Geisterfahrer und Falschfahrer: So handeln Sie im Ernstfall richtig
Stand: 08.05.2023
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Als Geisterfahrer werden in der Umgangssprache Autofahrer bezeichnet, die in einer Straße mit vorgegebener Fahrtrichtung entgegen dieser Richtung fahren. Immer wieder hört man im Verkehrsfunk den Hinweis, dass auf einer Autobahn ein Falschfahrer unterwegs ist. Was Sie im Ernstfall tun können, um tödliche Unfälle zu vermeiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einer Warnmeldung vor einem Geisterfahrer äußerst rechts fahren und nicht überholen.
- Wer selbst zum Falschfahrer wird, darf nicht rückwärts zur nächsten Ausfahrt, sondern muss auf den Standstreifen fahren.
- Verursacht ein Geisterfahrer einen Unfall nach vorsätzlicher Irrfahrt, nimmt ihn der Versicherer in Regress.
- Irreführende Beschilderung stellt eine häufige Ursache für Geisterfahrten dar.
Was ist ein Geisterfahrer?
Als Geisterfahrer oder Falschfahrer bezeichnet man Verkehrsteilnehmer, die mit Ihrem Fahrzeug entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs sind.
Woher stammt der Begriff "Geisterfahrer"?
Das Wort "Geisterfahrer" findet sich seit ca. 50 Jahren im deutschen Lexikon. Die Namensgebung leitet sich von der Eigenschaft eines Gespenstes bzw. Geistes ab - man erschrickt sich, wenn man eines sieht. Ebenso erschrickt man sich, wenn auf der Autobahn ein Falschfahrer - so die offizielle Bezeichnung - sieht.
Was tun bei einer Warnung vor Geisterfahrern?
Die Meldung im Verkehrsfunk bei einem Geisterfahrer endet regelmäßig mit den Worten „Fahren Sie ganz rechts, überholen Sie nicht und warten Sie, bis die Gefahr vorüber ist.“ Diesen Rat sollten Sie unbedingt folgen. So verhalten Sie sich laut ADAC richtig:
- Fahren Sie langsam.
- Fahren Sie auf die äußere rechte Fahrbahn.
- Weichen Sie nur im Notfall auf den Seitenstreifen aus.
- Überholen Sie nicht und halten Sie genug Abstand zum Vordermann.
- Schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
- Fahren Sie möglichst auf einen Parkplatz oder nutzen Sie die nächste Ausfahrt.
Kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen, betätigen Sie die Lichthupe. Sind Sie außer Gefahr, rufen Sie den Notruf an oder nutzen Sie die nächste Notrufsäule, um der Polizei den letzten Standort und Fahrtrichtung des Falschfahrers durchzugeben.
Was muss ich tun, wenn ich Geisterfahrer bin?
Hier sind die Ansagen ebenfalls klar. Wer feststellt, dass er zum Geisterfahrer wurde, sollte
- sofort die Warnblinkanlage einschalten,
- an den nächstgelegenen Fahrbahnrand fahren und
- die Polizei unter der 110 verständigen.
Der ADAC rät, sich eine Schutzweste überzuziehen und sich hinter die Leitplanken zu begeben. Niemals sollten Sie versuchen, zu wenden oder rückwärts zu fahren.
Was sind die Ursachen für Geisterfahrten?
Eine Geisterfahrt kann zwei Ursachen haben. Entweder unterlief dem Fahrer beim Wechseln der Straße ein gravierender Irrtum oder er handelte vorsätzlich. Verkehrswissenschaftler sehen folgende Gründe für Geisterfahrten:
- Schlechte oder unübersichtliche Beschilderung
- Unübersichtliche Beschilderung und schlecht erkennbare Fahrbahnführung in Baustellen
- Ungewöhnliche oder unübersichtliche Verkehrsführungen im Bereich von Auf- und Abfahrten
- Falsches Auffahren an Autobahnraststätten oder Parkplätzen
- Massive Beeinträchtigung der Sicht aufgrund widriger Wetterverhältnisse oder Sonnenblendung
- Überforderung durch Drogeneinfluss, bei Trunkenheit oder Alter
- Schlichte Unachtsamkeit
- Wenden oder Umkehren auf der Autobahn
- Selbstmord- oder erweiterte Selbstmordabsicht
- Mutprobe
- Gewöhnung an Linksverkehr oder Rechtsverkehr
- Ansage des Navigationssystems „Bitte wenden!“
- Nur bei Radfahrern: Fahren gegen die erlaubte Fahrtrichtung auf Radwegen aufgrund von Bequemlichkeit und Nachlässigkeit.
Wo und wann sind Falschfahrer häufig unterwegs?
Laut ADAC gingen 2021 für Bayern und Nordrhein-Westfalen die meisten Falschfahrer-Meldungen ein. Setzt man die Zahl der Meldungen in Relation zur Länge des Autobahnnetzes, liegen hingegen Berlin und Hamburg vorn.
Geisterfahrer: Besonders an Wochenenden und in der Nacht steigt die Gefahr
An Wochenenden und in der Nacht steigt die Zahl an Geisterfahrern. 2021 wurden an Sonntagen 21 Prozent aller Falschfahrten registriert, an Samstagen 19 Prozent. Über das Jahr verteilt meldet der Verkehrsfunk in der Zeit zwischen August und Oktober die meisten diesbezüglichen Vorkommnisse.
51% aller Geisterfahrer entstehen durch falsches Auffahren an Anschlussstellen
Bei den Ursachen für Geisterfahrten besteht auch eine klare Rangliste. An der Spitze liegen falsche Auffahrten an Anschlussstellen mit 51 Prozent. Autobahndreiecke und Autobahnkreuze folgen mit 17 Prozent. Elf Prozent der Irrfahrten beginnen auf freier Strecke, sechs Prozent an Tankstellen und Rastplätzen. Zwei Prozent der Geisterfahrten nehmen ihren Anfang am Beginn einer Autobahn.
Kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden auf?
Kommt es aufgrund einer Geisterfahrt zu einem Unfall, besteht zunächst Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Es kann allerdings sein, dass der Versicherer den Verursacher in Regress nimmt, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Geisterfahrer durch fehlende Markierungen
Allerdings kann das Verschulden auch bei der Straßenmeisterei liegen, wenn sich herausstellt, dass Fahrbahnmarkierungen oder Beschilderungen keinen zweifelsfreien Schluss zur Streckenführung zulassen. Die Überlegung, wie man Geisterfahrten unterbinden kann, sind bislang im Sande verlaufen. Krallen auf der Fahrbahn gegen die Fahrtrichtung können im Notfall Rettungsfahrzeuge am Einsatz hindern. Tests mit entsprechender Beschilderung haben sich als nicht effizient erwiesen.
Wie hoch ist die Strafe für Geisterfahrer?
Absichtliche Falschfahrer
Wer absichtlich falsch fährt und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, muss mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das Strafgesetzbuch sieht in § 315c (Gefährdung des Straßenverkehrs) vor:
„Wer im Straßenverkehr … grob verkehrswidrig und rücksichtslos … auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht, … und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Unbeabsichtigte Falschfahrer
Wird jemand unbeabsichtigt zum Falschfahrer, drohen immer noch hohe Bußen: Bis zu 290 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot (falls der Geisterfahrer einen Unfall verursachte).