Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogenen Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 12 unserer Datenschutzerklärung, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Altersrückstellungen in der PKV

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was sind Altersrückstellungen?
  3. So funktionieren Altersrückstellungen
  4. So hoch sind Alterungsrückstellungen
  5. Was passiert bei einem Wechsel?
  6. Zusätzlich vorsorgen
  7. Das könnte Sie auch interessieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Altersrückstellungen fangen die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung (PKV) im Alter etwas auf.
  • Gesetzlich vorgeschrieben sind 10 Prozent des Beitrags. Die Versicherer können aber auch mehr zurücklegen.
  • Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer gehen die Altersrückstellungen zumindest teilweise verloren.

Was sind Altersrückstellungen?

Die Krankenversicherer müssen für ihre Versicherten im Alter mehr Geld ausgeben als für Jüngere. Je älter die Menschen werden, desto häufiger müssen sie zum Arzt, desto mehr Medikamente und Behandlungen brauchen sie.

Um diese Kosten im Alter teilweise aufzufangen, bilden die privaten Krankenversicherer die Altersrückstellungen, auch Alterungsrückstellungen genannt.

Altersrückstellungen sind eine Art Sparanteil Ihrer monatlichen Versicherungsbeiträge. Wichtig: Im Gegensatz zu einem richtigen Sparvertrag können Sie sich die Alterungsrückstellungen nicht auszahlen lassen.

Beispiel:

  • Der Grundbetrag Ihrer PKV beträgt monatlich 100 Euro
  • Sie zahlen 10 Prozent extra als Altersrückstellungen
  • Insgesamt zahlen Sie also 110 Euro monatlich

So funktionieren Altersrückstellungen

Alterungsrückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Die Versicherer müssen sie für ihre Versicherten in einem bestimmten Alter bilden:

  • Ab 21. Lebensjahr: Beginn der gesetzlichen Altersrückstellungen
  • Ab 60. Lebensjahr: Versicherer bilden keine gesetzlichen Alterungsrückstellungen mehr
  • Ab 65. Lebensjahr: Die angesparte Summe wird anteilig verwendet, um Beitragssteigerungen etwas aufzufangen. Die Beiträge sollen daher also nicht extrem ansteigen. Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass die PKV im Alter immer teurer wird.
  • Ab 80. Lebensjahr: Die übrig gebliebenen Alterungsrückstellungen werden eingesetzt, um die Prämien zu senken.

Altersrückstellungen stabilisieren PKV-Beiträge trotz steigender Gesundheitskosten

So hoch sind Alterungsrückstellungen

Gesetzlich vorgeschrieben sind 10 Prozent der Beiträge, die angespart werden müssen (daher oft auch 10-Prozent-Zuschlag genannt). Da diese Summe in der Regel jedoch nicht ausreicht, um Beitragsanstiege aufzufangen, legen die Versicherer oft höhere Anteile zurück.

Zudem hängt die Höhe der Alterungsrückstellungen auch vom Eintrittsalter der Versicherten ab.

  • Wer sich schon früh privat versichert, hat auch mehr Zeit, Geld fürs Alter anzusparen.
  • Wer später in die private Krankenversicherung einsteigt, muss höhere Beiträge zurücklegen, weil die Zeit knapp ist.

Daher ist grundsätzlich empfehlenswert, nicht zu spät in die PKV zu wechseln.

Verzinsung der Altersrückstellungen

Die angesparte Summe müssen die Versicherer verzinsen. Der für die Berechnung der Altersrückstellungen angewandte Zinssatz darf höchstens 3,5 Prozent betragen.

Erwirtschaften die Versicherungen einen höheren Zins, müssen sie von diesem zusätzlichen Ertrag 90 Prozent für die Beitragsentlastung im Alter aufwenden.

Was passiert bei einem Wechsel?

In bestimmten Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen übertragen lassen.

Vertragswechsel zu einem neuen Anbieter

  • Wurde der Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen, gehen die Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel komplett verloren.
  • Besteht der Vertrag seit 2009, können Sie einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen. Dieser Betrag entspricht der Summe, die Sie angespart hätten, wenn Sie nur im Basistarif versichert gewesen wären. Haben Sie in einem höherwertigen Tarif mehr Altersrückstellungen als diesen Grundbetrag angesammelt, geht dieser Überschuss beim Wechsel verloren.

Übertragungswert beim Vertragswechsel wichtig

Ihr Versicherer muss Ihnen einmal im Jahr automatisch mitteilen, wie hoch die Summe der Altersrückstellungen ist, die Sie bei einem Anbieterwechsel mitnehmen können. Dies ist der sogenannte Übertragungswert.

Tarifwechsel beim selben Versicherer

Sie können bei Ihrem jetzigen Versicherer jederzeit den Tarif wechseln, sofern dessen Leistungen nicht besser sind als die Ihres aktuellen Tarifs. Wollen Sie in einen höheren Tarif wechseln, kann die Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Die Altersrückstellungen bleiben aber erhalten.

Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Bei der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gehen die Altersrückstellungen verloren. Sie können sie sich weder auszahlen lassen noch mitnehmen.

Altersrückstellungen nicht nur in der PKV

Um die Beiträge im Alter stabil zu halten, gibt es auch in anderen Versicherungen Rückstellungen, beispielsweise:

  • Bei der Zahnzusatzversicherung
  • Bei der Krankenhauszusatzversicherung

Gesetzlich vorgeschriebene Altersrückstellungen reichen nicht aus

Der 10-Prozent-Zuschlag hält die Beiträge im Alter nicht stabil. Sie müssen dennoch mit Beitragssteigerungen rechnen. Durch den Zuschlag werden die PKV-Tarife nur nicht unbezahlbar.

Als unterstützende Vorsorge bieten viele Versicherer Beitragsentlastungstarife an. Damit sparen Sie zusätzlich zum 10-Prozent-Zuschlag noch mehr Geld an, das im Alter mit den Beiträgen verrechnet wird. Sie können flexibel wählen, wie viel Geld Sie zurücklegen möchten beziehungsweise um welchen Betrag im Alter sich Ihr PKV-Beitrag mindern soll. Sie sind mit Beitragsentlastungstarifen weder an die 10-Prozent-Regel gebunden noch an starre Altersgrenzen.

Wer keinen Beitragsentlastungstarif abschließen möchte, sollte auf eigene Faust Geld für die PKV im Alter zurücklegen, beispielsweise durch ETF-Sparpläne.

Das könnte Sie auch interessieren

AdobeStock_423986212_Besorgtes-Paar-mit-Laptop-und-Dokumenten

Wann ist die Beitragserhöhung in der PKV unwirksam?

Private Krankenversicherungen erhöhen regelmäßig ihre Beiträge. Erfahren Sie in diesem Artikel, wann sie unwirksam sein kann.

Wann ist die Beitragserhöhung in der PKV unwirksam?

AdobeStock_146803575_Zuzahlungsbefreiung

PKV-Beitrag senken

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihren Beitag zu reduzieren, ohne auf einen gleichwertigen Versicherungsschutz zu verzichten. Mehr erfahren.

PKV-Beitrag senken