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Tuning: Kann die ABE trotz erlaubter Anbauteile erlöschen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart – Nachträglich aufgemotzte Autos sind sicherlich ein Hingucker: Doch wer plant, sein Fahrzeug stylisch "aufzupeppen", sollte sich vorab genau über mögliche Folgen informieren. Dazu rät die Zeitschrift "Auto Motor und Sport".

In der Szene kursieren nämlich allerlei Mythen über technische und rechtliche Folgen des Tunings, so die Auto-Zeitschrift in ihrer Ausgabe 3/2018 und gibt ein Beispiel: Häufig wird behauptet, die Allgemeine Betriebserlaubnis des Autos, ABE, erlischt nicht, wenn zusätzliche Anbauteile eine eigene ABE haben. Dies gilt allerdings nicht immer. Häufig ist die ABE von Bauteilen nur in bestimmten Konfigurationen gültig. Sportlenkräder etwa sind oft nur für Autos mit Serienbereifung erlaubt. In Verbindung mit anderen Bauteilen wie breiteren Rädern kann die ABE erlöschen.