Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin, mit vollständigem Namen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ging im Jahr 2002 aus einer Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen, Wertpapierhandel und Versicherungswesen hervor. Es handelt sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts und untersteht dem Bundesfinanzministerium. Die BaFin hat sowohl einen Sitz in Bonn als auch in Frankfurt am Main.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Aufgaben
  3. Die BaFin als Strafverfolgungsbehörde
  4. Die BaFin Unternehmensdatenbank
  5. Wie kann ich mich bei der BaFin beschweren?
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BaFin ist das staatliche Kontrollorgan des deutschen Finanzmarktes.
  • Sie kontrolliert Banken, Versicherungen und Wertpapierhandelsgeschäfte.
  • Neben der Zulassungskontrolle bei Neugründungen erfolgt eine kontinuierliche Überprüfung der Unternehmen hinsichtlich bestimmter Kriterien.
  • Bei Verstößen gegen herrschende Gesetze sieht sich die BaFin als erste Stufe der Strafverfolgung.

Die Aufgaben

Mit der Kontrolle über Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel soll die Stabilität und Integrität des Finanzplatzes Deutschland sichergestellt werden. Eine dieser Aufgaben ist es, die zu kontrollierenden Unternehmen dahin zu überprüfen, dass die Vorgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.

Eine weitere Aufgabe ist der Verbraucherschutz. Dieser erfolgt dadurch, dass die BaFin kontrolliert, dass die angebotenen Produkte eine größtmögliche Transparenz aufweisen. Üblicherweise führen Unternehmen im Rahmen ihres Internetauftritts die BaFin als Kontrollinstanz in ihrem Impressum auf.

Die BaFin erteilt auch die Genehmigung für den Geschäftsbetrieb eines Finanzdienstleisters und überwacht, dass alle Voraussetzungen dafür erbracht und eingehalten wurden.

Es wird immer wieder offenkundig, dass die BaFin Probleme hat, ihre Kontrollaufgaben zu optimieren. So konnte ein Staatssekretär bis zum Jahr 2006 vier Millionen Euro veruntreuen. Das Gericht gab der BaFin aufgrund nicht ausreichender Kontrollprozesse eine Teilschuld.

Dem 2.700 Personen umfassenden Mitarbeiterstab wird auch immer wieder vorgehalten, zu langsam zu reagieren und Kritikpunkte an Unternehmen nicht zeitnah aufzugreifen und zu verfolgen. Ein Beispiel dafür ist der Bilanzbetrug bei dem Zahlungsdiensteanbieter Wirecard im Jahr 2020.

Die Rolle der BaFin bei Banken

Die Kontrolle der Kreditinstitute basiert auf dem Kreditwesengesetz (KWG). Das KWG regelt unter anderem bei einer Neugründung einer Bank, wie hoch die Eigenkapitalausstattung ausfallen muss. Die BaFin überprüft bei einer Neugründung, ob der Geschäftsplan belastbar ist und ob die Vertreter der Bank, die Geschäftsleitung, fachlich und persönlich für die Führung einer Bank geeignet sind.

Der Kontrollaufgabe während der Gründungsphase folgt die kontinuierliche Überwachung der Unternehmen. Damit wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben im Laufe der Jahre nicht aus dem Blickfeld der Bank verschwinden. Als Kontrollinstrumente nutzt die BaFin dafür:

  • die Überprüfung der finanziellen Situation nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und der Liquiditätsverordnung (LiqV)
  • die ordnungsgemäße Organisation
  • die Nutzung geeigneter Risikocontrolling- und Managementsysteme (MaRisk)

Weitere Kontrollen erfolgen durch die Vorlage der Bilanzen und der Prüfberichte der Wirtschaftsprüfer. Die Kreditinstitute und Finanzdienstleister müssen zudem jeden Monat eine Kurzbilanz vorlegen. Darüber hinaus müssen sie Groß- und Millionenkredite an die BaFin melden.

Bei Verstößen kann die BaFin auf der Grundlage des KWG entsprechende Strafen verhängen. Sie hat auch das Recht, bei Zweifeln an der Geschäftstätigkeit Sonderprüfungen durch Mitarbeiter der Bundesbank zu veranlassen.

Im Rahmen der Vermeidung von Geldwäsche kann die BaFin auf das sogenannte Kontenabrufverfahren zu greifen. Dabei handelt es sich um ein automatisiertes System, dass es der BaFin erlaubt, jederzeit auf ein Konto bei einer Bank zuzugreifen. Weder Kontoinhaber noch kontoführende Stelle erhalten davon Kenntnis.

Sollte eine Bank in eine finanzielle Schieflage geraten, ist es Aufgabe der BaFin, eine ordnungsgemäße Abwicklung ohne Risiken für den Finanzmarkt sicherzustellen.

