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PKV-Beitragssteigerung: Nicht immer rechtens

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele Privatversicherte regen sich zwar über die jährliche Anhebung ihrer Versicherungsprämie auf, wissen jedoch nicht, dass eine Beitragssteigerung nicht immer rechtens ist. Schließlich besteht auch für Versicherungsgesellschaften die Verpflichtung, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten. Wann Tariferhöhungen unwirksam sind, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn der Versicherer eine Beitragssteigerung lediglich mit allgemeinen Phrasen begründet, ist diese unwirksam.
  • Kalkuliert die Versicherung bewusst mit zu niedrigen Beiträgen, darf sie die Prämie nicht nur anheben, um auf eine bessere Berechnungsgrundlage zu kommen.
  • Eine Beitragserhöhung ist ebenfalls ungültig, wenn die Kostensteigerung der Versicherung den gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise im Vertrag genannten Schwellenwert unterschreitet.
  • Wer die Rechtmäßigkeit einer Beitragssteigerung anzweifelt, sollte einen Anwalt aufsuchen und seine Versicherungsunterlagen überprüfen lassen.

In welchen Fällen ist eine Beitragserhöhung ungültig?

Erhöht eine Versicherungsgesellschaft ihre Beiträge, muss sie strenge Auflagen erfüllen. Es ist beispielsweise notwendig, dass ein unabhängiger Treuhänder die der Beitragssteigerung zugrundeliegenden Berechnungen überprüft und der Erhöhung zustimmt. Hält die Assekuranz sich nicht an die geltenden Vorschriften, ist die Anpassung unwirksam.

In einem solchen Fall können Versicherungsnehmer mindestens die durch die Beitragserhöhung in den letzten drei Jahren zu viel gezahlte Summe nebst Zinsen zurückverlangen. Zusätzlich sinkt die Prämie wieder auf den vorherigen Betrag. Es gibt verschiedene Ursachen, die dazu führen können, dass eine Beitragserhöhung unwirksam ist. Oftmals liegt es an einer unzureichenden Begründung der Prämienanpassung. Manchmal sind zu niedrig kalkulierte Beiträge verantwortlich und in anderen Fällen nicht überschrittene Schwellenwerte.

Mangelhafte oder fehlende Begründung

Nach Paragraph 203, Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind Assekuranzen dazu verpflichtet, jede Erhöhung zu begründen. Die Versicherungen müssen ihren Kunden zwar nicht die mathematischen Zusammenhänge der Prämienkalkulation darlegen. Sie dürfen die Beitragssteigerung jedoch auch nicht nur mit allgemeinen Floskeln begründen. Eine typische Formulierung ist der Hinweis auf gestiegene Gesundheitskosten. Statt dieser müsste die Assekuranz der privatversicherten Person aber eine nachvollziehbare und ausführliche Begründung für die Beitragserhöhung liefern. Fehlt eine solche, ist die Beitragssteigerung nicht rechtens.

Beiträge bewusst zu niedrig kalkuliert

Um möglichst viele Menschen zu einem Vertragsabschluss beziehungsweise Versicherungswechsel zu bewegen, kam es in der Vergangenheit bereits öfter vor, dass Assekuranzen mit zu geringen Prämien kalkuliert haben. Verlangt die Versicherungsgesellschaft anschließend ausschließlich eine Beitragssteigerung, um eine zufriedenstellende Berechnungsgrundlage zu erreichen, besteht ebenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Erhöhung ungültig ist. Privatversicherte sollten aufmerksam werden, wenn die Assekuranz die Beiträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Abschluss des Vertrages deutlich erhöht.

Notwendige Schwellenwerte wurden nicht überschritten

Private Krankenversicherungen dürfen die Beiträge lediglich anheben, wenn sich die Prämienanpassung durch höhere Krankheitskosten oder eine gestiegene Lebenserwartung ihrer Kunden rechtfertigen lässt. Ausschlaggebend ist in diesem Zusammenhang Paragraph 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Dort heißt es in Absatz 3, dass eine Abweichung von mindestens zehn Prozent vorliegen muss, die nicht nur als vorübergehend anzusehen ist. Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Versicherungsbedingungen einen niedrigeren Prozentsatz nennen.

Zweifelhafte Beitragssteigerungen von einem Anwalt prüfen lassen

Da eine Beitragssteigerung nicht immer rechtens ist, sollten Betroffene sich im Zweifelsfall an einen Anwalt wenden. Dieser kann einschätzen, ob die Versicherung die Voraussetzung für die Erhöhung des Beitrags erfüllt hat. Falls das nach Ansicht des Juristen nicht der Fall ist, fordert er den zu viel entrichteten Betrag von der Versicherung zurück. Notfalls setzt er die Interessen seines Mandanten in einem Gerichtsverfahren durch. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, muss sich um die Gerichtskosten keine Gedanken machen. Ist eine derartige Police nicht vorhanden, ist es absolut ratsam, vorab mit dem Anwalt über das Kostenrisiko und die Erfolgschance zu sprechen.

Beiträge für die private Krankenversicherung senken: Diese Möglichkeiten gibt es

Auch wenn eine von der Assekuranz angekündigte Beitragssteigerung wirksam ist, haben Privatversicherte verschiedene Optionen, um die Höhe der Prämie zu senken. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Versicherungsnehmer können außerdem ihren Selbstbehalt erhöhen. Bereits 100 bis 200 Euro an zusätzlichen Eigenleistungen je Kalenderjahr führen zu Einsparungen von bis zu 100 Euro je Monat.

Zusätzlich können bei einer privaten Krankenkasse Versicherte im Falle einer Beitragserhöhung von einem zweimonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses zu nutzen, empfiehlt sich jedoch nur selten, da ein Versicherungswechsel mit dem vollständigen oder anteilsmäßigen Verlust der bereits gebildeten Altersrückstellungen einhergeht. Wer die Versicherung wechselt, muss außerdem erneut Gesundheitsfragen beantworten, was möglicherweise Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse nach sich zieht.