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Wann lohnt sich die Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmt, welche Kosten Sie im Schadensfall selbst zahlen.
  • Die aktuelle VERIVOX Studie zeigt: Mit einer Selbstbeteiligung wird die Kfz-Versicherung bis zu 42% günstiger.
  • Für eine Teilkasko empfehlen wir 150 Euro Selbstbeteiligung, bei Vollkaskoversicherungen 300 Euro.
  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Selbstbeteiligung?
  2. Wann und für wen lohnt es sich?
  3. Selbstbeteiligung in der Vollkasko
  4. Selbstbeteiligung in der Teilkasko
  5. Höhe der Selbstbeteiligung
  6. Selbstbeteiligung steuerlich absetzen
  7. Häufig gestellte Fragen

Was ist die Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung?

Vereinbaren Sie eine Selbstbeteiligung bei Abschluss einer Autoversicherung, bedeutet das, dass Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen. Sie entscheiden sich dabei nur in der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung für einen Selbstbehalt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

Je nach gewähltem Tarif variiert die Höhe der Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.500 Euro. Tarife mit Selbstbeteiligung sind in der Regel günstiger.

Die Selbstbeteiligung: Nur in Vollkasko und Teilkasko

Die Selbstbeteiligung gibt es nur bei Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung.

Vor Beginn des neuen Versicherungsvertrags entscheiden Sie selbst frei, in welcher Höhe Sie Ihre Selbstbeteiligung wählen möchten. Der Tarifrechner von Verivox gibt Ihnen je nach Fahrzeugmodell und eigenem Fahrverhalten vor Tarifvergleich eine Empfehlung zur Wahl Ihres Selbstbehalts ab.

Generell gilt: Je höher Ihre Selbstbeteiligung, desto günstiger wird Ihre Autoversicherung.

Aljoscha Ziller

"In der Regel rechnet sich eine Selbstbeteiligung bereits nach etwas mehr als einem schadenfreien Jahr. Die vollständige Kostenübernahme durch den Versicherer ist de facto nur für Versicherte ratsam, die mindestens einmal im Jahr einen Schaden verursachen."

Aljoscha Ziller Geschäftsführer Verivox Versicherungsvergleich

Welche Selbstbeteiligung für Teil- oder Vollkasko?

Höhe der Selbstbeteiligung
Verbreitung
Einschätzung
0 € sehr selten, oft nur Premium-Tarife Keine Kosten im Schadensfall, aber höhere Prämien
150 € häufig genutzt in der Teilkasko Gute Absicherung von kleinen Schäden, Beiträge oft bereits günstiger
300 € häufig genutzt in der Teilkasko oder Vollkasko Guter Mittelweg zwischen geringeren Beiträgen und überschaubarem Risiko
500 € eher in Vollkasko Tarife sind deutlich günstiger, aber Ihre Schadensbeteiligung spürbar
1.000 € selten genutzt in Vollkasko Empfiehlt sich für Sparfüchse, die eine niedrige Prämie möchten. Im Schadensfall allerdings hoher Eigenanteil

Was bedeutet das also im Schadensfall?

Passiert ein Schaden am Auto, so müssen Sie für notwendige Reparaturen Ihren gewählten Selbstbehalt dazuzahlen. Die restlichen Kosten übernimmt im Anschluss Ihre Kaskoversicherung.

Wann und für wen lohnt sich eine Selbstbeteiligung?

Ob sich eine Selbstbeteiligung für Sie lohnt, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Stellen Sie sich als Entscheidungshilfe folgende Frage:

Können Sie im Schadensfall einen größeren Kostenbeitrag aus eigener Tasche zahlen?

  • Ja: In diesem Fall kann sich eine hohe Selbstbeteiligung für Sie lohnen. Im Gegenzug sinken die jährlichen Versicherungskosten.
  • Nein: In diesem Fall sollten Sie keine oder nur eine niedrige Selbstbeteiligung wählen.

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Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung

Wählen Sie eine Vollkaskoversicherung, so ist eine Selbstbeteiligung in der Regel vorgesehen. Am häufigsten wählen Kunden des VERIVOX Versicherungsvergleichs eine Vollkasko mit 300 Euro Selbstbehalt. Unser Beispiel zeigt, dass Sie so bereits etwa 33 Prozent Ihrer Versicherungskosten sparen können.

Zwar können Sie mit einer Selbstbeteiligung von 1.000 Euro oder mehr Ihre Versicherungskosten deutlich senken, allerdings steigen Ihre Eigenkosten hier deutlich. Wie viel Sie mit einer Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung sparen können, zeigt Ihnen die folgende Beispielrechnung:

Selbstbeteiligung Vollkasko
Versicherungskosten
Ersparnis
0 € 1.165,77 € 0 €
150 € 885,69 € 280,08 €
300 € 786,36 € 379,41 €
500 € 729,39 € 436,38 €
1.000 € 663,56 € 502,21 €

Berechnung: VW Golf 1.5 TSI OPF | 45-jähriger Fahrer | SF-Klasse 10 | 12.000 km jährlich | 150 € Selbstbeteiligung Teilkasko | 12047 Berlin | Stand: 09/2025

Selbstbeteiligung in der Teilkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung ist in der Regel eine Selbstbeteiligung von 150 Euro die beste Wahl. Sie sparen bereits bei Ihrer Kfz-Versicherung, sind jedoch ausreichend über die Deckungssumme Ihrer Versicherung geschützt. Kleinere Schäden, wie beispielsweise durch Steinschlag, werden dann oft aus dem Selbstbehalt bezahlt.

