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Keine Krankschreibung per Telefon mehr

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ab Montag müssen Arbeitnehmer wieder in die Arztpraxis kommen, um sich krankschreiben zu lassen. Die vorübergehende Sonderregelung endet damit am 19. April.

Ende der Ausnahmeregelung

Wegen der Corona-Pandemie konnten sich Patienten mit einer leichten Atemwegserkrankung per Telefon krankschreiben lassen. Damit sollte das Infektionsrisiko in den Arztpraxen minimiert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hat nun das Ende der Ausnahmeregelung beschlossen.

„Die Dynamik der Neuinfektionen konnte zwischenzeitlich durch die strikten Abstands- und Hygieneregeln in allen Bereichen des täglichen Lebens – aber natürlich vor allem auch in den Arztpraxen – deutlich verlangsamt werden. Die Behelfsregelung kann deshalb ohne Gefahr einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Patientinnen und Patienten oder Ärztinnen und Ärzte zum vorgesehenen Termin auslaufen“, so Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA.

Ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bleiben gültig

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die bis 19. April telefonisch ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig. Nicht mehr möglich sind neue Krankschreibungen per Telefon. Das gelte auch für Eltern, die wegen der Erkrankung eines Kindes eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld benötigen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitteilt.

Bei Symptomen weiterhin zuerst anrufen

Wer Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus feststellt oder Kontakt zu COVID-19-Patienten hatte, soll jedoch vor dem Besuch einer Arztpraxis weiterhin telefonisch Kontakt aufnehmen.