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Pflegegeld: Anspruch entfällt bei Pflege in der Klinik

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Pflegebedürftige bekommen Pflegegeld, wenn sich beispielsweise Angehörige zu Hause um sie kümmern. Wenn die Angehörigen aber das Personal im Krankenhaus unterstützen, entfällt der Anspruch.

Das zeigt eine Entscheidung des Sozialgerichts Nürnberg (Az: S 18 P 37/19), auf die der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.

Im verhandelten Fall pflegte eine Mutter ihr schwer krankes Kind, auch während eines mehrere Monate andauerndes Krankenhausaufenthaltes - bis es verstarb. Die Frau war davon überzeugt, ohne ihren Einsatz wäre keine ausreichende Qualität der Pflege sicher gestellt gewesen - wegen der Personalsituation in Krankenhäusern. Die Pflegekasse zahlte während des Klinikaufenthalts kein Pflegegeld. Dagegen klagte die Mutter.

Pflegekasse zahlt für Pflege im häuslichen Umfeld

Vor Gericht bekam sie kein Recht. Denn rechtlich gesehen, besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf Pflegegeld. Obwohl die Mutter das Krankenhaus-Personal entlastet hatte, waren die Voraussetzungen für das Pflegegeld nicht erfüllt. Denn die Pflegekasse zahlt es, damit Pflegebedürftige möglichst lange im häuslichen Umfeld bleiben können.