Tuning: Nur auf Teile mit amtlichen Prüfzeichen zurückgreifen
Stand: 15.02.2018
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München – Das eigene Auto mit neuen Felgen oder einem neuen Auspuff aufpeppen, aber richtig: Daher rät der TÜV Süd nur Tuning-Teile mit einem amtlichen Prüfzeichen zu verwenden.
Die Prüforganisation nennt als Beispiele etwa eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG), EG-Betriebserlaubnis, ECE-Genehmigung oder Teilegutachten. Meist sei dann eine vorschriftsgemäße Nutzung des Autos gewährleistet.
Möglicherweise Gutachten erforderlich
Doch in der Regel gelten diese Zeichen nur für das Teil als solches. Beeinflussen sich mehrere Teile aber gegenseitig oder haben andere Auswirkungen auf das Auto, kann eine gesonderte Begutachtung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich sein. Etwa bei Spurverbreiterungen und anderen Rad-Reifenkombinationen.
Auch bei Teilen mit ABE kann eine Änderungsabnahme nötig sein. Ist das der Fall, werde diese unter den Auflagen der ABE gefordert, so der TÜV Süd. Tuningfans sprechen vor den Umbauten besser mit einem Fachmann. Denn folgen Umbauten nicht den gesetzlichen Vorgaben, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Bußgelder und versicherungsrelevante Konsequenzen drohen.