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Mieter müssen Wasserleitungen vor Frostschäden schützen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer im Winter in den Urlaub fährt, muss die Wohnung auch während seiner Abwesenheit heizen. Kommt es zu Frostschäden, haftet der Verursacher.

Mieter müssen sich um die Wasserleitungen kümmern

Mieter haben Pflichten - so müssen sie mit der Mietsache pfleglich umgehen. Dazu gehört auch, dass sie im Winter das Zufrieren von Wasserleitungen verhindern müssen. Soweit dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten steht. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Wer beispielsweise für längere Zeit in den sonnigen Süden verreist, muss dafür sorgen, dass die Räume in seiner Abwesenheit ausreichend beheizt sind.

Wenn eine einzelne Leitung besonders gefährdet ist - etwa weil sie über einen unbeheizten Dachboden verlegt ist - müssen sie entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dann sollten Mieter etwa das Wasser ablassen und so die Gefahr eines Rohrbruchs verhindern.

Am besten Abwesenheit mit Vermieter absprechen

Hilfreich ist es auch, wenn sie ihren Vermieter über eine längere Abwesenheit informieren, raten die Experten. So hat dieser die Möglichkeit, gefährdete Räume während der Abwesenheit zu kontrollieren.

Verletzt der Mieter schuldhaft seine Sorgfaltspflichten, so haftet er für Schäden nicht nur in der eigenen Wohnung und ihrer Einrichtung, sondern unter Umständen auch am Gebäude und beim Nachbarn.