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Welche Verkehrsregeln gelten im EU-Ausland?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin/Stuttgart – Wer mit seinem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte wissen, dass in den Nachbarländern meist andere Vorschriften im Straßenverkehr gelten als in Deutschland. Diese sollten Autofahrer kennen, bevor sie "losdüsen".

"In Europa herrscht, was das Verkehrsrecht angeht, leider ein Kuddelmuddel. Es gibt kein einheitliches Regelwerk", sagt Constantin Hack vom Auto Club Europa, ACE. Am einfachsten lassen sich noch die Tempolimits für Autobahnen merken. Denn mit Ausnahme von Deutschland gelte fast überall ein Limit von 120 beziehungsweise 130 km/h. In Polen sind es allerdings 140, in Norwegen 100 km/h.

Telefonieren am Steuer, Alkohol und Zigaretten

Noch uneinheitlicher wird es bei Details wie Telefonieren am Steuer, Alkohol und Zigaretten am Steuer, wie folgende Beispiele von ACE und ADAC zeigen. Italien und Dänemark etwa greifen bei Alkoholdelikten sehr hart durch. In Italien droht eine Enteignung des Autos ab 1,5 Promille, wenn Fahrer und Besitzer identisch sind. In Dänemark kann das Auto dann ab 2,0 Promille beschlagnahmt und sogar versteigert werden. Hier ist auch Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung teuer: Es kostet 200 Euro, während in Deutschland derzeit lediglich 60 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. In den Niederlanden zahlt man sogar 230, in Italien 160 Euro dafür.

Motorradfahrer: Vorsicht in Italien

Wer gegen die Helmpflicht verstößt, muss zwischen 81 und 326 Euro Geldbuße zahlen. Trägt ein minderjähriger Sozius keinen Helm, haftet der Fahrer. Wiederholungstätern droht eine 90-tägige Beschlagnahmung des Bikes. Das italienische Punktesystem gilt auch für ausländische Fahrer. Wer binnen eines Jahres 20 Punkte sammelt, erhält ein Fahrverbot.

Slowenien: Warndreiecke sichtbar an Front und Heck anbringen

Schnellfahren wird für Autofahrer besonders in Norwegen teuer, wo sie ab 20 km/h zu viel ab 420 Euro zahlen müssen. In Schweden schlägt das mit 270 Euro und in Italien mit 170 Euro zu Buche. Um sein Auto in Slowenien abzuschleppen, müssen Warndreiecke an der Front des Abschleppenden und am Heck des Abgeschleppten angebracht werden. In Griechenland herrscht absolutes Rauchverbot im Auto, wenn Kinder unter 12 Jahren mitfahren. Das gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Eine Missachtung kostet theoretisch 1.500, in Bussen und Taxis 3.000 Euro.

Großbritannien: Scheinwerfer abkleben

In Großbritannien müssen Scheinwerfer mit asymmetrischem Licht abgeklebt oder umgestellt werden, um im Linksverkehr entgegenkommende Fahrzeuge nicht zu blenden. Klebeschablonen sind auf der Fähre und an größeren Tankstellen erhältlich. Xenon-Scheinwerfer können meist umgestellt werden. Außer in Großbritannien herrscht in Europa noch in Malta und Zypern Linksverkehr. Darauf sollten sich Autofahrer gut vorbereiten. "Vor allem das Abbiegen ist eine Herausforderung, denn dort gibt es dann eine Rechtsabbieger-Spur", warnt Hack. Aus alter Gewohnheit könne man hier auf die falsche Spur geraten.

Malta und Zypern: Linksverkehr beachten

Wer sich hier ein Auto mietet, muss sich zusätzlich an das Lenkrad auf der "falschen" Seite und eine umgedrehte Anordnung der Bedienelemente gewöhnen. "Die Position von Gaspedal, Bremse und Kupplung bleiben jedoch gleich – also rechts das Gas und links die Kupplung", sagt Detlev Pätsch vom Autovermieter Sixt. Er empfiehlt in jedem Fall, sich mit einem solchen Fahrzeug gut vertraut zu machen und nach Möglichkeit eine Probefahrt zu machen. Einfacher falle die Umstellung zudem mit einem Wagen mit Automatikgetriebe. "Dies erleichtert das Handling."

Ein internationaler Führerschein ist bei der Automiete innerhalb Europas nicht erforderlich. Wer mit einem Mietwagen in Deutschland unterwegs ist und eine Auslandsfahrt plant, sollte dies am besten bereits bei Abschluss des Mietvertrages mitteilen. "Grundsätzlich besteht kein Unterschied bei der Anmietung für die Fahrt im Inland oder im Ausland", sagt Pätsch. Jedoch existierten Beschränkungen für bestimmte Fahrzeugklassen in Kombination mit einigen Ländern. In der Regel informieren alle Mietwagenunternehmen in den Verträgen und über die Hotlines über die Bedingungen für Auslandsfahrten.

Bei Unfall im Ausland: Immer Polizei rufen

Kracht es bei einer Fahrt im Ausland, ist es empfehlenswert, die Polizei zu rufen. "Es gibt sogar Länder wie Rumänien, die darf ein Autofahrer mit einem beschädigten Fahrzeug nur verlassen, wenn er an der Grenze eine polizeiliche Schadensbestätigung vorzeigt", sagt Hack. Allerdings sollten Unfallbeteiligte niemals Dokumente unterschreiben, die sie nicht verstehen. Daher sollte bei Auslandsreisen stets einen europäischen Unfallbericht an Bord sein. Er enthält Ausfüllhilfen in elf Sprachen und ist bei jedem Autoversicherer kostenlos erhältlich.

Im Ausland dabei: die Grüne Versicherungskarte

"Daneben sollte man immer die Grüne Versicherungskarte dabeihaben, die in einigen Ländern sogar Pflicht ist. Sie ist ein zuverlässiger Nachweis des eigenen Versicherungsschutzes", sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV. Wer unverschuldet im Ausland in einen Unfall gerät, müsse außerdem damit rechnen, dass er etwa aufgrund geringerer Deckungssummen nicht seinen vollen Schaden erstattet bekommt. "Diese Lücke kann man aber mit einem Auslandsschadenschutz ausgleichen, wodurch im Schadensfall auch nicht der eigene Schadenfreiheitsrabatt angetastet wird", sagt Jarosch.