In unserem Berechnungsbeispiel sparen Sie mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro bereits rund 18 Prozent Ihres Versicherungsbeitrags. Bei einer Selbstbeteiligung von 300 Euro sind es fast 30 Prozent:

Selbstbeteiligung Teilkasko
Versicherungskosten
Ersparnis
0 € 621,46 € 0 €
150 € 512,14 € 109,32 €
300 € 445,36 € 176,10 €
500 € 387,02 € 234,44 €
1.000 € 333,37 € 288,09 €

Berechnung: VW Golf 1.5 TSI OPF | 45-jähriger Fahrer | SF-Klasse 10 | 12.000 km jährlich | 12047 Berlin | Stand: 09/2025

Wie hoch soll die Selbstbeteiligung gewählt werden?

Eigenanteil in der Teilkaskoversicherung

Für die Teilkaskoversicherung wählen die meisten Kunden eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Eigenanteil in der Vollkaskoversicherung

Für die Vollkaskoversicherung wählen die meisten Kunden eine Selbstbeteiligung von 300 Euro.

Tipps zur Entscheidungshilfe: Nutzen Sie den kostenlosen Tarifvergleich!

Sind Sie sich unsicher, ob sich die Höhe des Selbstbehalts im Vergleich zur Tarifersparnis lohnt? Dann nutzen Sie einfach den kostenlosen Kfz-Versicherungsvergleich von VERIVOX. Wir vergleichen auf tagesaktueller Basis über 330 Kfz-Tarife - so erhalten Sie immer den besten Überblick über günstige Kaskoversicherungen und Sparmöglichkeiten.

Rückwirkende Erstattung

Unter Umständen ist es möglich, dass der angefallene Mehrbetrag durch den Verzicht auf eine Selbstbeteiligung nachträglich erstattet wird, wenn es nicht zu einem Schaden kommt.

Kann die Selbstbeteiligung von der Steuer abgesetzt werden?

Sie können Ihre Selbstbeteiligung in zwei Fällen von der Steuer absetzen:

  1. Unfall auf dem Weg zur Arbeit: Passiert Ihnen während der Fahrt zur Arbeit ein Unfall oder es kommt zu einem Schaden, können Sie Ihren Eigenanteil von der Steuer als Werbungskosten absetzen. Zahlen Sie die entstandenen Schäden komplett aus eigener Tasche, dann können Sie die gesamten Kosten in der Steuererklärung vermerken. Um Nachfragen vom Finanzamt zu vermeiden, schicken Sie am besten den Polizeibericht, das Unfallgutachten und eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mit.
  2. Unfall auf dem Weg zum Arzt: Unter gewissen Voraussetzungen können Sie bei einem Unfall auf dem Weg zum Arzt Ihren Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung (laut § 33 Einkommen­steuergesetz) angeben. Das gilt dann, wenn Sie beispielsweise ein krankes oder verletztes Kind oder ein körperlich eingeschränktes Familienmitglied transportieren.

Häufig gestellte Fragen

Generell lohnt es sich, den jeweiligen Tarif mit und ohne Selbstbeteiligung zu vergleichen und dann die jährliche Ersparnis zu berechnen. Diese sollten Sie dann im Verhältnis zur Höhe der Selbstbeteiligung und des Risikos für einen Schaden setzen. So können Sie individuell entscheiden, ob eine Voll- bzw. Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung sinnvoll für Sie ist.

Die meisten Versicherungsnehmer wählen bei der Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung. Höhere Beträge sind unter Umständen ebenfalls sinnvoll, da sich die Beitragshöhe dadurch noch einmal deutlich reduzieren lässt. Eine Vollkasko geht oft mit mindestens 300 Euro Selbstbeteiligung einher.

Sie zahlen die Selbstbeteiligung, sobald im Falle eines Schadens Ihre Kfz-Versicherung für eine Regulierung einspringt. Die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung wird in diesem Fall direkt von den Schadensersatz- und Reparaturkosten abgezogen, welche Sie durch Ihre Versicherung enthalten.

Im Schadenfall stellt Ihnen die Kfz-Werkstatt, in welcher die Reparatur stattfindet, die Selbstbeteiligung in Rechnung. Vor dem Werkstattauftrag sollten Sie mit Ihrer Versicherung klären, welche Kosten diese übernimmt bzw. ob der Schaden überhaupt reguliert wird.

Kfz-Versicherung

06221 777 00 40

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Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr

Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr

Das sagen unsere Kunden über uns
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