Post vom Versorger? Darauf sollten Sie immer achten
Das Wichtigste in Kürze
- Lesen Sie Post von Ihrem Energieversorger immer genau, denn es könnte eine Preiserhöhung sein.
- Haben Sie eine Preiserhöhung erhalten, prüfen Sie die Preisbestandteile und welche Kosten entstehen.
- Werden Sie über eine Änderung des monatlichen Abschlags informiert, prüfen Sie Ihren Verbrauch.
- Sind Änderungen von Seiten Ihres Versorgers nicht in Ihrem Sinne, prüfen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht.
Diese Punkte sollten Sie beachten
Energieversorger schreiben ihren Kunden aus vielerlei Gründen: Werbeangebote für neue Tarife, jährliche Rechnungen, Preiserhöhungen oder Veränderungen der Abschlagszahlungen. Verbraucher sollten daher einige Tipps beherzigen, um nicht von unerwarteten oder sogar ungerechtfertigten Preiserhöhungen überrascht zu werden.
1. Hinweise über Zahlungsaufforderung weiterer Abschläge
Aktuell gibt es Hinweise über Zahlungsaufforderungen weiterer Abschläge an ein britisches Bankkonto. Sollten Verbraucher eine solche Zahlungsaufforderung bekommen, ist höchste Skepsis geboten. Verbraucher sollten das Schreiben unbedingt sorgfältig lesen, mit den eigenen Vertragsunterlagen abgleichen und sich ggfs. an die Verbraucherzentrale oder unsere Service-Experten wenden.
2. Post vom Versorger immer lesen!
Verbraucher sollten Post vom Versorger immer lesen und mehr als einen Blick investieren, um herauszufinden, ob es sich um eine relevante Mitteilung, wie etwa eine Preiserhöhung handelt. Denn: Wird Post vom Versorger vorschnell als Werbung abgetan, könnte das unerwartete Preiserhöhungen zur Folge haben.
3. Preiserhöhung nachvollziehen
Preiserhöhungen sind nicht ungewöhnlich, denn die Energiekosten steigen von Jahr zu Jahr. Doch Verbraucher sollten genau unter die Lupe nehmen, welche neuen Jahreskosten durch die Preiserhöhung entstehen und auch – ob diese angemessen sind oder laut Vertrag überhaupt zulässig (z.B. weil eine Preisgarantie bestand).
Grund- oder Arbeitspreis ändern sich
Der Grundpreis ist ein fester Preisbestandteil, der unabhängig vom Energieverbrauch im Jahr fällig wird. Hinzu kommt der Arbeitspreis, der für jede verbrauchte Kilowattstunde fällig wird. Verbraucher sollten daher nachrechnen, welche Jahreskosten durch die Erhöhung von Grund- und Arbeitspreis entstehen.
4. Abschlagszahlungen überprüfen
Bei Vertragsbeginn werden zwischen Verbraucher und Versorger Abschlagszahlungen vereinbart. Meist werden die Jahreskosten auf 11 oder 12 Monate aufgeteilt. Wird in einem Jahr mehr oder weniger Energie verbraucht, können sich diese Abschlagszahlungen auch ändern. Verbraucher sollten aber genauestens prüfen, ob sich der Verbrauch geändert hat (wenn nicht, ist eine Änderung des Abschlags möglicherweise nicht gerechtfertigt). Hat sich der Verbrauch geändert – z.B. weil sich die Familie vergrößert oder verkleinert hat, sollte geprüft werden, wie sich die neuen Abschläge auf den neuen Verbrauch aufteilen und ob diese zum neuen Abschlag passen. Höhere Abweichungen sind mit Vorsicht zu genießen.
5. Erst Verträge prüfen, dann kündigen
Erhalten Verbraucher eine Preiserhöhung, haben sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, welches auf Grund der knappen Fristen vom Verbraucher selbst ausgeübt werden sollte. Doch bevor dieses Recht in Anspruch genommen wird, sollten Verbraucher sich die Zeit nehmen den alten Vertrag unter die Lupe nehmen und zu prüfen: Hält sich der Versorger an die ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeiten und Preisgarantien? Denn kündigt der Verbraucher z.B. vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit, kann der Neukundenbonus wegfallen, der üblicherweise zum Ablauf der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird.