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Die Verdienstgrenze für die Familienversicherung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wenn Angehörige über geringe Einkünfte verfügen und diese unter der Verdienstgrenze für die Familienversicherung liegen, besteht die Möglichkeit, die entsprechende Person beitragsfrei mitzuversichern. Dies gilt jedoch lediglich für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, da der Anspruch auf Paragraph 10 des Fünften Sozialgesetzbuches basiert. Welche Einkommensgrenzen aktuell gelten und was passiert, wenn der Verdienst des Familienmitglieds höher ausfällt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verdienstgrenze für die Familienversicherung wird in der Regel jährlich angehoben.
  • Von den Überschusseinkünften der mitversicherten Person können noch die Werbungskosten abgezogen werden.
  • Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse dürfen grundsätzlich sowohl Partner als auch Kinder (leibliche, adoptierte, Stief- sowie Enkelkinder) mitversichern.
  • Überschreitet der Familienangehörige die Einkommensgrenze, muss er eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Wer kann in die Familienversicherung aufgenommen werden?

Prinzipiell ist es lediglich möglich, Familienangehörige mitzuversichern. Als solche gelten in diesem Zusammenhang folgende Personengruppen:

  • Leibliche Kinder
  • Ehepartner beziehungsweise gleichgeschlechtliche Lebenspartner
  • Adoptivkinder sowie Kinder, die bereits bei der Familie wohnen, die sie adoptieren möchte
  • Stief- und Enkelkinder
  • Pflegekinder, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit ihren Pflegeeltern leben

Kinder können mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit in die Familienversicherung aufgenommen werden und, falls sie nicht erwerbstätig sind, sogar bis zum vollendeten 23. Lebensjahr. Befindet sich der Nachwuchs in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung oder leistet dieser ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr beziehungsweise Bundesfreiwilligendienst, ist das Kind sogar bis zum 25. Lebensjahr mitversichert. Selbiges gilt für Studenten. Kommt es aufgrund der Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht zu einer Unterbrechung der Schul- oder Berufsausbildung, bleibt die Versicherung auch danach bestehen, allerdings nur für einen Zeitraum, welcher der Dauer des geleisteten Dienstes entspricht. Bei Menschen mit einer Behinderung entfällt die Altersgrenze unter gewissen Voraussetzungen.

Wie hoch sind die Verdienstgrenzen für Familienangehörige?

Die Verdienstgrenze für die Familienversicherung entspricht einem Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach Paragraph 18 des Vierten Sozialgesetzbuches. Allerdings hebt der Gesetzgeber den Betrag fast jedes Jahr an, infolgedessen auch die Einkommensgrenze geringfügig steigt. Dies begründet sich mit den durchschnittlichen Entgelten der gesetzlichen Rentenversicherung, an denen sich die Variable orientiert. Während die Verdienstgrenze im Jahr 2020 noch bei 455 Euro pro Monat lag, wurde sie für 2021 auf 470 Euro erhöht. Informieren Sie sich entsprechend stets aktuell, wie hoch die Verdienstgrenze ist. Diese Summe darf das monatliche Gesamteinkommen der mitzuversichernden Person nicht überschreiten.

Was zählt als Gesamteinkommen?

Den Begriff Gesamteinkommen definiert Paragraph 16 des Vierten Sozialgesetzbuches. Dort heißt es, dass das Gesamteinkommen die „Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts“ darstellt. Nach Paragraph 2 des Einkommensteuergesetzes zählen dazu vor allem:

  • Bruttoarbeitsentgelt sowie Einmalzahlungen, beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, beispielsweise Zinserträge oder Dividenden
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Renten (auch im Ausland gezahlte Renten)
  • Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zu versteuernde Unterhaltszahlungen

Nicht als Einkommen gelten dagegen beispielsweise BAföG-Leistungen, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- sowie Wohngeld und Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.

Wie die gesetzliche Krankenkasse die monatlichen Einkünfte im Detail berechnet, bedingt die Einkommensart. Bei Arbeitsentgelten sind die Monate ausschlaggebend, in denen die mitzuversichernde Person diese erzielt hat. Regelmäßige Zahlungen werden dagegen anteilig berechnet. Sind Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit vorhanden, nutzt die Krankenkasse den letzten Einkommensteuerbescheid, um aus diesem die zukünftigen Einkünfte abzuleiten.

Werbungskosten berücksichtigen

Arbeitnehmer dürfen von ihrem Bruttoarbeitsentgelt noch Werbungskosten abziehen. Sie können mindestens die gesetzlich festgelegte Pauschale von 1.000 Euro ansetzen, die einem monatlichen Zusatzbetrag von 83,33 Euro entspricht. Falls Sie höhere Werbungskosten nachweisen können, steigt die Verdienstgrenze für die Familienversicherung sogar noch weiter an.

Verdienstgrenze für die Familienversicherung überschritten: Was tun?

Wenn der in die Familienversicherung integrierte Angehörige die vom Gesetzgeber festgelegte Einkommensgrenze überschreitet, besteht die Verpflichtung, die Krankenkasse darüber in Kenntnis zu setzen und eine eigene Versicherung abzuschließen. Für gewöhnlich schickt die Versicherung Familien jedes Jahr einen Fragebogen zu, der die Einkommensverhältnisse betrifft. Dieser ermöglicht es der Assekuranz zu überprüfen, ob die notwendigen Voraussetzungen noch gegeben sind.

Dennoch empfiehlt es sich für Versicherte, die Krankenkasse möglichst frühzeitig darüber zu informieren, wenn sie die Verdienstgrenze für die Familienversicherung übersteigen. Wer entsprechende Änderungen nicht angibt, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft eine Beitragsnachzahlung fordert.