BGH-Urteil: Kein Geld zurück für Privatversicherte
Stand: 19.12.2018
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Karlsruhe – Den privat Krankenversicherten stehen allein wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit des an Beitragserhöhungen beteiligten Treuhänders keine Rückerstattungen zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden (Az. IV ZR 255/17).
Demnach ist es nicht Sache der Zivilgerichte, die Unabhängigkeit nachzuprüfen, wenn Kläger sich gegen gestiegene Beiträge wehren. Denn alle Treuhänder werden vor Beginn ihrer Tätigkeit durch die Aufsichtsbehörde Bafin überprüft. Etliche Amts- und Landgerichte hatten in jüngster Zeit Klägern Geld zugesprochen, weil sie den Treuhänder für angreifbar hielten. Die Spezialisten, die sämtliche Prämienänderungen absegnen müssen, arbeiten oft über längere Zeit intensiv mit dem Versicherer zusammen und bekommen von ihm viel Geld.
Laut BGH ist das allein aber kein Grund, Erhöhungen für unwirksam zu erklären. Ob angehobene Beiträge korrekt berechnet und ausreichend begründet wurden, bleibt selbstverständlich gerichtlich überprüfbar.
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