Die Aufsicht über die Versicherer

Grundlage für die Überwachung der Assekuranzen ist das Versicherungsaufsichtsgesetz. Unter die Aufsicht der BaFin fallen Erstversicherungsunternehmen, Rückversicherungsunternehmen, Holdinggesellschaften sowie Sicherungs- und Pensionsfonds. Bei regionalen Versicherern, die nur in einem einzigen Bundesland tätig sind, obliegt die Kontrolle der jeweiligen Finanzaufsicht des Landes.

Die Überwachung der Versicherungswirtschaft erfolgt bereits ab Gründung einer Versicherung analog zu der Kontrolle der Banken. Im Fokus steht die Relation zwischen Deckungszusagen und dem Sicherungsvermögen. Im Fall von Lebensversicherungen kommt es auch zu einer Kontrolle der Deckungsrückstellungen.

Die Wertpapieraufsicht

Bezüglich der Wertpapieraufsicht ist es die Aufgabe der BaFin dafür zu sorgen, dass der Wertpapierhandel entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, dem Wertpapierhandelsgesetz, verläuft. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Unterbindung von Insiderhandel oder dessen strafrechtlicher Verfolgung.

Hinsichtlich des Insiderhandels kommt es zu Beobachtungen von Eigengeschäften der Führungskräfte, aber auch zu Kontrollen, ob es atypische Kursentwicklungen gab oder gibt. Um Marktmanipulationen oder systemgefährlichen Wertpapierhandel zu verhindern, kann die BaFin beispielsweise Leerverkäufe für einzelne Aktien oder Anleihen verbieten. Dies geschah letztmalig für europäische Staatsanleihen in der Zeit zwischen März 2010 und Mai 2011.

Weniger spektakulär, aber im Sinne des Verbraucherschutzes enorm wichtig, ist die Kontrolle von Emissionsprospekten auf formale Richtigkeit. Leider fallen der Wahrheitsgehalt und die Bonitätsprüfung des Emittenten nicht unter die Kontrollaufgaben der BaFin.

Die BaFin als Strafverfolgungsbehörde

Hat die BaFin Kenntnis von Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben, kann und muss sie diese an die Strafverfolgungsbehörden melden. Die BaFin selbst sieht sich bei der Strafverfolgung als erste Instanz, die Verstöße aufdeckt. Das Hauptaugenmerk für erste Ansätze zur Strafverfolgung liegt dabei auf

  • Insiderdelikte
  • Marktmanipulationen
  • Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte
  • Kapitalanlagebetrug
  • Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften

Die BaFin Unternehmensdatenbank

Im Rahmen ihrer Aufgaben sammelt die BaFin Daten, respektive hat diese noch aus den Zeiten vor 2002 übernommen. Diese Daten stehen in der Unternehmensdatenbank der BaFin jedem zur Einsicht frei. Bei den Daten handelt es sich um Informationen zu Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds und zeigen

  • Unternehmen
  • Numerische ID
  • Art der Erlaubnis
  • Datum der Erlaubnis
  • Unternehmensgattung
  • Zuständige Schlichtungsstelle.

Im Jahr 2019 kontrollierte die BaFin

  • 1.555 direkt beaufsichtigte Kreditinstitute
  • 1.189 Finanzdienstleistungsinstitute
  • 51 Zahlungs- und acht E-Geld-Institute
  • Zwölf Kontoinformationsdienstleister
  • 94 deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
  • 20 Zweigstellen aus Drittstaaten
  • 551 Versicherer und 33 Pensionsfonds
  • 547 Kapitalverwaltungsgesellschaften
  • 6.898 inländische Fonds

Wie kann ich mich bei der BaFin beschweren?

Zunächst einmal hat jeder Bürger das Recht, bei der BaFin ein Beschwerdeverfahren zu einem der kontrollierten Unternehmen einzuleiten. Für den Antragsteller ist das Verfahren, unabhängig von seinem Ausgang, mit keinerlei Kosten verbunden.

Im ersten Schritt sollte sich der Verbraucher zur Klärung der Situation jedoch schriftlich an das betreffende Unternehmen wenden. Bringt dies keinen Erfolg, muss er seine Beschwerde bei der BaFin schriftlich oder per E-Mail einreichen. Die BaFin prüft jede Beschwerde darauf, ob gegen ein Gesetz verstoßen oder generell Maßnahmen aufsichtsrechtlicher Natur eingeleitet werden müssen.

Ist dieser Fall gegeben, wird der Antragsteller auf Grundlage der Schweigepflicht nicht darüber informiert. Er erhält nur Kenntnis, wenn die Kontrolle der BaFin keinen Verstoß feststellen konnte.

Rechtsschutzversicherung - Jetzt Tarife vergleichen!

Rechtsschutzversicherung
  • Schutz vor hohen Anwaltskosten
  • Direkt wechseln und bis zu 80% sparen
  • Ihr unabhängiger Versicherungsmakler - Erstinformation