Altersrückstellungen in der PKV
- Was sind Altersrückstellungen?
- So funktionieren Altersrückstellungen
- So hoch sind Alterungsrückstellungen
- Was passiert bei einem Wechsel?
- Zusätzlich vorsorgen
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Das Wichtigste in Kürze
- Altersrückstellungen fangen die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter etwas auf.
- Gesetzlich vorgeschrieben sind 10 Prozent des Beitrags. Die Versicherer können aber auch mehr zurücklegen.
- Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer gehen die Altersrückstellungen zumindest teilweise verloren.
Was sind Altersrückstellungen?
Die Krankenversicherer müssen für ihre Versicherten im Alter mehr Geld ausgeben als für Jüngere. Je älter die Menschen werden, desto häufiger müssen sie zum Arzt, desto mehr Medikamente und Behandlungen brauchen sie.
Um diese Kosten im Alter teilweise aufzufangen, bilden die privaten Krankenversicherer die Altersrückstellungen, auch Alterungsrückstellungen genannt.
Altersrückstellungen sind eine Art Sparanteil Ihrer monatlichen Versicherungsbeiträge. Wichtig: Im Gegensatz zu einem richtigen Sparvertrag können Sie sich die Alterungsrückstellungen nicht auszahlen lassen.
Beispiel:
- Der Grundbetrag Ihrer PKV beträgt monatlich 100 Euro
- Sie zahlen 10 Prozent extra als Altersrückstellungen
- Insgesamt zahlen Sie also 110 Euro monatlich
So funktionieren Altersrückstellungen
Alterungsrückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherer müssen sie für ihre Versicherten in einem bestimmten Alter bilden:
- Ab 21. Lebensjahr: Beginn der gesetzlichen Altersrückstellungen
- Ab 60. Lebensjahr: Versicherer bilden keine gesetzlichen Alterungsrückstellungen mehr
- Ab 65. Lebensjahr: Die angesparte Summe wird anteilig verwendet, um Beitragssteigerungen etwas aufzufangen. Die Beiträge sollen daher also nicht extrem ansteigen. Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass die PKV im Alter immer teurer wird.
- Ab 80. Lebensjahr: Die übrig gebliebenen Alterungsrückstellungen werden eingesetzt, um die Prämien zu senken.
So hoch sind Alterungsrückstellungen
Gesetzlich vorgeschrieben sind 10 Prozent der Beiträge, die angespart werden müssen (daher oft auch 10-Prozent-Zuschlag genannt). Da diese Summe in der Regel jedoch nicht ausreicht, um Beitragsanstiege aufzufangen, legen die Versicherer oft höhere Anteile zurück.
Zudem hängt die Höhe der Alterungsrückstellungen auch vom Eintrittsalter der Versicherten ab.
- Wer sich schon früh privat versichert, hat auch mehr Zeit, Geld fürs Alter anzusparen.
- Wer später in die private Krankenversicherung einsteigt, muss höhere Beiträge zurücklegen, weil die Zeit knapp ist.
Daher ist grundsätzlich empfehlenswert, nicht zu spät in die PKV zu wechseln.
Verzinsung der Altersrückstellungen
Die angesparte Summe müssen die Versicherer verzinsen. Der für die Berechnung der Altersrückstellungen angewandte Zinssatz darf höchstens 3,5 Prozent betragen.
Erwirtschaften die Versicherungen einen höheren Zins, müssen sie von diesem zusätzlichen Ertrag 90 Prozent für die Beitragsentlastung im Alter aufwenden.
Was passiert bei einem Wechsel?
In bestimmten Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen übertragen lassen.
Vertragswechsel zu einem neuen Anbieter
- Wurde der Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen, gehen die Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel komplett verloren.
- Besteht der Vertrag seit 2009, können Sie einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen. Dieser Betrag entspricht der Summe, die Sie angespart hätten, wenn Sie nur im Basistarif versichert gewesen wären. Haben Sie in einem höherwertigen Tarif mehr Altersrückstellungen als diesen Grundbetrag angesammelt, geht dieser Überschuss beim Wechsel verloren.
Übertragungswert beim Vertragswechsel wichtig
Ihr Versicherer muss Ihnen einmal im Jahr automatisch mitteilen, wie hoch die Summe der Altersrückstellungen ist, die Sie bei einem Anbieterwechsel mitnehmen können. Dies ist der sogenannte Übertragungswert.
Tarifwechsel beim selben Versicherer
Sie können bei Ihrem jetzigen Versicherer jederzeit den Tarif wechseln, sofern dessen Leistungen nicht besser sind als die Ihres aktuellen Tarifs. Wollen Sie in einen höheren Tarif wechseln, kann die Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Die Altersrückstellungen bleiben aber erhalten.
Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung
Bei der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gehen die Altersrückstellungen verloren. Sie können sie sich weder auszahlen lassen noch mitnehmen.
Altersrückstellungen nicht nur in der PKV
Um die Beiträge im Alter stabil zu halten, gibt es auch in anderen Versicherungen Rückstellungen, beispielsweise:
- Bei der Zahnzusatzversicherung
- Bei der Krankenhauszusatzversicherung
Gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellungen reichen nicht aus
Der 10-Prozent-Zuschlag hält die Beiträge im Alter nicht stabil. Sie müssen dennoch mit Beitragssteigerungen rechnen. Durch den Zuschlag werden die PKV-Tarife nur nicht unbezahlbar.
Als unterstützende Vorsorge bieten viele Versicherer Beitragsentlastungstarife an. Damit sparen Sie zusätzlich zum 10-Prozent-Zuschlag noch mehr Geld an, das im Alter mit den Beiträgen verrechnet wird. Sie können flexibel wählen, wie viel Geld Sie zurücklegen möchten beziehungsweise um welchen Betrag im Alter sich Ihr PKV-Beitrag mindern soll. Sie sind mit Beitragsentlastungstarifen weder an die 10-Prozent-Regel gebunden noch an starre Altersgrenzen.
Wer keinen Beitragsentlastungstarif abschließen möchte, sollte auf eigene Faust Geld für die PKV im Alter zurücklegen, beispielsweise durch ETF-Sparpläne.