Nach Rentenanpassung: Steuerbelastung für Rentner zu befürchten
Stand: 27.07.2017
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Berlin - Obwohl die Renten im Juli angepasst wurden, müssen nur wenige Rentner mit einer erhöhten Steuerbelastung rechnen. Denn gleichzeitig stieg 2017 mit der Erhöhung der Rente auch der steuerfreie Betrag. Zum Vorjahr ist dieser um 168 gestiegen. Derzeit liegt das Existenzminimum bei 8820 Euro, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) berichtet.
Zusätzlich können Rentner im Schnitt knapp 11 Prozent der Rentenbezüge absetzen - nämlich die durch die Erhöhung angefallenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das bedeutet: Nur wenn die diesjährige Rente um mehr als 190 Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, müssen Rentner, die bislang keine Steuererklärung machen mussten, gegebenenfalls erstmals eine abgeben.
Im Juli wurden die Renteneinnahmen im Beitragsgebiet West um 1,9 Prozent und im Beitragsgebiet Ost um 3,59 Prozent erhöht. Durch die etwas stärkere Anhebung kann für Rentner im Beitragsgebiet Ost erstmals eine Steuerbelastung auftreten. Laut BVL seien jedoch verhältnismäßig wenige Rentner betroffen.