeren Atomlaufzeiten, einer Milliarden-Steuer für die Energiekonzerne und Enteignungen bei der Suche nach Atommüll-Endlagern unterschrieben. Wulff hält die Gesetze für verfassungsgemäß zustande gekommen. Mehrere SPD-Länder kündigten wegen Umgehung des Bundesrates umgehend Verfassungsklage in Karlsruhe an. Umweltschützer warfen Wulff vor, sich als "Präsident der Konzerne" geoutet zu haben. Nach der Zustimmung aus dem Präsidialamt könnte es in Deutschland noch bis mindestens 2035 Atomstrom geben.

Das Staatsoberhaupt habe "nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte" die vier Gesetze des Energie- und Klimapakets der schwarz-gelben Regierungskoalition ausgefertigt, teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit.

SPD-Länder wollen klagen

Die fünf SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg und Berlin wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Sie wehren sich dagegen, dass die Regierung die längeren Laufzeiten ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen hat - in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr hat.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sagte in Mainz: "Wir haben immer gesagt: Wenn diese Gesetze in Kraft treten, dann klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht - und das werden wir jetzt tun."

Laufzeitverlängerung tritt in Kraft

Nach dem schwarz-gelben Gesetzespaket können nun zum 1. Januar die längeren Atomlaufzeiten von durchschnittlich 12 Jahren für die 17 deutschen Kernkraftwerke in Kraft treten. Das gilt auch für die neue Kernbrennstoffsteuer, mit der die Regierung von den vier Atomkonzernen E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall jährlich 2,3 Milliarden Euro kassieren will.

Die Atomkraftgegner hatten bis zuletzt gehofft, Wulff werde seine Unterschrift verweigern. Das Präsidialamt erklärte: "Der Bundespräsident ist nach intensiver und sorgfältiger Prüfung aller verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte zu dem Ergebnis gekommen, dass rechtliche Gründe einer Ausfertigung dieses Gesetzes nicht entgegen stehen."

Kritik von Oposition und Umweltverbänden

Der Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, kritisierte die Atompläne scharf. Schuld sei aber nicht Wulff, sondern die schwarz-gelbe Bundesregierung. Nach Ansicht der meisten Verfassungsexperten hätte der Bundesrat dem Gesetz zustimmen müssen. Die SPD werde ihre Klage Anfang 2011 einreichen. "Ich bin optimistisch, dass wir das Gesetz damit zu Fall bringen können."

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth erklärte: "Bundespräsident Wulff geht ein hohes Risiko ein, wenn er ein Gesetz unterzeichnet, das verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist. Und es ist schon sehr fragwürdig, wenn ein Bundespräsident Wulff anders entscheidet, als es ein Ministerpräsident Wulff immer vertreten hat. Noch als niedersächsischer Regierungschef hatte er eine Zustimmung des Bundesrats und eine Mitsprache der Länder bei der Verlängerung der Atomlaufzeiten stets gefordert."

Der Greenpeace-Experte Tobias Münchmeyer warf dem Präsidenten vor, sich als Präsident der Konzerne entpuppt zu haben. "Die endgültige Entscheidung fällt aber nicht in Berlin, sondern in Karlsruhe." Der Energieversorger EnBW begrüßte die Zustimmung Wulffs: "Nun haben wir diesbezüglich die notwendige Planungssicherheit, insofern sind wir zufrieden."

Länder rechnen mit Steuerausfällen

Mit der bis 2016 befristeten Kernbrennstoffsteuer und dem neuen Klima- und Energiefonds will der Bund rund 30 Milliarden Euro - etwa 50 Prozent der erwarteten Zusatzgewinne der Konzerne aus den längeren Laufzeiten - abschöpfen. Weil die Konzerne die Aufwendungen als Betriebsausgaben absetzen können, fürchten Länder und Kommunen Ausfälle von jährlich 500 bis 600 Millionen Euro bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Stadtwerke fürchten, dass die Marktmacht der Stromriesen zementiert wird.

Nach Ansicht der Regierung musste der Bundesrat den Gesetzen nicht zustimmen. Die Opposition betont dagegen, längere Laufzeiten bedeuteten Zusatzaufgaben für die Atomaufsicht in den Ländern, weil Nachrüstungen abgenommen werden müssten.

Durchschnittlich 12 Jahre Verlängerung

Die längeren Laufzeiten für die Atommeiler waren besonders umstritten und ein Wahlkampfversprechen von Union und FDP. Die sieben bis 1980 ans Netz gegangenen Meiler sollen nun 8 Jahre Laufzeit mehr bekommen, die zehn übrigen 14 Jahre mehr. Die im Schnitt 12 Jahre längeren Laufzeiten könnten sich im Einzelfall deutlich nach hinten verschieben - je nach Drosselung, Stillstand und Übertragung von Reststrommengen. Rot-Grün hatte vor rund zehn Jahren entschieden, dass Deutschland etwa 2020/22 aus der Atomkraft aussteigt.

Bei der Endlagersuche sind als letztes Mittel auch wieder Enteignungen vorgesehen, da einige Grundstücksbesitzer in Gorleben nicht verkaufen wollen und so der darunter liegende Salzstock nicht erkundet werden könnte. Die Regierung will in den nächsten Jahren prüfen lassen, ob der Salzstock in dem niedersächsischen Ort geeignet ist als Endlager für hoch radioaktiven Atommüll.