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Kfz-Versicherung ruhen lassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer sein Auto abmeldet und dieses zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmelden will, muss die Kfz-Versicherung nicht kündigen, sondern kann den Vertrag ruhen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pausieren des Kfz-Versicherungsvertrags ist bei saisonaler Nutzung und vorübergehender Stilllegung sinnvoll.
  • Je nach Anbieter kann der Vertrag 12 bis 24 Monate ruhen, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und nicht am Straßenverkehr teilnimmt.
  • Wenn zuvor mindestens 12 Monate lang ein Versicherungsvertrag bestanden hat, ist die Ruhezeit im Regelfall beitragsfrei.
  • Die bisher erreichte Schadenfreiheitsklasse bleibt beim Pausieren der Kfz-Versicherung erhalten.

Kann ich meine Kfz-Versicherung ruhen lassen?

Wenn Sie Ihr Auto vorübergehend abmelden und stilllegen, beispielweise aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes, dann stellt sich die Frage, was in diesem Zeitraum mit der Kfz-Versicherung passiert.

Grundsätzlich gilt zwar, dass mit der Abmeldung eines Fahrzeugs der Versicherungsvertrag endet. Allerdings können Sie die Versicherung auch ruhen lassen, wenn Sie planen, das Auto oder Motorrad zu einem späteren Zeitpunkt wieder anzumelden.

Kfz-Versicherung pausieren bei saisonaler Nutzung

Häufig anzutreffen ist auch der Fall, dass der Halter sein Fahrzeug nur für einige Monate im Jahr nutzen will – in diese Rubrik fallen etwa Cabrios und Motorräder. Hier versetzt der Versicherer den Vertrag automatisch in den Ruhemodus, solange das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnimmt.

In welchem Zeitraum die Versicherung aktiv ist und wann sie pausiert, bestimmen die Angaben auf dem Saisonkennzeichen, die am rechten Rand zu finden sind. Das Fahrzeug darf vom ersten Tag des oben angegebenen Monats bis zum letzten Tag des untenstehenden Monats am Straßenverkehr teilnehmen. Während der Zulassungsphase besteht eine aktive Kfz-Versicherung und in den restlichen Monaten ruht der Vertrag.

Wie lange darf der Vertrag ruhen?

Bei der Verwendung von saisonalen Kennzeichen gilt die Regel, dass das Fahrzeug im Kalenderjahr mindestens zwei Monate lang angemeldet sein muss. Damit kann in diesem Fall die Kfz-Versicherung maximal zehn Monate lang ruhen.

Ansonsten sind die Versicherungen zumeist bereit, nach der Abmeldung eines Fahrzeugs die dazugehörige Versicherung für einen Zeitraum von maximal 12 bis 24 Monaten ruhen zu lassen. Ist das vom Versicherer vorgegebene Ablaufdatum erreicht, endet der Vertrag auch ohne ausdrückliche Kündigung.

Welche Voraussetzungen gelten?

Wer seine Kfz-Versicherung pausieren will, muss je nach Versicherer unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Manche Anbieter gewähren eine Ruheversicherung erst, wenn zuvor der Vertrag mindestens ein Jahr bestanden hat.

Häufig fordern die Assekuranzen, dass der Zeitraum der Außerbetriebsetzung mindestens 14 Tage umfasst. Darüber hinaus können Versicherer verlangen, dass das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage oder auf einem eingezäunten privaten Parkplatz abgestellt wird.

Darf ich das Fahrzeug bei ruhender Versicherung bewegen?

So lange das Auto oder Motorrad abgemeldet ist, darf es nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das gilt unabhängig davon, ob eine ruhender Versicherungsvertrag besteht oder das Fahrzeug überhaupt nicht versichert ist. Ausgenommen sind von der Zulassungsbehörde gestattete Fahrten

  • zur An- und Abmeldung bei der Zulassungsbehörde,
  • zur Durchführung der Abgas- und Hauptuntersuchung (AU / HU) sowie
  • zur Sicherheitsprüfung.

Wie beantrage ich das Ruhen des Vertrags?

Die Umwandlung eines aktiven Kfz-Versicherungsvertrags in eine ruhende Versicherung ist ohne großen Aufwand zu bewerkstelligen. Wenn Sie die Kfz-Versicherung pausieren wollen, informieren Sie die Versicherung über die Stilllegung des Fahrzeugs und bitten Sie das Unternehmen, den Vertrag ruhen zu lassen.

Formvorschriften gibt es für den Auftrag zur Ruheversicherung nicht. Die Umwandlung können Sie je nach Versicherer telefonisch, online oder postalisch veranlassen.

Kosten und Leistungen

Für Versicherungsnehmer stellt sich die Frage, welche Kosten entstehen und welche Leistungen sie noch in Anspruch nehmen können, wenn sie ihre Kfz-Versicherung ruhen lassen.

Fallen noch Kosten an?

Sofern zuvor in ausreichender Dauer ein Versicherungsvertrag bestanden hat, fallen während der Ruhephase im Regelfall keine Kosten an.

Kostenpflichtig kann die Ruheversicherung hingegen werden, wenn der Versicherungsnehmer vorher keinen Vertrag hatte. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Cabrio im Winter gekauft wurde und die Zulassung erst für das Frühjahr geplant ist.

Welche Versicherungsleistungen habe ich noch?

Während der Ruhezeit sind die Versicherungsleistungen stark eingeschränkt. So besteht die Kfz-Haftpflichtversicherung nur bei den Fahrten, die aufgrund der Zulassung erforderlich und genehmigt sind. Ansonsten darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden, so dass auch kein Haftpflichtschutz besteht.

Wenn zuvor eine Teilkaskoversicherung bestand, gilt diese häufig auch dann noch, wenn Sie den Vertrag pausieren. Damit ist das Fahrzeug gegen bestimmte Schäden wie beispielsweise Hagelschäden versichert.

Was passiert mit der Schadensfreiheitsklasse?

Wer Sie Ihre Kfz-Versicherung ruhen lassen, müssen Sie im Regelfall nicht befürchten, dass Sie Ihre Vorteile bei der Schadensfreiheitsklasse bzw. beim Schadenfreiheitsrabatt verlieren. Bei der Reaktivierung des Versicherungsvertrags nach dem Ende der Ruhepause können Sie wieder mit der zuletzt gültigen Schadensfreiheitsklasse einsteigen.

Eine Einschränkung kann es jedoch geben: Bei Saisonfahrzeugen verbessert sich je nach Versicherer die Schadenfreiheitsklasse meist nur dann, wenn das Fahrzeug pro Jahr sechs Monate oder länger zugelassen ist. Wer sein Auto oder Motorrad nur für zwei oder drei Monate zulässt, muss damit rechnen, dass ihm der Versicherer das schadenfreie Jahr nicht anrechnet.

Wie oft kann ich die Autoversicherung pausieren?

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung, wenn es um die Häufigkeit der vertraglichen Pausen geht. So können Sie bei einem Saisonfahrzeug jedes Jahr aufs Neue die mehrmonatige Ruhezeit in Anspruch nehmen.

Bei Kfz-Versicherungen, die nicht von vornherein als Saisonvertrag abgeschlossen sind, sollten Sie die Mindestvertragsdauer beachten. Unter Umständen kann es sein, dass eine wiederkehrende Ruheversicherung kostenpflichtig wird, wenn nach einer vorherigen Ruhepause der Vertrag nicht mindestens 12 Monate aktiv war.