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Rente fließt nicht automatisch: Antrag notwendig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer in absehbarer Zeit in den Ruhestand geht, sollte sich an die Rentenversicherung wenden. Denn die Rente gibt es nur auf Antrag.

Rente drei Monate vorher beantragen

Damit die Altersrente pünktlich überwiesen werden kann, sollte sie drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragt werden, rät die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Eine Unterbrechung zwischen dem bisherigen Einkommen und der Rente lässt sich so in der Regel vermeiden.

Der zuständige Rentenversicherungsträger informiert Versicherte, die von sich aus noch keinen Rentenantrag gestellt haben, spätestens einen Monat, bevor sie die reguläre Altersgrenze erreichen, über die Möglichkeit einer Antragstellung. Voraussetzung ist, dass sie die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die reguläre Altersgrenze liegt für Versicherte, die in diesem Jahr 65 werden, bei 65 Jahren und 9 Monaten. Sie steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre.

Berater der Deutschen Rentenversicherung helfen

Hilfe beim Ausfüllen der Formulare gibt es bei den Beschäftigten in den rund 160 bundesweiten Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung, bei den ehrenamtlichen Versichertenberatern und den Versichertenältesten der Rentenversicherung. Wer eine Signaturkarte oder einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis besitzt, kann den Rentenantrag auch komplett online stellen.