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Betriebskostenabrechnung oft fehlerhaft - Überprüfung lohnt sich

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, heißt es oft: nachzahlen. Es lohnt sich ein genauer Blick auf die Rechnung, denn jede zweite sei falsch, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Drei häufige Fehler:

Verwaltungs- oder Reparaturkosten

Diese Ausgaben dürfen in der Betriebskostenabrechnung nicht auftauchen. "Mieter haben mit diesen Ausgaben nichts zu tun", erklärt Ropertz. Das gelte auch, wenn ein Mieter in einer Eigentumswohnung lebt. "Der Eigentümer darf sie nicht auf den Mieter umlegen."

Hausmeister

Typische Arbeiten wie die Reinigung des Treppenhauses oder die Gartenarbeit sind umlagefähig. "Wenn der Hausmeister viel mehr macht, zum Beispiel Reparaturen ausführt, sind das keine Betriebskosten."

Gewerbe

"Für Gewerberäume gibt es oft höhere Kosten, zum Beispiel bei der Grundsteuer", erklärt Ropertz. Ergibt sich hier ein deutlicher Preisunterschied zwischen Wohnen und Gewerbe, muss der Vermieter eine getrennte Abrechnung vorlegen. "Das darf nicht durcheinandergehen."

Entdecken Mieter einen Fehler, können sie diesen Posten streichen und den Vermieter auffordern, eine korrekte Abrechnung zu erstellen. "Wenn sich die Kosten irgendwo versteckt haben, muss man beim Vermieter nachhaken", erläutert Ropertz. "Man hat das Recht, die Unterlagen beim Vermieter einzusehen."